Wie "Rosanna" bereits geschrieben hat, die Krankenkasse darf bzw. durfte Sie EIGENTLICH nur zur REHA-Antragstellung auffordern (§ 51 Abs. 1 SGB V).
Die Rücknahme Ihres Rentenantrages wäre nur innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist nach Zugang des Rentenbescheides möglich gewesen. Ein Verzicht käme ebenfalls kaum in Betracht, denn dann müsste ein anderer (nachrangiger) Sozialleistungsträger (Träger der Sozialhilfe?) die Sicherung Ihres Lebensunterhalts übernehmen.
Es bestünde aber noch die Möglichkeit des Hinzuverdienstes - im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten - bis maximal 355 Euro (brutto) monatlich.