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Experten-Antwort

ungeklärte Zeiten bei Renten-Kontenklärung

von Chrissi27.03.2013 | 15:10
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8 Antworten

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Nachdem eine Bekannte 10 Jahre lang (trotz Versicherungspflicht als selbständige Hebamme) keine Beiträge mehr bezahlt (sondern sich lieber privat versichert hat), schickt ilhr die Rentenversicherung nun einen Antrag auf Klärung des Versicherungskontos zu. Im beiliegenden Versicherungsverlauf sind deshalb die letzten 10 Jahre als "ungeklärt" bezeichnet. Unstrittig ist, dass sie zur Beitragszahlung verpflichtet war und ist, dies auch wusste, und dass deshalb die 30jährige Verjährungsfrist anstelle der 4jährigen gilt. Sie ist auch zur Mitwirkung bei der Kontenklärung verpflichtet. ABER: Andererseits steht dort, dass ein Bescheid auf der Grundlage dieses Versicherungsverlaufs erteilt werden wird, falls meine Bekannte nicht innerhalb von sechs Monaten bei der Kontenklärung mitwirkt. Bedeutet das etwa, dass damit die letzten 10 Jahre amtlich als "nicht zu klären" erledigt wären? Das wäre wahrscheinlich zu simpel, sich einfach durch "Nicht-Mitwirken" der Versicherungspflicht zu entziehen, oder? Aber was würde passieren, wenn man nicht mitwirkte - würde die Rentenversicherung selbständig ermitteln (zB beim Finanzamt) oder eine Auskunftsklage erheben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie naiv halten Sie eigentlich die Rentenversicherung? Sie versuchen für Ihre Bekannte –trotz bestehender Beitragsschuld- alle mögliche Hintertüren zu finden, um einer Beitragszahlung aus dem Wege zu gehen. Die Rentenversicherung hat selbstverständlich mehrere Möglichkeiten bis zur Rentengewährung den Sachverhalt zu überprüfen und entsprechende Bescheide zu erteilen. Oder möchte Ihre Bekannte später auf ihre Rentenzahlung verzichten? Sie und Ihre Bekannte können sich mal bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob Sie mit Ihren Argumenten und Hoffnungen auf dem richtigen Wege sind.

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7 Antworten

najaam 27.03.2013 | 15:19
'nix g'sait isch g'lobat gnua' - sagt man im Allgäu. Eine Kontenklärung wird ggf. ohne Mitwirkung abgeschlossen - die Lücke wird dann als 'zu recht entstanden' hingenommen und künftig nicht mehr (von der Rentenabteilung) hinterfragt. Warum die Beitragsabteilung jedoch pennt ist mir schleierhaft?! Aber eines Tages will sie ja auch eine Rente haben... ;-)
...am 27.03.2013 | 15:37
Also, das kann ich für uns nicht bestätigen. Bei KK-Bescheid ohne Mitwirkung werden diese Zeiten zu einem späteren Zeitpunkt nochmals als ungeklärte Zeit abgefragt.
Chrissiam 27.03.2013 | 17:07
Natürlich möchte sie später eine Rente haben, aber wenn es nach ihr ginge, dann eben lieber die aus ihrer privaten Rentenversicherung, wo sie wohl bei gleicher Beitragshöhe eine höhere Rente erwarten kann! und: wenn ungeklärte Zeiten zu einem späteren Zeitpunkt nochmal abgefragt werden - und man wirkt wieder nicht mit, kann man das nicht ewig so weitermachen und riskiert nur, später mal keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen?
Chrissiam 27.03.2013 | 19:20
Grundsätzlich besteht unbestritten eine Beitragsschuld, völlig klar. ABER: meine Fragen zielen ja auf die tatsächliche Verfahrenspraxis. Woher weiß denn die Rentenversicherung, für welche Zeiten und in welcher Höhe Beiträge geschuldet werden, wenn die Versicherte nicht mitwirkt ? Ohne Kenntnis dieser Fakten kann die Rentenversicherung ja ihre Forderungen weder beziffern noch verfolgen!
najaam 28.03.2013 | 07:39
Zitat von Chrissi anzeigenausblenden
...wenn der Anbieter ins richtige Produkt investiert hat unter Umständen schon, aber die Gewinne des einen Anbieters sind immer die Verluste derer, die sich verspekuliert haben! Die eingezahlten Gelder sind ja nicht weg - sie gehören nur jemand anderem!
Deutsche Rentenversicherung
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