Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umzugskostenübernahme zur Arbeitsaufnahme

von Ingo Koeller28.05.2011 | 23:57
1587 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe durch meine Glaukomerkrankung eine Ausbildung zum Arbeitserzieher als Rehe bewilligt bekommen und nun die schulische Ausbildung abgeschlossen. Für mein Anerkennungsjahr habe ich nun nach längerer Suche eine Stelle in Niedersachsen in Aussicht und müsste von Heidelberg nun nach Hannover umziehen. Die AfA hat mir mitgeteilt das für meinen Fall eine Leistungssperre bei Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche und im Allgemeinen für alle weiteren Maßnahmen und Leistungen vorliegt und ich mich dafür an die Rentenversicherung als Kostenträger der Reha wenden muß. Meine Frage hierzu wie verfahre ich nun am besten, da ich unbedingt diese Stelle antreten und sobald wie möglich auch wieder selbst Beiträge zur RV zusteuern möchte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Koeller,

die beschriebene Vorgehensweise entspricht dem üblichen Vorgehen, da bis zum Abschluss des Rehabilitationsverfahrens die vorrangige Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers gegeben ist.

Dieser Stelle obliegt auch die Prüfung , in welchem Umfang die Umzugskosten übernommen werden können. Bitte setzen Sie sich daher möglichst umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ingo Koelleram 30.05.2011 | 17:24
Wobei sich nun seit heute eine weitere Frage für mich aufgemacht hat. Laut der DRV Hessen von der ich auch meine Ausbildung bekommen habe soll ich nun von der DRV Baden-Würhenberg betreut werden. Auf Nachfrage bei der Zuständigen Stelle hieß es allerdings das die Stelle in Hessen weiter für mich zuständig sei da sie mir die Maßnahme finanziert und mich darin betreut habe. Hmm?
Nixam 31.05.2011 | 07:14
Wie die Experten schon gesagt haben, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich dem Träer der DRV. Wer nun von beiden Ihren Aktenvorgang hat und zu verwalten hat und Ihre Anträge zu bearbeiten hat, ist eine Angelegenheit, die Sie mit diesen beiden Trägern ausmachen. Alles können wir hier im Forum für Sie nicht ausklamüsern. Rufen Sie bei der DRV Hessen an und lassen Sie sich bestätigen, wann der Vorgang zur DRV Baden-Württemberg gesandt wurde. Anschließend lassen Sie sich mit dem Vorgesetzten der DRV Baden-Württemberg verbinden und klären dort Ihre Angelegenheit telefonisch ab. Sicher wird man Ihnen da weiterhelfen. Viele Grüße Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026