Wie von „Kläuschen“ bereits angemerkt wurde, hat die Entfristung nichts mit der Zahl der bewilligten Weitergewährungen zu tun. Renten, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Sollte Ihr Rentenanspruch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig sein, gilt diese Regelung nicht. D.h., in diesem Fall muss eine Entfristung auch nach 9 Jahren nicht erfolgen.
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