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Unfreiwilliger Frührentner

von Kai21.01.2008 | 16:52
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3 Antworten

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Guten Tag, ich bin nachdem ich arbeitslos wurde ernsthaft krank geworden und zur Reha gefahren. Nur 2 Monate später wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, wo mir nach Begutachtung eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Diese ist nun so gering, dass ich nicht davon leben kann und ergänzende Sozialhilfe will ich wegen meiner Ersparnisse nicht beantragen. Hätte ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld weiter bekommen und nicht die befristete EMR hätte ich wenigstens einigermaßen davon leben können. Kann ich mich jetzt noch gegen die "Zwangsberentung" wehren, die Widerspruchsfrist gegen meinen Rentenbescheid ist leider auch schon abgelaufen. Wer kann mir helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Rosanna" bereits geschrieben hat, die Krankenkasse darf bzw. durfte Sie EIGENTLICH nur zur REHA-Antragstellung auffordern (§ 51 Abs. 1 SGB V).

Die Rücknahme Ihres Rentenantrages wäre nur innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist nach Zugang des Rentenbescheides möglich gewesen. Ein Verzicht käme ebenfalls kaum in Betracht, denn dann müsste ein anderer (nachrangiger) Sozialleistungsträger (Träger der Sozialhilfe?) die Sicherung Ihres Lebensunterhalts übernehmen.

Es bestünde aber noch die Möglichkeit des Hinzuverdienstes - im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten - bis maximal 355 Euro (brutto) monatlich.

2 Antworten

Antoniusam 21.01.2008 | 17:18
Sobald feststeht, dass nicht nur eine (vorübergehende) Arbeitsunfähigkeit sondern eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf Kranken- oder Arbeitslosengeld. Ein Widerspruch gegen Ihre "Zwangsverentung" wäre somit völlig aussichtslos. (Mal abgesehen davon, dass die Fristen schon längst abgelaufen sind.) Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und das ist bei Ihnen ja wohl offensichtlich nicht der Fall. MfG
Rosannaam 21.01.2008 | 17:18
Leider niemand! Siehe auch meinen heutigen Beitrag an @frankg. Grundsätzlich DARF die Krankenkasse nur zur Reha-, nicht aber zur Rentenantragstellung auffordern. Da Sie jetzt aber bereits den bestandskräftigen Rentenbescheid vorliegen haben, können Sie keinen Widerspruch mehr einlegen. Sie können auch nicht auf die Rente verzichten, weil dann ein anderer Leistungsträger Sozialleistungen (Krankengeld, ALG, Sozialhilfe) erbringen müßte (§ 46 Abs. 1 und 2 SGB I). Ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn ein anderer Sozialleistungsträger NICHT belastet wird. Eine Überprüfung, ob DOCH keine EM vorliegt, macht wohl auch keinen Sinn. Grundsätzlich empfiehlt sich in einem solchen Fall, vor der Rentenantragstellung eine Rentenauskunft einzuholen. Die Rentenantragstellung kann man dann auch noch etwas hinauszögern. Tut mir leid, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können! Evtl. können Sie im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze (bei voller EM-Rente: zur Zeit brutto 355,- EUR) irgendwann noch etwas dazuverdienen. MfG Rosanna
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