Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Berta Schröder,
ein Umzug in ein anderes Bundesland steht der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben nicht entgegen.
Die neue Adresse sollten Sie natürlich schnellstmöglich Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, da unter Umständen ein neuer Reha-Berater zugeteilt wird. Dieser meldet sich dann bei Ihnen.
Auch die Kündigung des Jobs sollte kein Problem darstellen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie aktuell krank geschrieben und bekommen Krankengeld. Die Zahlung des Krankengeldes sollte nach dem Umzug weiterhin erfolgen. Aber dazu können Sie ja direkt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Ihr Expertenteam der
Deutschen Rentenversicherung
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