Gegebenenfalls kommt es gem §93 SGB VI zu einer Kürzung Ihrer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Maßgebend ist hier der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, sowie der zugrundegelegte Jahresarbeitsverdienst und die Höhe Ihrer Unfallrente. Um vorab zu prüfen ob eine Kürzung erfolgt, empfehlen wir ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollten hierzu Ihren aktuellen Rentenbescheid von der Unfallversicherung mitbringen.