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Unklarheit wegen Mindestentgeltunkte/Rentenantrag Vorgehen

von Spätaussiedlersohn05.07.2020 | 01:45
107 Ansichten
38 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine russischstämmige Mutter möchte (eigentlich) die Schwerbehindertenrente im September beantragen, erste Auszahlung soll bitte sozusagen rechtzeitig für die Silvesterfeier kommen! ;) Nun geht es darum, ob sie Mindestentgeltpunkte bekommt. Diese Regelung ist sehr schwierig und kompliziert! Ich habe mich aber informiert, und eigentlich müssten die Vorraussetzungen für die Berechnung von Mindestentgeltpunkten dann erfüllt sein. Im Moment sind sie dies noch nicht, was wohl der Grund dafür ist, dass im Rentenbescheid dazu nichts steht, außer dass die Bedingungen noch nicht erfüllt sind, weil keine 35 Jahre voll sind. Auch hat sie noch nicht genug Monate für die Schwerbehindertenrente zusammengekommen, hier hat man sich aber wenigstens die Mühe gemacht, die genaue Anzahl der fehlenden Monate anzugeben und es wurde mal ihr gegenüber erwähnt, die man sie auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen kann. Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen. Um das nun ganz amtlich und zweifelsfrei festzustellen, wurde vor etwa einem Monat eine Online-Anfrage gestellt, um dies feststellen zu lassen. Doch bis heute kam noch keine Rückmeldung. Wie lange soll man eigentlich noch warten? Und wie ist vorzugehen, wenn diese Rückmeldung bis zum Termin für den Rentenantrag (Anfang Sept.) noch nicht vorliegt? Eigentlich ist dann geplant, den Rentenantrag trotzdem zu stellen, und dann mal zu sehen, was dabei rauskommt. Es ist noch zu erwähnen, dass für Oktober und November noch freiwillige Rentenbeiträge und Beiträge des AG für einen versicherungsfreien Minijob hinzukommen. Erst durch diese zwei zusätzlichen Beitragsmonate entsteht der Anspruch die Mindest-EP, wogegen die Mindestversicherungszeit für die Schwerbehindertenrente schon ab Oktober erfüllt ist. Diese wäre dann ca. 100€ niedriger ohne die zusätzliche Höherwertung. Sollte man Widerspruch einlegen, wenn die Mindest-EP nicht berücksichtigt wurden? Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. Sollte ich diese Probeberechnung dem Widerspruch dann beifügen? Also der Passus, welcher es unklar macht, ob die "Wartezeit" für die Mindest-EP bereits erfüllt ist, findet sich (eigentlich nur) hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/janse… Und zwar folgender Abschnitt: "Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, MIT AUSNAHME der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten,[...]"

