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Umzug in die "neuen" Bundesländer - Rentenminderung??

von torimori04.02.2008 | 20:31
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Hallo und guten Abend, habe grad in WISO einen Beitrag gesehen, wonach eine Rentnerin(eigene Rente und Witwenrente) von München nach Rostock umgezogen ist und der nach 3 Monaten eine Rentenminderung ins Haus flatterte?? Wie begründet sich sowas? Die Rentenbeiträge wurden zuvor immer im Westen entrichtet und die Rente doch auch entsprechend berechnet... Da ich/wir auch mit dem Gedanken spiele/n, evtl. später in die neuen Bundesländer zu ziehen, wäre ich für eine Aufklärung dankbar. Danke im voraus für Ihre Antworten ;o) torimori

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Stichtag 18.05.1990 spielt tatsächlich nur eine Rolle wenn Sie Beitragzeiten aus der DDR hatten.

Die Kürzung resultiert eher aus der neuen Berechnung der Freigrenze für die Witwenrente.

Beim Umzug in die neuen deutschen Ländern, wird bei die Freigrenze bei Hinterbliebenenrenten tatsächlich der aktuelle Rentenwert Ost (23,09) zu Grunde gelegt, so dass es hier zu einer Kürzung kommt.

6 Antworten

Karl-Heinricham 05.02.2008 | 08:15
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob sie "hüben" oder "drüben" wohnen. Bei dem zitierten Beispiel kann die Minderung eigentlich nur bei der Witwenrente eingetreten sein. Der Freibetrag der Witwenrente berechnet sich auch mit dem aktuellen Rentenwert. Je nach Wohnsitz ist dieser also der "normale" Rentenwert oder der Akt. Rentenwert Ost. Wenn die Anrechnung der eigenen Rente auf die Witwenrente bereits im "Westen" zu einem teilweisen Ruhen der Rente führt, erhöht sich der Ruhensbetrag bei einem Umzug von München nach Rostock natürlich, da der Freibetrag geringer ist. Die Rente wird etwas weniger. Andere Gründe dürften nicht vorliegen.
Karl-Heinricham 05.02.2008 | 08:21
Klären Sie mich bitte auf,welche Rolle spielt der Wohnsitz am 18.05.1990? Meines Wissen hat das doch nur etwas mit der Bewertung der evt. vorhandenen Zeiten im Beitrittsgebiet zu tun. Wenn die Rente aber einmal berechnet ist, dürfte das doch dann egal sein.... Oder?
Brilleam 05.02.2008 | 08:11
Die Aussagen sind etwas dürftig, zu klären wäre noch: 1. Wohnsitz am 18.05.1990? 2. Zeiten nach dem FRG? Evtl. hat sich auch nur die Witwenrente reduziert, weil bei der Ermittlung des Freibetrages nun der aktuelle Rentenwert (Ost) herangezogen wird und somit mehr von der eigenen Altersrente angerechnet wird. Evtl. rein 'altbundesdeutsche' Zeiten dürften, für sich allein betrachtet, eigentlich nicht betroffen gewesen sein!
Karl-Heinricham 05.02.2008 | 09:04
Na da sind wir uns ja zum Teil einig. ;-) Beim Stichtag bin ich der Meinung, dass dieser für das angesprochene Problem des Umzugs völlig belanglos ist. Wo die Dame 1990 gewohnt hat, ist doch uninteressant. Das interessiert nur bei der Rentenberechnung. Ich denke in der Richtung braucht man nicht weiter nachdenken....
Brilleam 05.02.2008 | 08:45
Genau da steckt das Problem - der Sachverhalt sagt nicht aus, ob die Dame immer und ausschließlich in den aBL gelebt und gearbeitet hat. Wie bereits dargestellt sehe auch ich das 'Problem' eher beim Freibetrag!
torimoriam 05.02.2008 | 18:59
Vielen Dank allen Antwortern, es wird sich wohl um die beschriebene Kürzung der Hinterbliebenenrente gehandelt haben. Obwohl es so wohl gesetzlich geregelt ist, ist es für den "Normalbürger" unverständlich, dass hier Kürzungen vorgenommen werden, da ja auch die Witwenrente aufgrund der im "Westen" erworbenen Rentenanwartschaften (der verstorbene Ehemann hat ausschließlich im Westen Rentenbeiträge gezahlt) gewährt wurde. Ansonsten sind auch die Beiträge weiter oben bei Roberta hilfreich. Es gibt noch viel dazuzulernen!!! Man(n)/frau beginne frühzeitig damit ;o). MfG torimori
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