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Experten-Antwort

Unbefristete volle EM-Rente und Minijob

von Sahe09.04.2024 | 14:27
1499 Ansichten
7 Antworten
Hallo, derzeit beziehe ich eine EM-Rente und ergänzend SGB 12 4. Kapitel Hilfe (Grundsicherung). Ich werde demnächst in einen Minijob 538,00 Euro verdienen und somit aus der Grundsicherung herausfallen. Werde ich dadurch steuerpflichtig? Wovon ist das abhängig? Im Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums wird von VERSORGUNGSBEZÜGEN gesprochen. Fällt da die EM-Rente drunter? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.04.2024 | 15:12

Hallo Sahe,

 

es ist korrekt, dass die Erwerbsminderungsrente zu den Versorgungsbezügen zählt, da es Einnahmen sind, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden und somit der Rente vergleichbar sind.

 

Wenn Sie in der Regel durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen, wird Ihr Minijob  pauschal besteuert.

Das bedeutet, dass ihr Arbeitgeber pauschal zwei Prozent des Bruttolohns an das Finanzamt abführt. Diese Pauschalsteuer deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab, sodass Sie als Arbeitnehmer in der Regel keine weiteren Steuern zahlen müssen und Ihren Minijob-Lohn auch nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen.

 

Es ist jedoch in diesem Zusammenhang auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung beachtet werde müssen. Diese betragen bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung seit dem 01.01.2024 18558,75 EUR.

 

Bei einer entsprechenden Teilzeittätigkeit und einem Verdienst von derzeit mehr als 538 EUR monatlich können also grundsätzlich Steuern anfallen.

 

Für weitergehende Informationen und eine individuelle  Klärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen auch sich an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.

 

 

6 Antworten

KSCam 09.04.2024 | 14:30
Diese Frage nach Steuern stellen Sie bitte einem Steuerberater oder dem Finanzamt. Steuerliche Fragen kann Ihnen niemand beider DRV beantworten.
Steuer macht die Rente nichtam 09.04.2024 | 14:46
Nein, eine EM-Rente ist kein Versorgungsbezug Da Sie ja derzeit zusätzlich zur EM-Rente noch Grundsicherung erhalten, haben Sie offensichtlich kein weiteres zu "versteuerndes Einkommen". Ein Minijob ist grundsätzlich für Sie als Arbeitnehmer einkommensteuerfrei. Es ist also praktisch sicher, dass Sie auch nach Aufnahme eines Minijobs keine Einkommensteuer zahlen müssen, wenn sonst kein steuerpflichtiges Einkommen zusätzlich hinzukommt. Ganz leicht können Sie sich mit folgendem Internet-Steuerrechner einen Überblick verschaffen: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die…
EM-Rente kein Versorgungsbezugam 09.04.2024 | 15:07
Steuerlich ist eine EM-Rente kein Versorgungsbezug. Was steuerlich ein Versorgungsbezug ist, finden Sie hier beschrieben im Abschnitt "Steuerrecht": https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsbez%C3%BCge… Und da ein Minijob Ihr "zu versteuerndes Einkommen" nicht erhöht, können Sie deswegen auch nicht neu in die Einkommensteuer-Pflicht rutschen.
Respektam 09.04.2024 | 15:13
Peter T. schrieb

Steuerfrei ist der Minijob nur, wenn der AG die Pauschale zahlt.

Ist zwar in der Regel so aber es gibt auch AGs die das nicht tun und dann muss der Minijob auch bei der Steuererklärung mit aufgeführt werden.

Daher ist der Satz

"Ein Minijob ist grundsätzlich für Sie als Arbeitnehmer einkommensteuerfrei"

nicht ganz korrekt...

Sie haben aber eine extrem scharfe Axt zum Haarespalten :-) Jetzt fängt der arme Anfragende womöglich völlig ohne Not und ohne Grund wieder an zu zittern vor einer eingebildeten ach soschrecklichen Einkommensteuer-Last. Gut gemacht...
Falscham 09.04.2024 | 15:16
Experte/in schrieb

Hallo Sahe,

 

es ist korrekt, dass die Erwerbsminderungsrente zu den Versorgungsbezügen zählt, da es Einnahmen sind, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden und somit der Rente vergleichbar sind.

 

Wenn Sie in der Regel durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen, wird Ihr Minijob  pauschal besteuert.

Das bedeutet, dass ihr Arbeitgeber pauschal zwei Prozent des Bruttolohns an das Finanzamt abführt. Diese Pauschalsteuer deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab, sodass Sie als Arbeitnehmer in der Regel keine weiteren Steuern zahlen müssen und Ihren Minijob-Lohn auch nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen.

 

Es ist jedoch in diesem Zusammenhang auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung beachtet werde müssen. Diese betragen bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung seit dem 01.01.2024 18558,75 EUR.

 

Bei einer entsprechenden Teilzeittätigkeit und einem Verdienst von derzeit mehr als 538 EUR monatlich können also grundsätzlich Steuern anfallen.

 

Für weitergehende Informationen und eine individuelle  Klärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen auch sich an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.

 

 

Nö, steuerlich sind EM-Renten eben KEINE Versorgungsbezüge und darum geht es dem Anfragenden. Es hat allso offensichtlich schon seinen Grund, warum die DRV-Experten sich nicht zu Steuerfragen äußern sollen bzw. dürfen.
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