Hallo Krümel,
wie von den anderen Usern bereits ausgeführt, kann grundsätzlich auch bei einer auf Dauer gewährten Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Überprüfung durchgeführt werden.
Die Frage, warum dies in Ihrem konkreten Einzelfall geschieht, kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Dazu kann Ihnen nur die zuständige Sachbearbeitung Auskunft geben.
Dass der Rentenversicherungsträger ein Schreiben des Sie vertretenden VdK nach zwei Wochen noch nicht beantwortet hat, ist nicht ungewöhnlich. Die vorgetragenen Einwände müssen zunächst wieder vom sozialmedizinischen Dienst geprüft werden, bevor eine weiterführende Entscheidung getroffen werden kann.
Selbst wenn die Begutachtung stattfinden sollte, und selbst wenn der Gutachter als Internist vielleicht nicht optimal geeignet ist, um die Schwere der Parkinson-Erkrankung zu beurteilen, so muss der Gutachter dennoch den gesundheitlichen Gesamtzustand beurteilen, und nicht nur die Einschränkungen auf seinem Fachgebiet. Darüber hinaus bedeutet eine Begutachtung ja nicht zwangsläufig ein für Sie negatives Ergebnis.
Daher können Sie (und auch der VdK) derzeit nichts weiter tun, als das weitere Vorgehen des Rentenversicherungsträgers abzuwarten.
Da dieses Forum nicht dazu geeignet ist, um Ihnen in Ihrer konkreten Situation wirklich weiterzuhelfen, wird dieser Thread geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung