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Experten-Antwort

unbefristete Erwerbsminderungsrente, Sonderzahlung/Einmalzahlung

von Thomas14.11.2020 | 16:59
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3 Antworten

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Hallo Expertenteam. Ich habe von einer Einmalzahlung zur gesetztlichen Rentenaufbesserung gelesen. Nun wollte ich fragen, ob ich das auch machen kann. Ich bin seit 5 Jahren in unbefristeter Erwerbsminderungsrente. Da ich bereits mit 45 Jahren in diese Rente ging und auch während meines Arbeitslebens mal 5 Jahre selbständig keine Rentenbeiträge bezahlt hatte, würde ich gerne meine Abfindung als Einmalzahlung oder Sonderzahlung einzahlen. Wäre das möglich? Wenn ja, gibt es eine Berechnung was eine bestimmte Einzahlung an Rentenerhöhung bringen würde? Gruß Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

dem Beitrag von KSC kann ich zustimmen.

Ergänzend: Die von Ihnen angesprochene „Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente“ wäre im vorliegenden Fall nur möglich, wenn nach der Erwerbsminderungsrente eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Allerdings kann dann trotzdem nur die "Differenz" der Entgeltpunkte von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente ausgeglichen werden, da ein Ausgleich des Abschlags bei der Erwerbsminderungsrente nicht erfolgen darf. Wenn ein Versicherter neben der Erwerbsminderungsrente keine weiteren Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann letztlich auch kein Ausgleich für die Altersrente erfolgen.

Im Zweifel sollten Sie sich möglichst persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell zu diesem Thema beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 14.11.2020 | 20:24
Nachzahlungen für Zeiten in denen jemand bei Selbständigkeit nichts gezahlt hat, gehen nicht. Als EM Rentenbezieher sind Sie grundsätzlich zur freiwilligen Versicherung berechtigt, damit können für 2020 und die kommenden Jahre 12 Monate jährlich Höchstbeiträge zahlen, also knapp 15.000€ für dieses und jedes kommende Jahr (bis zum Regelalter), soweit Sie nicht aus anderem Grund pflichtversichert sind (Sie könnten ja z.B. einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen). Was das individuell bringt kann im Forum niemand sagen - das müsste mit der Beratung vor Ort diskutiert werden, dort sieht der Beratende Ihre Versicherungszeiten. Beiträge parallel zur Zurechnungszeit könnten sich nicht oder nur gering auswirken.
W°lfgangam 16.11.2020 | 19:27
Ergänzend: Ist es denn nicht so, das hier ein aktueller Antrag für die Ausgleichszahlung bereits daran scheitern würde, da hier die 'spezielle' Rentenauskunft dazu gar nicht erteilt werden kann?! Sofern sich diese Auskunft auf eine spätere Altersrente - nach Ablauf/Ende der EMRT von mehr als 2 Jahren - bezieht, würde ich Ihnen zustimmen. Seht 'speziell', aber sicher nicht im Sinne des Fragestellers bei unbefristeter EMRT ;-) Hat sich dazu/Ihrer Aussage folgend (Rentenauskunft hier möglich) etwas geändert? Dann bitte Hinweis hier, um meinen 'rudimentären' Kenntnisstand zu erweitern ;-) Gruß w.
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