Hallo Ulrich,
nachdem die befristete Rente nun insgesamt 9 Jahre bezogen wurde, macht eine Begutachtung grundsätzlich nur Sinn, wenn es klare Anzeichen für eine Besserung des Gesundheitszustands gibt. Die Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger im konkreten Vorgehen kann hierbei unterschiedlich sein.
Sofern Ihr Leistungsvermögen bislang "nur" zu einer Arbeitsmarktrente geführt hat (3 bis unter 6 Stunden tägliches Leistungsvermögen und kein Arbeitsverhältnis in diesem Korridor), verbleibt es ggf. bei einer Befristung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung