Hallo Falko,
aufgrund des Wertes aus dem Jahresarbeitsverdienst der Unfallversicherung, der der Berechnung der Unfallrente zugrundeliegt, wird ein Grenzbetrag errechnet, den die gesetzliche Rente und die Unfallrente zusammengerechnet nicht überschreiten dürfen.
Dieser Grenzbetrag liegt bei 70 % des maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes der Unfallversicherung.
Sofern dieser Wert durch Zusammenrechnung der beiden Renten überschritten wird, führt jeder höhere Wert der gesetzlichen Rente dazu, dass die gesetzliche Rente gekürzt wird.
Für eine umfassende Beratung empfehlen wir ein Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen