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Experten-Antwort

unbefristete volle Erwerbslosenrente - Altersrente

von Regina04.11.2019 | 21:22
158 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann bekommt eine unbefristete volle Erwerbslosenrente und wird nächstes Jahr 65. Ab 4/2021 (65 Jahre + 9 Monate) beginnt die Regelaltersrente. Muss er die Altersrente dann beantragen oder geht das automatisch ineinander über? Gruß R.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regina,

der Antwort von „User Siehe hier“, stimme ich zu. Fragen Sie aber bei Ihrem zuständigen Rententräger vorsichtshalber nach, ob ein Antrag nötig ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 04.11.2019 | 21:42
demnach ja GRA § 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung "An Versicherte, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bezogen haben, ist anschließend Regelaltersrente zu leisten, sofern der Versicherte nicht eine abweichende Bestimmung trifft (§ 115 Abs. 3 S. 1 SGB VI). Mit der abweichenden Bestimmung kann der Versicherte nicht bewirken, dass die Rente wegen teilweiser beziehungsweise voller Erwerbsminderung weitergeleistet wird." Sie sollten aber bitte noch einmal in den letzten Bescheid der Erwerbsminderungsrente schauen. Denn wenn dort ein Datum zur Befristung steht (das auch das Datum einen Tag vor Beginn der Regelaltersrente sein kann), sollten Sie noch einmal bei dem Sachbearbeiter direkt nachfragen, ob ein Antrag doch notwendig ist. Den Antrag sollten Sie dann ca. 3 Monate vor Altersrentenbeginn stellen.
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