Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

unbefristete Rente

von Sch.R.09.06.2016 | 20:07
1665 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,habe eine Frage. Heute erhielt ich Rentenbescheid und wenn ich richtig lese unbefristet.Nun stehe ich noch im Arbeitsverhältnis und ab morgen hätte die Nahtlosregelung gegriffen nach 78 Wochen Krankengeld . Kann ich nun einen Aufhebungsvertrag beim Arbeitgeber machen und wie ist es mit noch ausstehenden Überstunden.Diese zählen dann als Hinzuverdienst(?) oder lässt man Arbeitsverhältnis einfach weiter laufen? MFG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.06.2016 | 10:35

Hallo Sch.R.

Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn bestehenden Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich als Hinzuverdienst im Sinne des § 96a SGB VI auf die Rente anzurechnen. Ein nach Rentenbeginn bestehendes Arbeitsverhältnis liegt auch dann vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht z.B. bei Bezug von Krankengeld.

Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem Beginn der Rente beendet, erfolgt in der Regel keine Anrechnung auf die Rente.

Wann das Beschäftigungsverhältnis als beendet angesehen werden kann, ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Dies kann bereits durch Erteilung des Rentenbescheides der Fall sein, muss aber individuell geprüft werden.

5 Antworten

W*lfgangam 09.06.2016 | 21:20
Hallo Sch.R. für diese Fragen ist grundsätzlich zunächst Ihr Personalbüro zuständig - diesem müssen Sie die unbefristete Rente mitteilen, der Rest/arbeitsrechtlich geht automatisch. Sofern Sie tarifvertraglich beschäftigt sind, ist das Arbeitsverhältnis mit Monatsende der unbefristeten Rentenfeststellung/Bescheid oft automatisch beendet - keine Kündigung, kein Aufhebungsvertrag, einfach Ende. Aus dem Tarifvertrag ergeben sich auch die Mitteilungspflichten an den Arbeitgeber/bin jetzt EM-Rentnerin auf Dauer/unbefristet. Ein 'Weiterlaufen' des Arbeitsvertrages gibt es dann nicht. Überstundenabgeltung und Hinzuverdienst - merke ich mir nie ;-) Hier werden Sie aber weitere Hinweise erhalten, unter welchen arbeitsrechtlichen Konstellation das greift/nicht anzuwenden ist. Gruß w.
Namenam 10.06.2016 | 00:01
Zitat von Sch.R. anzeigen
Die arbeitsrechtlichen Folgen richten sich nach dem Vertrag bzw. Tarifvertrag. Das müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Die Hinzuverdienstgrenzen ersehen Sie aus dem Rentenbescheid. Nachträglich gezahlte Arbeitsentgelte (Einmalzahlungen) sind entsprechend den Ausführungen unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… zu behandeln. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wurde, mit den entsprechenden Folgen für die Rente im Auszahlungsmonat (§96a SGB VI).
Sch.R.am 10.06.2016 | 10:58
Ich bedanke mich herzlich für die Auskünfte,hat mir geholfen. MFG Sch.R.
Sch.R.am 28.06.2016 | 05:03
Habe jetzt weitere Frage Habe gestern Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten. Tarifliche Regelung zur unbefristeten EU Rente gibt es nicht laut Arbeitgeber,bin über 30 Jahre im Betrieb. Der Arbeitgeber möchte meine Überstunden aus Vorjahren vergüten sowie 31 Tage Urlaub aus 2015 sowie 13 Tage Urlaub aus 2016 Arbeitsvertrag soll Ende Mai 2016 enden also letzten Monat. Rente wurde rückwirkend zum Mai 2015 bewilligt Nun übersteigt diese Summe ja deutlich den Hinzuverdienst entstehen mir dadurch Probleme und wenn ja welche? Hab noch nichts unterschrieben da ich total unsicher bin. MFG
Sch.R.am 28.06.2016 | 05:03
Habe jetzt weitere Frage Habe gestern Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten. Tarifliche Regelung zur unbefristeten EU Rente gibt es nicht laut Arbeitgeber,bin über 30 Jahre im Betrieb. Der Arbeitgeber möchte meine Überstunden aus Vorjahren vergüten sowie 31 Tage Urlaub aus 2015 sowie 13 Tage Urlaub aus 2016 Arbeitsvertrag soll Ende Mai 2016 enden also letzten Monat. Rente wurde rückwirkend zum Mai 2015 bewilligt Nun übersteigt diese Summe ja deutlich den Hinzuverdienst entstehen mir dadurch Probleme und wenn ja welche? Hab noch nichts unterschrieben da ich total unsicher bin. MFG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026