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Unfall bei Irena Massnahme

von Birgit27.11.2020 | 15:44
303 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich erlitt bei einer Irena Einheit durch einen Unfall einen beidseitigen Armbrust. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Übernahme der Behandlungskosten ab. Zwei Ärzte sind der Auffassung dass dies nicht richtig ist. Was meinen die Experten. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

ich haben hier ein paar Einträge gelöscht und bitte einige User um Rückkehr zur Sachlichkeit.

Danke & schönen 1. Advent.

Ihr Admin

7 Antworten

Ergebnisam 27.11.2020 | 16:11
Nichts, da dies kein Forum der Berufsgenossenschaft ist.
Janaam 27.11.2020 | 16:12
Ist die BG die Unfallversicherung des Trägers?
Siehe hieram 27.11.2020 | 19:55
Davon ausgehend, dass Sie krankenversichert sind, lassen Sie sich einfach unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte behandeln. Wenn die Krankenkasse dann meint, sie hätte Anspruch gegenüber der BG, wird sie sich das Geld schon wiederholen. Sie müssen aber dazu dann entsprechend den Unfallbericht ausfüllen. Es liegt jedenfalls nicht im Einflussbereich der DRV, ob die BG leistet oder nicht, auch dann nicht, falls die Irena-Maßnahme von der DRV bezahlt wird. Wenn Sie meinen, Sie hätten selbst Anspruch gegenüber der BG (Schadensersatz etc.) sollten Sie sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Aber grundsätzlich ist in diesem Fall Ansprechpartner Ihre Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
Paulam 28.11.2020 | 09:36
Im Gegensatz zu den anderen finde ich die Frage durchaus berechtigt. Denn ein Unfall während einer Rehabilitation könnte durchaus ein BG Fall sein. Und das gehört durchaus in dieses Forum, da die DRV solche Unfälle gerne mal auf die KK abwälzt. Was insbesondere bei Spätfolgen erheblich sein kann. Und es auch eine entscheidende Rolle spielt, ob man den Unfall als Freizeitunfall oder als Arbeitsunfall meldet. Denn meldet man es nicht gleich am allerersten Tag, stellt man sich nicht sofort einen durchgangsarzt vor ist die BG Lebenlang raus mit der Leistung.
Moskitoam 28.11.2020 | 15:15
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo, Ich erlitt bei einer Irena Einheit durch einen Unfall einen beidseitigen Armbrust. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Übernahme der Behandlungskosten ab. Zwei Ärzte sind der Auffassung dass dies nicht richtig ist. Was meinen die Experten. Danke
Davon ausgehend, dass Sie krankenversichert sind, lassen Sie sich einfach unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte behandeln. Wenn die Krankenkasse dann meint, sie hätte Anspruch gegenüber der BG, wird sie sich das Geld schon wiederholen. Sie müssen aber dazu dann entsprechend den Unfallbericht ausfüllen. Es liegt jedenfalls nicht im Einflussbereich der DRV, ob die BG leistet oder nicht, auch dann nicht, falls die Irena-Maßnahme von der DRV bezahlt wird. Wenn Sie meinen, Sie hätten selbst Anspruch gegenüber der BG (Schadensersatz etc.) sollten Sie sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Aber grundsätzlich ist in diesem Fall Ansprechpartner Ihre Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
Könnte hier eventuell der §2 Abs.1 Nr.15 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) greifen?
Ergebnis 2am 29.11.2020 | 09:15
Gleichgültig, was ein Paul oder sonst wer glaubt, sie hier aufspielen zu müssen. Der Experte wird morgen an die BG verweisen.
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