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Experten-Antwort

Umzug während der Wiedereingliederung

von Fragender26.01.2016 | 22:53
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Reha hinter mir und bin derzeit in der Wiedereingliederung. Ich möchte von Sachsen nach Brandenburg umziehen . Dadurch ändert sich ja die DRV Mitteldeutschland zu DRV Berlin Brandenburg . Würde dann weiterhin der Bescheid der DRV Mitteldeutschland und die Wiedereingliederung gültig sein und ich somit von denen mein übergangsgeld weiterhin bekommen ? & wäre die Irena, welche ich derzeit absolviere weiterhin möglich, den der Ort wo ich das mache bleibt ja erhalten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In lfd. Reha-Verfahren wechselt die Zuständigkeit des RV-Trägers nicht. Es läuft alles weiter wie begonnen.

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4 Antworten

Regenschaueram 27.01.2016 | 08:04
Während eines Umzuges ändert sich nicht zwingend die Zuständigkeit eines Rentenversicherungsträgers. Ob man beim Bund, bei DRV Berlin-Brandenburg und sonstwo versichert ist, hängt nicht vom Wohnort ab . Es gibt Versicherte die wohnen an der Ostseeküste und sind bei der DRV Bayern Süd versicherte. Auf die Zuordnung hat man als Versicherte keinen Einfluß-geht nach bestimmten Rechnungsformeln. Am besten Sie nehmen mit der DRV Mitteldeutschland Kontakt auf, um Ihre Fragen individuell abklären zu lassen. Die DRV benöigt dann auch in jedem Fall schriftlich Ihre neue Anschrift, damit die Zahlung von Übergangsgeld problemlos weitergehen kann.
Fragenderam 27.01.2016 | 10:24
Die wiedereingliederung läuft bereits . Der Arbeitgeber bleibt der gleiche . Ich wechsele nur meinen Wohnort von Sachsen nach Brandenburg.
Achillam 27.01.2016 | 09:29
Wiedereingliederung ist nur bei dem Arbeitgeber möglich, bei dem Sie vor der Reha beschäftigt waren. Diese muss innerhalb von 4 Woche nach Beendigung der Reha angetreten werde. (Oder meinen Sie berufliche Rehabilitation?) Die Zuständigkeit geht sehr wohl nach dem Wohnort. Da Sie von Sachsen nach Brandenburg ziehen ändert sich auch die Zuständigkeit von Mitteldeutschland nach Berlin Brandenburg. Es sei denn Ihr Versicherungskonto wird bei der DRV Bund geführt oder bei der Knappschaft.
Achillam 27.01.2016 | 11:02
Dann besteht kein Problem. Nach Abschluss der ganzen Maßnahme wird in Zukunft die DRV Brandenburg-Berlin für Sie zuständig sein.
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