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Experten-Antwort

unbefristete Rente

von Franziskaner19.10.2011 | 16:47
2355 Ansichten
9 Antworten
Hallo. Ich habe ab Januar 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Allerdings war dies eine Arbeitsmarktrente. Ab Juli 2011 erhalte ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rente wurde bisher einmal verlängert bis April 2013. Es gibt doch die Regel, dass eine Rente nach einer gewissen Zeit und mehrmaligem Verlängern als unbefristete Rente bezahlt wird. Läuft nun bei mir dafür die Zeit ab Januar 2008 oder ab Juli 2011 für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung? Wie genau ist das nochmal? Maximal 3mal Verlängerung und/oder Maximal 9 Jahre Befristung? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2011 | 11:18

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_102R3.2

8 Antworten

-_-am 19.10.2011 | 19:02
Franziskaner schrieb

Warum gibt zu meiner Frage kein Experte eine Antwort?

Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer G e s a m t d a u e r der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Britta.Fam 19.10.2011 | 18:28
die Arbeitsmarktrente gibt es NUR befristet.Es könnte ja sein das es wieder einen Arbeitsplatz gibt in teilzeit Grüße Britta :F
Pflegeram 19.10.2011 | 19:12
Britta.F schrieb

die Arbeitsmarktrente gibt es NUR befristet.Es könnte ja sein das es wieder einen Arbeitsplatz gibt in teilzeit

Grüße

Britta :F

Thema verfehlt! Die von Ihnen beantwortete Frage war hier gar nicht nicht gestellt!
Franziskaneram 19.10.2011 | 19:57
-_- schrieb

Sie haben hier doch die Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung als amtliche Quelle genannt bekommen.

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_102R3.2

Das heißt jetzt bei mir, dass ich erstmals eine Rente Januar 2008 bekommen habe und wenn diese Rente immer weiter verlängert wird, dass ich dann 2017 mit einer unbefristeten Rente rechnen kann??? Oder wird nun bei mir ab Juli 2011 gerechnet und ich kann erst 2020 mit einer unbefristeten Rente rechnen???
-_-am 19.10.2011 | 23:03
Franziskaner schrieb

Warum gibt zu meiner Frage kein Experte eine Antwort?

Tritt während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung, die unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage geleistet wird, eine (vorübergehende) gesundheitliche Verschlechterung ein, so dass nunmehr Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit allein aus medizinischen Gründen besteht, so ist Ausgangspunkt für die Berechnung der maximalen Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren nach § 102 Abs. 2 S. 5 letzter Halbsatz SGB 6 der Beginn der (erstmaligen) Befristung aus ausschließlich medizinischen Gründen und nicht der erstmalige Zeitrentenbeginn. Beispiel: Wegen verschlossenem Arbeitsmarkt wird Rente wegen EU auf Zeit geleistet seit 01.07.1998 (Berechtigter ist 40 J. alt) Aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgt die erneute Befristung ab 01.07.2006 allein aus medizinischen Gründen (Behebung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nicht unwahrscheinlich) Lösung: Für den Anspruch auf Rente wegen EU war bis 30.06.2006 auch die Arbeitsmarktlage maßgebend. Erst durch die erneute Entscheidung für die Zeit ab 01.07.2006 erfolgt die Befristung erstmals allein aus medizinischen Gründen. Dieser Zeitpunkt ist Ausgangspunkt für die Berechnung der max. Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren. Diese Frist endet daher am 30.06.2015, also nach Ablauf von 17 Jahren nach dem erstmaligen Rentenbeginn. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Krämersam 20.10.2011 | 10:19
Franziskaner schrieb

Warum gibt zu meiner Frage kein Experte eine Antwort?

Oder wird nun bei mir ab Juli 2011 gerechnet und ich kann erst 2020 mit einer unbefristeten Rente rechnen???
Ja, so ist es !
Franziskaneram 20.10.2011 | 15:51
Warum gibt zu meiner Frage kein Experte eine Antwort?
-_-am 21.10.2011 | 01:19
Franziskaner schrieb

Warum gibt zu meiner Frage kein Experte eine Antwort?

Sie haben hier doch die Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung als amtliche Quelle genannt bekommen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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