Hallo Roland,
für die volle Erwerbsminderungsrente würde es darauf ankommen, ob sich Ihr Gesundheitszustand so weit verschlechtert hat, dass Sie nicht mehr drei Stunden am Tag arbeiten können. Dazu könnten Sie eine Prüfung bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.
Außerdem würde für Sie mit dem GdB 60 und mindestens 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Frage kommen:
- ab einem Lebensalter von 61 Jahren mit 10,8 % Abschlag
- ab einem Lebensalter von 64 Jahren ohne Abschlag
- dazwischen mit einem Abschlag von 0,3% für jeden Monat vor dem 64. Lebensjahr
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