Hallo deichhase,
während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht für Sie Unfallversicherungsschutz für den Fall, dass sich im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung ein Unfall ereignen sollte. Versicherungsschutz besteht auch auf dem Weg zur Bildungseinrichtung und zurück.
Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb.
Hinsichtlich der Detailfragen des Umfangs der Unfallversicherung – insbesondere auch im Zusammenhang mit der Unfallversicherung während des „Recherche-Tags“ – sollten Sie sich direkt mit dem Praktikumsbetrieb oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung setzen.