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Unfallrente

von Leo16.05.2008 | 13:16
1021 Ansichten
3 Antworten
Muß bei Beantragung der vorzeitigen Altersrente nach Altersteilzeit eine bestehende Unfallrente der BG angegeben werden? Wenn ja,warum? Danke für Antworten.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.05.2008 | 13:32

Ja, weil sie u.U. nach § 93 SGB VI auf die Altersrente anzurechnen ist.

2 Antworten

Schadeam 16.05.2008 | 13:26
ja, weil es nach § 93 SGB VI zu "Kürzungen" bei der Rente kommen kann, wenn der Rentner auch eine gesetzliche Unfallrente bezieht. Oder einfach gesagt, weil es so gesetzlich geregelt ist.
Vorsichtam 16.05.2008 | 13:28
Ja, unbedingt! Weil nach § 93 SGB VI geprüft wird, ob es zur Anrechnung kommt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der beiden Renten (bei der UV-Rente wird noch ein Grundbetrag nach dem Bundesversorgungsgesetz weggelassen) 70% eines Zwölftels des der Unfallrente aktuell zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes übereschreitet. Der ggf. übersteigende Teil wird dann von der Rente aus der Rentenversicherung abgezogen. MfG
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