Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Unbefristete Eu-Rente

von Sandra09.10.2014 | 19:48
1441 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin 50 Jahre alt und beziehe seit 14 Jahre eine volle EU-Rente. Seit 2008 unbefristet. Ich wurde seit 2008 dann zwei Mal überprüft.Immer im Abstand von 2 Jahren. Dieses Jahr wäre es wieder dran. Die Zeit ist schon seit 2 Wochen herum. Wird in jedem Fall immer bis zur Altersrente geprüft? Mein Zustand hat sich noch verschlechtert mit zunehmendem Alter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Überlegungen von „KSC“ schließen wir uns an. Wie immer wo es auf den Einzelfall ankommt, können wir Ihnen nicht sagen, ob und wie lange ggfs. noch weiterhin Überprüfungen stattfinden werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 09.10.2014 | 20:11
Hallo Sandra, > Die Zeit ist schon seit 2 Wochen herum. Sie gehen auf die Regelaltersrente zu, da wird wohl keine Überprüfung mehr in der kurzen Restzeit erfolgen. 3 Monate vor 65 + 4 werden Sie ein Anschreiben der DRV zwecks 'Umwandlung' der EU-Rente in Regelaltersrente erhalten. Möglicherweise (aber eher unwahrscheinlich) haben Sie jetzt schon einen höheren Altersrentenanspruch vor diesem 'letzten' Termin einer Altersrente. Setzen Sie sich daher bitte mit einer Beratungsstelle in Verbindung, die das prüft und ggf. ein 'vorzeitiges' Altersrentenverfahren in die Wege leitet. Gruß w.
Eliasam 09.10.2014 | 22:50
Jetzt möchte ich Sie, @W*olfgang, etwas fragen: Sie schreiben, die Fragestellerin geht auf die Regelaltersrente zu und von daher ist mit einer erneuten Überprüfung, bei der kurzen Restzeit, nicht mehr zu rechnen. Die Beitragsverfasserin ist jedoch (erst) 50 Jahre alt, die Regelalterszeit m. E. noch weit entfernt! Ich nehme an, dass Sie das überlesen haben. Allerdings würde mich in dem Zusammenhang persönlich interessieren, ab wann eine Umwandlung einer vollen EMR auf unbestimmte Dauer in eine vorzeitige Schwebi-Rente (GdB 70 ohne Merkzeichen) bei Jahrgang 04/1957 möglich ist und ob dies überhaupt sinnvoll ist zu beantragen oder die reguläre Altersrente abzuwarten bleibt. Vielen Dank Elias
KSCam 09.10.2014 | 23:24
Solche Überprüfungen macht nicht jeder RV Träger, daher wird es keine allgemeinen Antworten geben. Eine Devise heißt abwarten ob was kommt. Gro. In diesen Aktionen ist die DRV Bund in Berlin. Vielleicht haben die derzeit einfach andere Sorgen und Probleme als diese Prüfaktionen....
kurtam 10.10.2014 | 10:32
wenn jemand 50 ist,und seit 14 jahren alle 2 jahre überprüft,wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass er wieder so gesund ist,dass er wieder arbeiten kann? warum stoppt diesen Unfug niemand?
W*lfgangam 10.10.2014 | 14:58
Hallo Elias, ja, sorry, da muss beim Texten wohl die 50 und 14 im Kleinhirn 'zusammenfasst' worden sein, dass so übersteuert bei der eigentlichen Frage so ein Blödsinn rauskam ;-) Die AR/Schwerbehinderte ist mit Jg. 1957 frühestens mit 60 + 11 (Monaten) möglich bei 10,8 % Abschlag, mit 63 + 11 ohne Abschlag. Ihre EMRT hat jetzt bereits einen Abschlag von 10,8 %, so dass der auch mit 63 + 11 nicht wegfallen würde. Sofern keine 'neuen' Versicherungszeiten (vorwiegend erst ab 60) in Ihrem Rentenkonto landen, wird es zum frühestmöglichen AR-Beginn keine Änderung geben (aber: es gibt immer atypische Ausnahmen). Vor 60 + 11 holen Sie sich einfach eine Probeberechnung von der DRV/suchen das Beratungsgespräch, dass auch wirklich nichts verloren geht. Gruß w.
Eliasam 10.10.2014 | 18:49
@ W*lfgang Vielen Dank für ihre Auskunft! Elias
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026