Hallo Fragende,
prinzipiell „dürfen“ Sie natürlich auch während eines Rentenbezugs ein Praktikum und/oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Und solange Sie durch diese Tätigkeiten die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente nicht überschreiten, ist dieses zunächst auch kein Problem für die Rente.
Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer ggf. auch unentgeltlichen (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann. Solange das Praktikum bzw. die ehrenamtliche Tätigkeit mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, wäre aber auch hier grundsätzlich nichts zu befürchten.
Dennoch wäre es aus meiner Sicht ratsam, den Sachverhalt vor Beginn des Praktikums bzw. der ehrenamtlichenTätigkeit individuell mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären, zumal Sie ohnehin verpflichtet wären, die Aufnahme der Beschäftigung (hierzu zählen prinzipiell auch Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten) anzuzeigen.