Liebe Leser,
ich haben hier ein paar Einträge gelöscht und bitte einige User um Rückkehr zur Sachlichkeit.
Danke & schönen 1. Advent.
Ihr Admin
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Liebe Leser,
ich haben hier ein paar Einträge gelöscht und bitte einige User um Rückkehr zur Sachlichkeit.
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Ihr Admin
Könnte hier eventuell der §2 Abs.1 Nr.15 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) greifen?Hallo, Ich erlitt bei einer Irena Einheit durch einen Unfall einen beidseitigen Armbrust. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Übernahme der Behandlungskosten ab. Zwei Ärzte sind der Auffassung dass dies nicht richtig ist. Was meinen die Experten. DankeDavon ausgehend, dass Sie krankenversichert sind, lassen Sie sich einfach unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte behandeln. Wenn die Krankenkasse dann meint, sie hätte Anspruch gegenüber der BG, wird sie sich das Geld schon wiederholen. Sie müssen aber dazu dann entsprechend den Unfallbericht ausfüllen. Es liegt jedenfalls nicht im Einflussbereich der DRV, ob die BG leistet oder nicht, auch dann nicht, falls die Irena-Maßnahme von der DRV bezahlt wird. Wenn Sie meinen, Sie hätten selbst Anspruch gegenüber der BG (Schadensersatz etc.) sollten Sie sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Aber grundsätzlich ist in diesem Fall Ansprechpartner Ihre Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
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