Guten Morgen, Marioposa,
Erwerbsminderungsrenten werden nicht befristet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung wieder behoben werden kann.
Daher werden Sie Ihre EM-Rente bis zum Erreichen der Regelaltersrente erhalten, dann wird sie umgewandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung