Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Unfallrente + H-Rente + A-Rente

von Arnie25.03.2013 | 19:43
1327 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, bei uns in der Verwandtschaft bezieht jemand eine Unfallrente und eine Hinterbliebenenrente. Die Einkommensanrechnung ist einigermassen nachvollziehbar. Wie sieht das denn mit der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente aus, wenn sie selber wieder eine Beschäftigung aufnimmt und auch später eine Altersrente bezieht? Nach welchen Vorschriften wird das Einkommen/A-Rente dann angerechnet und errechnet? Wird das dann beides mal von der Hinterbliebenenrente abgezogen? Wenn ja, in welcher Reihenfolge? Vielen Dank. Grüße Arnie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2013 | 11:15

Hallo Arnie,

auf die Hinterbliebenrente wird gemäß § 97 Sozialgesetzbuch VI eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Einkommensanrechnung angerechnet.

Sofern die Betreffende eine Beschäftigung aufnimmt, unterliegt sie weiterhin der Einkommensanrechnung nach der o.a. Vorschrift. Auch ein späterer Altersrentenbezug wird auf die Witwenrente angerechnet.

Es handelt sich bei den von Ihnen genannten Einkunftsarten um Einkommen im Sinne des § 18a Sozialgesetzbuch IV.

Hat ein Hinterbliebener mehrere anrechenbare Einkommen, so sind diese zusammenzurechnen und bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.

Bei den einzelnen Einkommen wird ein sogenannter prozentualer Pauschalabzug getätigt, um die Leistung auf einen Nettobetrag zu bringen.

Bei Arbeitsentgelt liegt dieser Pauschalabzug bei 40 % und bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 13 % bzw. 14 % je nach Rentenbeginn.

Die Pauschalabzüge sind in § 18 b Sozialgesetzbuch IV geregelt.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026