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Experten-Antwort

unbefristete Erwerbsminderungsrente

von AB30.08.2013 | 18:53
1808 Ansichten
2 Antworten
Ich bekomme eine zeitlich befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und habe schon einmal erfolgreich eine Verlängerung beantragt. Ist es richtig, dass man bei der dritten Antragsstellung auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung einen Anspruch auf eine unbefristete Rente hat?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2013 | 06:50

Wie von „Kläuschen“ bereits angemerkt wurde, hat die Entfristung nichts mit der Zahl der bewilligten Weitergewährungen zu tun. Renten, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Sollte Ihr Rentenanspruch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig sein, gilt diese Regelung nicht. D.h., in diesem Fall muss eine Entfristung auch nach 9 Jahren nicht erfolgen.

1 Antworten

Kläuschenam 30.08.2013 | 19:33
Nein. Wie kommen Sie denn auf das schmale Brett ? Die Befristung kann längstens insgesamt für 9 Jahre erfolgen . Erst danach muss eine unbefr. Rente zuerkannt werden ( wenn dann noch EM vorleigt natürlich nur ) . Mit der Anzahl der Verlängerungen hat eine Unbefrsitung nichts zu tun. Innerhalb der 9 Jahre könnte bei jeweils nur 1 Jahr der Befrsitung auch z.b. dann 9 x verlängert werden.
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