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Experten-Antwort

ungeklärte Zeit durch Übergangsgebühren von der BW

von Alexander Klug15.06.2016 | 15:40
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9 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich habe vom 01.01.97 bis 30.6.97 eine ungeklärte Zeit in meinem Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung. Nun habe ich bei der Bundeswehr nachgefragt, welche meinte ich wäre über das Arbeitsamt versichert gewesen, wenn ich mich arbeitslos gemeldet hatte. Dieses hatte ich. Nur hat das Arbeitsamt darüber keine Unterlagen mehr, da sie angeblich nur eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren haben. Die Krankenkasse kann mir auch nicht helfen, da ich ja freie Heilfürsorge hatte in der Zeit. Meine Frage nun: Wie kann ich dieses halbe Jahr nachweisen... Danke im Voraus für Antworten :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der Rentenversicherung nur nachgewiesen werden, wenn Sie nachgewiesen sind.

2. Sollten Sie eine Schule oder Fachschule besucht haben, kann diese Lücke durch den Besuch dieser Schule geschlossen werden. Auch hierüber müssen Sie Nachweise vorlegen.

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8 Antworten

lapplandfeeam 15.06.2016 | 16:20
Hallo Alexander, falls Sie sich arbeitslos gemeldet haben und Leistung vom Arbeitsamt erhalten haben, müssten sich doch irgendwelche Ausdrucke über die Meldung und den Erhalt der Geldleistung auch in Ihrem Besitz befinden. Solche Dokumente sollte jeder auch aus eigenem Interesse in den privaten Unterlagen aufbewahren. Eventuell geben auch alte Kontoauszüge über erhaltene Leistung vom Arbeitsamt Auskunft darüber. Gruß lapplandfee
Alexander Klugam 15.06.2016 | 16:39
Ja das ist richtig, nur war auf Grund der Geldleistungen aus den Übergangsgebühren, keine Zahlung vom AA getätigt worden sondern nur die Arbeitslosigkeit aufgenommen worden. Und wenn man jung ist hebt man ja leider nicht immer alles auf ;).... Aber danke für die Antwort :)
Alexander Klugam 15.06.2016 | 16:39
Ja das ist richtig, nur war auf Grund der Geldleistungen aus den Übergangsgebühren, keine Zahlung vom AA getätigt worden sondern nur die Arbeitslosigkeit aufgenommen worden. Und wenn man jung ist hebt man ja leider nicht immer alles auf ;).... Aber danke für die Antwort :)
lapplandfeeam 15.06.2016 | 17:03
Ok, also nur arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet. Haben Sie in der Zeit Ihren Beitrag zur KV selbst bezahlt oder waren Sie in der Zeit nicht krankenversichert? Heilfürsorge ist mir leider nicht geläufig ;-)
Alfonsam 15.06.2016 | 17:55
Viele ihrer ehemaligen Kameraden haben während des Bezugs von Übergangsgebührnissen eine Schule oder Fachschule besucht. Falls dies bei ihnen auch der Fall war, dann könnte die Zeit ja hierüber abgedeckt werden.
W*lfgangam 15.06.2016 | 20:17
Hallo lapplandfee, das ist vereinfacht gesagt, private Krankenversicherung, der Staat trägt die Behandlungskosten für vorwiegend verbeamtete Personen. Nebenbei: mal 'n Internet-Kurs machen ;) https://de.wikipedia.org/wiki/Heilf%C3%BCrsorge Gruß w.
Alexander Klugam 16.06.2016 | 12:44
Guten Morgen zusammen, also ich war jetzt bei der Rentenversicherung und der Bearbeiter teilte mir mit, das ich dadurch, das ich das halbe Jahr nur die Gebührnisse bezogen habe, bleibt das halbe Jahr als unbezahlte Lücke zurück. Ich hätte mich damals freiwillig für das halbe Jahr versichern müssen. Kann mir jemand sagen was das für Auswirkungen für meine Rente haben könnte? ich arbeite jetzt seit 1990 und muss noch bis ca. 2040 arbeiten. Danke im Voraus :)
KSCam 16.06.2016 | 18:48
Hätten Sie damals für 6 Monate Mindestbeiträge gezahlt wäre Ihre Rente jetzt 2-3 € höher. Es gibt also wenig Grund darüber nachzugrübeln.
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