Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend beantwortet werden.
Wenn Sie bereits einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Rentenversicherungsträger gestellt haben, sollten Sie umgehend direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung bzw. dem Rehabilitations-Fachberatungsdienst Kontakt aufnehmen.
Die Weiterbildung würde die Deutsche Rentenversicherung Bund laut nachfrage bei einen Weiterbildungsinstitut gerade mal 800 €uro kosten.
Ohne diese Weiterbildung würde es mich im Falle einer Kontrolle 5000 €uro kosten, den Arbeitgeber 20000 €uro kosten.
Da aber ausländische Fachkräfte diese Weiterbildung besitzen, werden weiterhin ausländische Fachkräfte nach Deutschland geholt.
So wie ich Ihre Links verstehe, sind Sie wohl unbefristet voll erwerbsgemindert? Oder was meinen Sie?
Ist dem so, dann können Sie tatsächlich von diesem Staat keine Unterstützung in Sachen Weiterbildung erwarten. Habe hier schon einiges zum Thema gelesen.
Das ist in meinen Augen eine schwere Lücke im System. Sie müssen selbst eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich suchen und diesem Staat beweisen, das Sie erwerbstätig sein können. Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung, wie zb. die Bildungsprämie uä. ! Vorher nicht.
Ist leider so, aber jammern hilft auch nicht weiter.
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