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Experten-Antwort

Umzug ins Ausland

von Efsun Demir04.10.2016 | 21:30
1139 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich lebe seit einigen Monaten im Ausland und bin seit kurzem auch berufstätig. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie muss ich nun bzgl. meiner Rentenversicherung vorgehen? Muss ich meine Berufstätigkeit im Ausland an die deutsche Rentenversicherung melden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bereits W*lfgang hat Ihnen den LINK zur Broschüre für die Türkei zukommen lassen.

Dort erfolgt auf Seite sechs auch ein allgemeiner Hinweis auf Sonderregelungen hinsichtlich der Versicherungspflicht bei Entsendung von Arbeitnehmern sowie für Beschäftigte bei diplomatischen Vertretungen.

Wir empfehlen Ihnen daher spätestens nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die Zeiten in der Türkei entsprechend in Ihrem Konto klären zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

von Bülowam 04.10.2016 | 22:01
müssen? - erstmal nein. Wenn das Land, in dem Sie arbeiten in der EU/EWR ist bzw. Deutschland mit diesem ein 'Sozialversicherungsabkommen' (= SVA) hat, empfiehlt es sich dem deutschen Rentenversicherungsträger tatsächlich davon in Kenntnis zu setzen. Hintergrund: Die Beiträge ins nicht-deutsche Rentenversicherungssystem können dann auch im deutschen Rentenversicherungsverlauf anerkannt werden, was später, z.B. bei Wartezeiterfüllungen, von Vorteil ist. Hierbei reicht eine Kontenklärung bzw. reicht es auch aus dem deutschen Rentenversicherungsträger mitzuteilen: "Achtung, seit xy arbeite ich im ABC-Land. Unter der hiesigen Versicherungsnummer werden entsprechend Beiträge abgeführt." Daraus wird seitens des Rentenversicherungsträgers ein Datenaustausch veranlasst (in beide Richtigungen). Die elementare Frage daher: In welchem Land arbeiten Sie jetzt? Hier noch ein Link, aus dem Sie entsprechend der Antwort zum Land weitere Informationen sich einholen können: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… In der linken Spalte sehen Sie dann eine dreigliedrige Aufteilung - vertragslosen Ausland - EU/EWR - Länder mit SVA
Efsun Demiram 04.10.2016 | 22:08
Vielen Dank für die zügige Antwort!! Ich arbeite in der Türkei (Land mit SVA, nehme ich an). Das geht dann auch sicherlich formlos oder?!
Deutsche Rentenversicherung
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