Hallo Petra Alexander,
die können Sie hier nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0091.htmlWas meinen Sie aber damit, ob das Sinn macht?
> Hat das eine ähnliche oder die gleiche Rendite, wie "die Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung bei einer künftigen Altersrente"?
Ist nicht gesagt, sie kann deutlicher schlechter sein/null Effekt, wenn die freiwilligen Beiträge in der ohnehin bewerteten Zurechnungszeit (später ist das zu bewertende Rentenbezugszeit) eingezahlt worden sind.
Und was 'gut' ist, welche 'Laufzeiten' Sie bis zur zunächst vollständigen Auszahlung Ihres Kapitals als 'gut' ansehen ...
Ein einfaches Beispiel:
12 * 84,15 EUR = 1009,80 € Mindestbeitrag für 12 Monate,
4,55 € beträgt die sich daraus ergebende 'Brutto-Rente', ohne etwaige Abschläge, ohne Abzug KV/PV, ohne etwaigen Zuschuss zur PKV, ohne etwaige Steuervergünstigungen - und daneben kann es ja auch noch rein rentenmathematisch zusätzliche Auswirkungen haben.
1009,80 / 4,55 = 222 (Monate) ... so 'schlicht' eben mal gerechnet, bis der Tausender wieder auf Ihrem Konto ist. Sie mögen einschätzen, unter welchen der oben genauer genannten Möglichkeiten Sie das Alter erreicht haben, wo Sie die 'Null-Linie' erreichen - endlich, 'mein Schatz' ist wieder da ;-)
Wie gesagt, nur eine einfache Darstellung. Ohne Detailberatung DRV UND dann spezielle Beratung der steuerlichen Möglichkeiten können Sie die 'günstige Rendite' kaum selbst einschätzen.
Gruß
w.