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Experten-Antwort

unbefristet EMR - Nebenberufliches Gewerbe

von Jürgen02.01.2015 | 22:41
1247 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe jetzt den Bescheid, dass ich zu 100% erwerbsgemindert bin. Ich war vorher sozualversicherungspflichtig angestellt und habe aktuell nch eine nebenberufliche Versicherungsagentur (seit ca. 10 Jahren) Aufgrund Foleprovisionen ist es nicht viel Arbeit und es ist auch ein relativ leine Agentur. Jahresgewiinn liegt bei einem 1-stelligen tausend-Euro Betrag. Aktuell unterstützt mich meine Mutter. Da die aber mittlerweile auch schon an die 80 geht und gesundheitlich angeschlagen ist, muss ich mir Alternativen überlegen. Ic würde das Gewerbe ungern aufgeben, weil ich ja doch noch die leise Hoffnung habe, irgendwann doch wieder gesund zu werden. Das die Einkünft auf die Rente anerechnet werden ist mir bekannt. Wie sieht es aber aus, wenn ich jemand sozialversicherungspflichtig anstelle. Wäre das für meine EMR schädlich? Alleine bekomme ich das nicht hin. Da mpsste ich das Gewerbe vermutlich aufgeben. Da ich psychisch erkrankt bin und es Tage gibt, wo gar nihts geht...aber z.T. auch Fristen zu beachten sind, bin ich da auf Hilfe angewiesen Vom Papierchaos ganz abgesehen....

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.01.2015 | 09:23

Mitteilungspflichten bei beruflichen Tätigkeiten neben einer Rente wegen Erwerbsminderung bestehen immer! Und zwar unabhängig davon, ob Versicherungspflicht vorliegt oder nicht.

Die Einstellung eines Vertreters zum Ersatz der eigenen Arbeitsleistung ist nicht grds. hinderlich. Die selbst. Tätigkeit schließt die Rentenzahlung nicht aus - im Gegensatz zum früheren Recht. Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass jemand nicht nur eine Aushilfe, sondern 5 vollschichtig tätige Arbeitnehmer eingestellt hat, könnte die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ggf. besser ausfallen. Die Rt würde dann ggf. nur als Teilrente gezahlt.

Experten-Antwortam 05.01.2015 | 15:59

Am Anfang wird nach etwa drei Monaten der Geschäftserfolg hinterfragt, manche Sachbearbeiter sind ggf. etwas ungeduldiger. Das was sich aus dem Dreimonatsdurchschnitt als theoretisches Monatseinkommen ergibt, ist in vielen Fällen nicht repräsentativ, wird aber vorläufig zu nutzen sein. Und zwar solange bis es verläßlichere Zahlen gibt, zumindest bis zum Ablauf des Jahres. Sodann wird man versuchen aus den Vorjahreszahlen schlau zu werden. Es wird angestrebt die Einkommensanrechnung nur 1x, max. 2x im Jahr zu überprüfen. In unübersichtlichen Fällen wird man es doch quartalsweise durchführen.

Ergänzung: Im ersten Geschäftsjahr werden Buchführungsbelege wie auch gewissenhafte Schätzungen von Steuerberatern akzeptiert. Sobald es welche gibt, sind sie maßgeblich: Steuerbescheide.

4 Antworten

Matze72am 03.01.2015 | 15:01
Beachten Sie hierzu unbedingt die Anlage 19 + 21 ihres rentenbescheides. Bei eine vollen Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen müssen sie zwei wesentliche Dinge beachten. 1. Wenn sie 15 Srunden oder mehr pro Woche arbeiten, gleichgültig ob als selbständiger oder als Angestellter, könnten sie Probleme mir der VOLLEN Rente bekommen. Hier würde dann geprüfte werden, ob die medizinische Indikation auf der ihre Rente beschieden wurde, noch immer vorliegt. Im Zweifel haben sie ggf. Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt so verbessert, dass nur noch eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. 2. Achten Sie den hinzuverdienst. Bei abhängig Beschäftigten/selbständigen gilt für die Rente in voller hohe die geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450,- monatlich. Bei selbständigen wird der Gewinn in Hand des Einkommensteuerbescheides herangezogen, wobei hier eine pauschalisierte Ermittlung erfolgt. Das heisst: Jahresgewinn durch Anzahl der Monate in Selbständigkeit ausgeübt wurde. In jedem Fall müssen sie aber dem Rentenversicherung Träger die Aufnahme der Tätigkeit mitteilen.
ahaam 04.01.2015 | 10:47
ihr Jahreseinkommen liegt bei einem 1 stelligen Tausenderbetrag und trotzdem jemand einstellen also irgendwie scheint da etwas nicht zu stimmen sie werden mit Sicherheit mehr als 450 Euro im Monat verdienen also aufgepasst und alles was man drüber verdient muss der DRV mitgeteilt werden !!!!
Jürgenam 04.01.2015 | 11:01
Wieso soll da was nicht stimmen? Gewinn in 2012 liegt gemäß Stuerbescheifd bei knapp 6000 Euro. 25000 Euro Umsatz, Ksten für Homepgae, Vergleichsprogramme, Vermögenschadenhaftpfichtversicherung, KFZ, anteilige Hauskosten etc. Hier reden wir ja im Reglefall um wiederkehrende Provisionen. Leben- und Krankenversicherungen, wo man eigentlich Geld verdient ist halt nicht möglich. Und gerade weil ich eben nicht mehr richtig arbeiten kann, brauche ich Hilfe, die aktuell noch von meiner Mutter erbracht wird...
Jürgenam 05.01.2015 | 09:29
Herzlichen Dank für die Antwort. Wie wird das anrechenbares Einkommen bei selbständiger Tätigkeit ermittelt? Mu ich das monatlich nachweisen? Oder wird der Einkommensbescheid zugrunde gelegt und der Gewinn durch 12 geteilt?
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