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Experten-Antwort

Unbefristet in Teilerwerbsminderungsrente,

von Angie 27.08.2025 | 08:57
439 Ansichten
8 Antworten
Ich habe eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente seit 22. Jetzt war ich zur AHB nach einer Hüft TEP. Dort gab es eine neue Leistungsbeurteilung. Könnte wieder mehr als 6 Stunden arbeiten. Meine Frage: Die Hüfte war nie Bestandteil der Teilerwerbsminderungsrente. War damals auch vom Gutachter Reuhma beureit worden, nicht von Orthopäden. Kann mit die Teilweise Erwerbsminderungsrente weggenommen werden? Vielen Dank im vorraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2025 | 11:40

Guten Tag Angie,

 

auch unbefristete Erwerbsminderungsrenten können entzogen werden, wenn die der Rente zugrundliegende Erwerbsminderung entfällt. Bitte bewahren Sie aber zunächst Ruhe und warten ab, wie Ihr Rentenversicherungsträger auf den Entlassungsbericht reagiert.

 

Die Einschätzung Ihres Leistungsvermögens durch den Arzt der Rehabilitationseinrichtung ist nur einer von vielen Punkten, die im Rentenverfahren berücksichtigt werden. Es kann durchaus sein, dass der sozialmedizinische Dienst der DRV die Einschätzung der Reha-Klinik nicht teilt (u.a. weil Sie schreiben, dass Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente nicht auf Ihre Hüftbeschwerden zurückzuführen ist). Die Entscheidung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt, trifft ausschließlich Ihr Rentenversicherungsträger. Vor dem Entzug der Erwerbsminderungsrente würde es jedoch erstmal zu einer Anhörung kommen, damit auch Sie die Gelegenheit erhalten, Ihre Ansichten zu äußern.

7 Antworten

Natürlich am 27.08.2025 | 09:42
Wenn es jetzt eine Überprüfung geben sollte mit dem Ergebnis, dass wieder eine volle Erwerbsfähigkeit gegeben ist, wäre es doch unlogisch, ihnen weiterhin eine TEMR zu gewähren. Sie fänden es sicher unfair, wenn Hinz oder Kunz mit vollschichtigem Leistungsvermögen eine EMR bekämen
Maxam 27.08.2025 | 09:53
Natürlich schrieb

Wenn es jetzt eine Überprüfung geben sollte mit dem Ergebnis, dass wieder eine volle Erwerbsfähigkeit gegeben ist, wäre es doch unlogisch, ihnen weiterhin eine TEMR zu gewähren.

Sie fänden es sicher unfair, wenn Hinz oder Kunz mit vollschichtigem Leistungsvermögen eine EMR bekämen

Die Fragestellung scheint bei Ihnen nicht angekommen zu sein! Lieschen Müller erhält eine Rente aufgrund MS. Sie erkrankt an der Hüfte, wird operiert und geht zur AHB. Dort bescheinigen ihr die Ärzte, dass sie aus Hüftsicht wieder erwerbsfähig sein kann. Die kranke Hüfte war aber gar nicht Gegenstand der Berentung.
Praxisam 27.08.2025 | 10:05
Die Frage EM-Rente oder keine EM-Rente richtet sich nicht nach Diagnosen, sondern nach den Einschränkungen Ihres Leistungsvermögens. Ist dieses wiederhergestellt, brauchen Sie keine Rente mehr, sondern können sich Ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften.
Lieschen Müller ?am 27.08.2025 | 10:50
Max schrieb

Die Fragestellung scheint bei Ihnen nicht angekommen zu sein! Lieschen Müller erhält eine Rente aufgrund MS. Sie erkrankt an der Hüfte, wird operiert und geht zur AHB. Dort bescheinigen ihr die Ärzte, dass sie aus Hüftsicht wieder erwerbsfähig sein kann. Die kranke Hüfte war aber gar nicht Gegenstand der Berentung.

Es hat auch nicht Lieschen Müller mit MS gefragt sondern Angie. Und sehr wohl könnte überprüft werden, ob Angie wieder voll erwerbsfähig ist Sie wäre nicht die Erste mit "Wunderheilung "
Nachtrag am 27.08.2025 | 10:54
Max schrieb

Die Fragestellung scheint bei Ihnen nicht angekommen zu sein! Lieschen Müller erhält eine Rente aufgrund MS. Sie erkrankt an der Hüfte, wird operiert und geht zur AHB. Dort bescheinigen ihr die Ärzte, dass sie aus Hüftsicht wieder erwerbsfähig sein kann. Die kranke Hüfte war aber gar nicht Gegenstand der Berentung.

Im Übrigen wissen wir hier im anonymen Forum doch gar nicht, ob Beschwerden mit der Hüfte bei der Beurteilung zur TEMR Bestandteil war oder nicht. Einwandfrei wird die Hüfte in 2022 wohl kaum gewesen sein, wenn in 2025 eine entsprechende OP erfolgte
yxzam 27.08.2025 | 12:44
Nachtrag schrieb

Im Übrigen wissen wir hier im anonymen Forum doch gar nicht, ob Beschwerden mit der Hüfte bei der Beurteilung zur TEMR Bestandteil war oder nicht.

Einwandfrei wird die Hüfte in 2022 wohl kaum gewesen sein, wenn in 2025 eine entsprechende OP erfolgte

Warum soll die Hüfte 2022 nicht einwandfrei gewesen sein? Sie kann ja kürzlich einen Unfall gehabt haben, wo die Hüfte verletzt wurde, die vorher einwandfrei war.
213am 27.08.2025 | 14:45
yxz schrieb

Warum soll die Hüfte 2022 nicht einwandfrei gewesen sein?

Sie kann ja kürzlich einen Unfall gehabt haben, wo die Hüfte verletzt wurde, die vorher einwandfrei war.

Klar, kann sie. Das wissen Sie nicht und ich nicht, ist auch irrelevant, weil es ändert nix daran, dass die DRV das Recht hat, nach Gutdünken eine Nachprüfung zu veranlassen, erst recht nach einer AHB.
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