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Experten-Antwort

unbezahlter Urlaub freiwillige Beiträge

von Vivo08.09.2022 | 11:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ins Forum! Ich dachte, bei uns sei für dieses Jahr rententechnisch alles dank dieses Forums geklärt, nun taucht doch wieder eine Frage auf ;) Wenn das Arbeitsverhältnis eines Ruheständlers mit unbezahlten Urlaub beginnt (8 Wochen auf Wunsch des AG), können dann für den einen ganzen Monat freiwillig Beiträge zur RV geleistet werden? Ein Monat ist komplett Urlaub, im anschließenden liegen 3 Arbeitstage. Ich gehe nach den Infos im Archiv davon aus, dass für den ganzen Monat der freiwillige Beitrag gezahlt werden KANN. Und wenn er als Wartezeitmonate gelten soll, MUSS mindestens der Mindestbeitrag gezahlt werden. Der Monat mit den 3 Arbeitstagen ist dagegen mit einem Pflichtbeitrag abgedeckt und kann/muss nicht zusätzlich freiwillig bezahlt werden. Stimmt das so? (Hintergrund: Direkt vor dem Arbeitsverhältnis liegen in diesem Jahr nur freiwillige Mindestbeiträge parallel zu selbstständiger Tätigkeit. Ziel der Beiträge ist es, nächstes Jahr bei Erreichen des Regelrentenalters auf 60 Monaten zu sein.)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherungspflciht besteht dem Grund nach, wenn eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird (siehe § 1 Nr. 1 SGB VI). Ohne Arbeitsentgelt kann zunächst grundsatzlich in einer Arbeitnehmerbeschäftigung keine Versicherungspflicht vorliegen. Ausnahmen sind möglich (zB bei Azubi).

Wertguthaben oder ähnliches sichern die Entgeltzahlung ebenfalls nicht.

Eine Ausnahme bildet allenfalls § 7 Abs. 3 SGB IV. Danach gilt in bestimmten Fällen (zB. bei unbezahltem Urlaub) das Arbeitsverhältnis als FORTbestehend. Hier hat aber von Beginn an kein Beschäftigungsverhältnis bestanden, dürfte es auch nicht FORTbestehen können.

Die abschließende Entscheidung würde aber die Krankenkasse treffen müssen (§ 28h Abs. 2 SGB VI).

Im heutigen Recht wird die Lücke also durch einen freiwilligen Beitrag geschlössen werden müssen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Abschlägeam 08.09.2022 | 12:34
Hallo Vivo, da ich es ungewöhnlich finde, dass ein Arbeitsverhältnis mit einem unbezahlten Urlaub beginnt, bin ich noch am Recherchieren, denn der umgekehrte Fall (erst arbeiten, dann unbezahlter Urlaub) ist 'einfacher' :-) Und bin dabei auf diese Seite gestoßen http://www.anwalt-arbeitsrecht-erlangen.de/themen-abc/urlaub/2-r… Demnach würde es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln und dann dürfen, wie Ihnen ja bekannt ist, keine freiwilligen Beiträge parallel bezahlt werden. Da gäbe es dann m.M.n. zwei Optionen: Das Arbeitsverhältnis beginnt einen Monat später. Der AN zahlt die Pflichtbeiträge für den Monat selbst. Diese würden sich aber m.M. nach dann aufgrund des vereinbarten tatsächlichen Gehaltes bemessen (das ist sicher mehr als der Mindestbeitrag) und AN/AG-Beiträge müsste der AN komplett alleine tragen. Ob dies 'so' ist und so tatsächlich möglich wäre 'suche' ich gerade noch bzw. ist vermutlich der 'Experte dann doch schneller'.
Schadeam 08.09.2022 | 15:10
Warum ist es für Sie als "Ruheständler (Rentner?)" überhaupt wichtig freiwillige Beiträge zu zahlen. Das machen doch Rentner im allgemeinen eher nicht?
Vivoam 08.09.2022 | 15:45
Vielen Dank schon mal! Den Arbeitsvertrag später beginnen zu lassen, ist leider keine Option (für den AG). Den Grund für seine Beitragszahlung hatte ich ja schon genannt: das Regelrentenalter ist nächstes Jahr erreicht und es geht dem Betreffenden darum, die Wartezeitmonate für die kleine DRV-Zusatzrente so früh wie möglich zu erfüllen. Es ist aber kein Drama, falls es nicht geht. Dann beginnt nur die DRV-Rente einen Monat später und der Mindestbeitrag ist etwas höher. Auch den Beitrag komplett selbst zu zahlen, wäre für einen Monat nicht so schlimm.
Abschlägeam 12.09.2022 | 18:19
Hallo Vivo, oder Sie wenden sich an die gesetzliche Krankenkasse, bei denen der Arbeitgeber 'übergreifend' die Sozialversicherungseiträge meldet (fällt ja - zukünftig - noch mehr an als nur KV, die in Ihrem Fall durch PKV abgedeckt wäre). Einfach mal kurz beim AG nachfragen, welche KK dies in seinem Falle wäre. Nur so als Idee :-)
Vivoam 12.09.2022 | 18:11
Vielen Dank! Dann werden wir den freiwilligen Beitrag zahlen und abwarten, ob jemand etwas dagegen einwendet. Er ist privat krankenversichert, sodass ja eher keine Krankenkasse involviert ist. Viele Grüße Vivo
Berndam 12.09.2022 | 22:12
Das ist die Krankenkasse, in der der Mitarbeiter zuletzt Mitglied war, im Zweifelsfalls die örtliche Allgemeine Ortskrankenkasse.
Abschlägeam 12.09.2022 | 22:28
Könnte aber auch eine Betriebskrankenkasse sein... Denn die zuletzt Zuständige, bei einem privat versicherten Selbstständigen? Vielleicht seinerzeit in der Ausbildung, also vor >40 Jahren, liegt da noch was vor, existiert die überhaupt noch?... Arbeitgeber fragen dürfte die Sache erleichtern, denn auch der ist ja nicht 'gezwungen' alles bei der AOK zu melden, er kann z.B. auch die KK nehmen, bei der die überwiegende Zahl seiner Beschäftigten versichert ist :-)
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