Hallo Jürgen,
der Grenzbetrag wird wie folgt berechnet :
1. Jahresarbeitsverdienst :
Zunächst wird der Jahresarbeitsverdienst ermittelt, der der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegt.
2. 70 % des Jahresarbeitsverdienstes:
Der Jahresarbeitsverdienst wird durch 12 geteilt, um den monatlichen Verdienst zu erhalten, und dann mit 70 % multipliziert.
3. Rentenartfaktor :
Der resultierende Betrag wird mit dem Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung multipliziert. Für die Altersrente beträgt dieser Faktor 1,0.
Beispiel :
Angenommen der Jahresarbeitsverdienst beträgt 18000 Euro.
Der monatliche Verdienst wäre 18000 Euro/12 gleich 1500 Euro.
70 % von 1500 Euro wären 1050 Euro.
Mit dem Rentenartfaktor multipliziert 1,0 bleibt der Grenzbetrag 1050 Euro.
Wenn in diesem Beispiel die Summe der Altersrente und der Unfallrente diesen Grenzbetrag von 1050 Euro überschreitet, wird der
übersteigende Betrag von der Altersrente abgezogen.
Wir empfehlen Ihnen auch, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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