Hallo Hugo-Egon,
wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2025 19.661,25 Euro brutto. Falls Sie in diesem Jahr keinen anderen Hinzuverdienst haben, sollte sich die Einmalzahlung nicht auf Ihre Erwerbsminderungsrente auswirken. Falls Sie weiteren Hinzuverdienst haben, wird der Bruttoeinmalzahlungsbetrag mit dem weiteren Hinzuverdienst zusammengerechnet und führt bei Überschreiten der 19.661,25 Euro ggf. zur Kürzung der Erwerbsminderungsrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung