Guten Tag Frau Alexander!
Wir möchten uns der Empfehlung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers anschließen und Sie aufgrund der Komplexität der Möglichkeiten und deren Folgen auf eine unserer Auskunft- und Beratungsstellen verweisen.
Dort werden bestimmt all Ihre Fragen zur Rentenversicherung beantwortet.
Auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Fragen dürfen wir Sie leider nicht beraten. Genauere Auskünfte geben Ihnen aber die Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
Hallo Petra Alexander,
in welcher Hinsicht?
Weder liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit vor, noch ein aus Sozialleistungen herrührender versicherungspflichtiger Tatbestand - z. B. ALG, KG, Pflege.
Im Rahmen der EM-Rente sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt, da Sie sich 'im versicherungsfreien Raum' befinden. Ob das Sinn macht/grundsätzlich nicht, lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle erklären.
Was nicht geht, ist die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente - der Antrag dazu während einer schon laufenden EM-Rente schließt das aus.
Gruß
w.
Die freiwillige Versicherung ist also auch bei EM-Rente möglich, da man hier nicht versicherungspflichtig ist ... Was meinen Sie aber damit, ob das Sinn macht? Hat das eine ähnliche oder die gleiche Rendite, wie "die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente"? Und wo kann man in dem Vorblatt V0091 die besagte "Beitragstafel" erkennen?Als Bezieher einer EM-Rente müsste "Versicherungspflicht" vorliegen, oder wenigstens vorgelegt haben?Hallo Petra Alexander, in welcher Hinsicht? Weder liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit vor, noch ein aus Sozialleistungen herrührender versicherungspflichtiger Tatbestand - z. B. ALG, KG, Pflege. Im Rahmen der EM-Rente sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt, da Sie sich 'im versicherungsfreien Raum' befinden. Ob das Sinn macht/grundsätzlich nicht, lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle erklären. Was nicht geht, ist die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente - der Antrag dazu während einer schon laufenden EM-Rente schließt das aus. Gruß w.
Als Bezieher einer EM-Rente müsste "Versicherungspflicht" vorliegen, oder wenigstens vorgelegt haben?[/quote]
Hallo Petra Alexander,
in welcher Hinsicht?
Weder liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit vor, noch ein aus Sozialleistungen herrührender versicherungspflichtiger Tatbestand - z. B. ALG, KG, Pflege.
Im Rahmen der EM-Rente sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt, da Sie sich 'im versicherungsfreien Raum' befinden. Ob das Sinn macht/grundsätzlich nicht, lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle erklären.
Was nicht geht, ist die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente - der Antrag dazu während einer schon laufenden EM-Rente schließt das aus.
Gruß
w.[/quote]
Die freiwillige Versicherung ist also auch bei EM-Rente möglich, da man hier nicht versicherungspflichtig ist ... Was meinen Sie aber damit, ob das Sinn macht?
Hat das eine ähnliche oder die gleiche Rendite, wie "die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente"?
Und wo kann man in dem Vorblatt V0091 die besagte "Beitragstafel" erkennen?
Hallo Petra Alexander,
die können Sie hier nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0091.htmlWas meinen Sie aber damit, ob das Sinn macht?
> Hat das eine ähnliche oder die gleiche Rendite, wie "die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente"?
Ist nicht gesagt, sie kann deutlicher schlechter sein/null Effekt, wenn die freiwilligen Beiträge in der ohnehin bewerteten Zurechnungszeit (später ist das zu bewertende Rentenbezugszeit) eingezahlt worden sind.
Und was 'gut' ist, welche 'Laufzeiten' Sie bis zur zunächst vollständigen Auszahlung Ihres Kapitals als 'gut' ansehen ...
Ein einfaches Beispiel:
12 * 84,15 EUR = 1009,80 € Mindestbeitrag für 12 Monate,
4,55 € beträgt die sich daraus ergebende 'Brutto-Rente', ohne etwaige Abschläge, ohne Abzug KV/PV, ohne etwaigen Zuschuss zur PKV, ohne etwaige Steuervergünstigungen - und daneben kann es ja auch noch rein rentenmathematisch zusätzliche Auswirkungen haben.
1009,80 / 4,55 = 222 (Monate) ... so 'schlicht' eben mal gerechnet, bis der Tausender wieder auf Ihrem Konto ist. Sie mögen einschätzen, unter welchen der oben genauer genannten Möglichkeiten Sie das Alter erreicht haben, wo Sie die 'Null-Linie' erreichen - endlich, 'mein Schatz' ist wieder da ;-)
Wie gesagt, nur eine einfache Darstellung. Ohne Detailberatung DRV UND dann spezielle Beratung der steuerlichen Möglichkeiten können Sie die 'günstige Rendite' kaum selbst einschätzen.
Gruß
w.
Danke, was bedeutet es, wenn "die freiwilligen Beiträge in der ohnehin bewerteten Zurechnungszeit" liegen. Wenn ich jetzt bereits EM-Rente beziehe und in wohl drei Jahren die Altersrente ansteht, müsste ich doch ausserhalb dieser "ohnehin bewerteten Zurechnungszeit" liegen? Und findet das auch in der Rentenberatungsstelle statt, die spezielle Beratung zu den steuerlichen Möglichkeiten ??Und wo kann man in dem Vorblatt V0091 die besagte "Beitragstafel" erkennen?Hallo Petra Alexander, ... Ist nicht gesagt, sie kann deutlicher schlechter sein/null Effekt, wenn die freiwilligen Beiträge in der ohnehin bewerteten Zurechnungszeit (später ist das zu bewertende Rentenbezugszeit) eingezahlt worden sind. ... Wie gesagt, nur eine einfache Darstellung. Ohne Detailberatung DRV UND dann spezielle Beratung der steuerlichen Möglichkeiten können Sie die 'günstige Rendite' kaum selbst einschätzen. Gruß w.
Und findet das auch in der Rentenberatungsstelle statt, die spezielle Beratung zu den steuerlichen Möglichkeiten ??Nein! Da müssen Sie schon einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.
Wie Sie vielleicht wissen, gibt es in Ihren Beratungsstellen leider keine kurzfristigen Beartungstermine.
Ich bitte Sie daher hier nochmals, mir doch Auskunft zu der Frage zu geben: Was bedeutet es, wenn "die freiwilligen Beiträge in der ohnehin bewerteten Zurechnungszeit" liegen. Wenn ich jetzt bereits EM-Rente beziehe und in wohl drei Jahren die Altersrente ansteht, müsste ich doch ausserhalb dieser "ohnehin bewerteten Zurechnungszeit" liegen?
Nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf. Selbst wenn Sie erst im Januar oder Februar 2018 einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle bekommen, wird das für evtl. Einzahlungen immer noch früh genug sein.
Also bitte etwas Geduld! Da gibt es deutlich zeitlich dringendere Probleme.
Hallo W*lfgang
Zitat:
" Das kann bis Alter 60 sein (EM vor 01.07.2017), das kann bis 62 sein (EM ab 01.07.2017)."
Das korrekte Jahr, an dem sich die Zurechnungszeiten geändert haben, war 2014 ... zum Datum 01.07.2014!
Gruß Silvia :-)
Hallo fastrentner,
aus Sicht DRV völlig ok = wirksame Beitragsentrichtung für 2017 bei Antrag /-sbegehren - Terminvereinbarung dazu bis 03.04.2018 erfolgt. Aus Sicht Finanzamt/Altersvorsorgeaufwändungen sieht das allerdings anders aus, wenn 2017 für die direkte Einzahlung bereits rum ist und die freiwillige Versicherung auch dafür/Steuerersparnis genutzt werden sollte.
Petra wird wissen, warum Sie gerade erst jetzt und zu welchem Zweck eine mögliche Beitragszahlung anvisiert und das Jahr so einfach laufen gelassen hat und jetzt 'drängelt' ...
Gruß
w.
Das sind doch nur Vermutungen von Ihnen. Inwieweit dann die freiwilligen Beiträge steuerlich zu betrachten sind ist auch nicht Aufgabe dieses Forums. Daher bleibe ich bei meiner Aussage. Sie sollten nicht überall Probleme hineindichten, auch wenn Sie das scheinbar sehr gerne tun.Selbst wenn Sie erst im Januar oder Februar 2018 einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle bekommen,Hallo fastrentner, aus Sicht DRV völlig ok = wirksame Beitragsentrichtung für 2017 bei Antrag /-sbegehren - Terminvereinbarung dazu bis 03.04.2018 erfolgt. Aus Sicht Finanzamt/Altersvorsorgeaufwändungen sieht das allerdings anders aus, wenn 2017 für die direkte Einzahlung bereits rum ist und die freiwillige Versicherung auch dafür/Steuerersparnis genutzt werden sollte. Petra wird wissen, warum Sie gerade erst jetzt und zu welchem Zweck eine mögliche Beitragszahlung anvisiert und das Jahr so einfach laufen gelassen hat und jetzt 'drängelt' ... Gruß w.
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