38 Antworten

Siehe hieram 05.07.2020 | 04:10
Hallo Spätaussiedlersohn, auch wenn Sie Ihre Fragen - etwas umformuliert - hier immer wieder neu einstellen, werden Sie nicht viel andere Auskünfte erhalten, als Ihnen zu Ihren Beiträgen vom 4.6. und vom 10.6.2020 schon gegeben wurden. Dort wurde Ihnen z.B. auch schon mitgeteilt, dass Sie mit Vollmacht Ihrer Mutter auch den Antragstermin im September wahrnehmen können, da Ihre Mutter ohnehin Verständigungsschwierigkeiten hat. Oder Sie stellen den Antrag online. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, wird im Laufe des Online-Prozesses angemerkt und am Ende zusammengefasst. Sie können diesen Antrag auch schon "im Probelauf" ausfüllen, Sie können ihn dann abspeichern ohne ihn tatsächlich schon abzusenden. Fehlende Zeiten, die wegen verloren gegangener Unterlagen nicht mehr dokumentiert werden können, müssen glaubhaft gemacht werden. Auch dies wird aber beim Online-Antrag an den entsprechenden Stellen erklärt. Auch dass die Mindestwertberechnungen erst erfolgen können, wenn die 35 Jahre 'abgelaufen' sind, wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Hier im Forum kann man Ihnen also nicht viel weiter helfen, egal wie Sie es drehen und wenden. Vielleicht sollten Sie sonst tatsächlich auch die Mitgliedschaft in einem Sozialverband erwägen um dort weitere Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Und dass evtl. die Zahlung nicht tatsächlich schon zu Sylvester erfolgt, weil doch noch etwas fehlt, auch das wurde bereits ausführlich erklärt und Ihnen Alternativen aufgezeigt. Die zustehenden Beträge werden dann nachbezahlt. Und ansonsten hilft Ihnen vielleicht auch die Broschüre schon mal weiter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Nicht zu glaubenam 05.07.2020 | 07:26
Sind Sie vergesslich oder einfach nur unverschämt oder haben Sie nachts um 01.45 Uhr einfach nur Schlafstörungen? Ihre Fragen wurden im Juni, obwohl Sie dort schon eine erstaunliche Beratungsresistenz bewiesen haben, umfangreich erörtert. Wer dies nachvollziehen möchte, kann sich aus Ihren Fragen von Anfang Juni und den dazu erfolgten Antworten gern selbst ein Bild machen. Ihr selbst erstelltes Tabellendokument interessiert bei der Rentenversicherung niemanden. Daher kann man Ihnen nur raten, tun Sie, was Sie tun wollen und lernen Sie daraus aber melden Sie sich nicht stets aufs Neue mit Ihren „Ansichten“ zur Bewertung von Mindestentgeltpunkten, die Sie anscheinend noch immer nicht verstanden haben oder eher nicht verstehen wollen. Daher viel Erfolg bei Ihrem Widerspruch, aber lassen Sie es hier im Forum jetzt auch mal gut sein.
von Chyam 05.07.2020 | 08:56
"
Haben Sie auch eine Tabellendokument mit umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen wie wenig ihre Mutter in Deutschland eingezahlt hat und trotzdem eine viel höhere Rente bekommt als jemals in Russland? Mehr Dankbarkeit wäre auch mal schön.
Ritaam 05.07.2020 | 11:51
Soll das ein nachträglicher Aprilscherz sein??? Ich würde auch so gerne manches beantragen und bitteschön soll es dann für meinen geplanten Urlaub pünktlich zur Verfügung stehen. << Ironie>> Ich habe längere Zeit ehrenamtlich in einer sozialen Einrichtung gearbeitet, daher kommen mir "Forderungen von russischen Aussiedlern" sehr bekannt vor. Diese wussten immer, an welche Behörden, Einrichtungen und Vereine sie sich mit ihren "Wünschen und Forderungen" wenden müssen. Bin keinesfalls gegenüber ausländischen Mitbürgern negativ eingestellt, aber mal bitte etwas Dankbarkeit zeigen dafür, dass nichts in die Sozialsysteme eingezahlt wurde udn trotzdem Leistungen bezogen werden können.
Jonnyam 05.07.2020 | 15:04
Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,
Wahnsinnam 05.07.2020 | 16:52
Kann man diesen Troll nicht endlich stoppen und ganz einfach sperren ?? Man kann es nicht mehr hören und lesen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
W°lfgangam 05.07.2020 | 17:51
Hallo Spätaussiedlersohn, 'diese' 35 Jahre für die "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt" sind etwas tricky/grundsätzlich nur/meist bei Spätaussiedlern - warum nur?/betrifft ja die Zeiten von 1992 ...können Sie nur auf besondere Nachfrage bei der DRV in Erfahrung bringen, was bei diesen speziellen 35 Jahren noch fehlt. Aus einer aktuell schriftlich angeforderten Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen ließe sich das auch ermitteln ...wenn man's kann :-) Gruß w.
Spätaussiedlersohnam 05.07.2020 | 18:45
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Spätaussiedlersohn,

auch wenn Sie Ihre Fragen - etwas umformuliert - hier immer wieder neu einstellen, werden Sie nicht viel andere Auskünfte erhalten, als Ihnen zu Ihren Beiträgen vom 4.6. und vom 10.6.2020 schon gegeben wurden.

Dort wurde Ihnen z.B. auch schon mitgeteilt, dass Sie mit Vollmacht Ihrer Mutter auch den Antragstermin im September wahrnehmen können, da Ihre Mutter ohnehin Verständigungsschwierigkeiten hat.

Oder Sie stellen den Antrag online. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, wird im Laufe des Online-Prozesses angemerkt und am Ende zusammengefasst.

Sie können diesen Antrag auch schon "im Probelauf" ausfüllen, Sie können ihn dann abspeichern ohne ihn tatsächlich schon abzusenden.

Fehlende Zeiten, die wegen verloren gegangener Unterlagen nicht mehr dokumentiert werden können, müssen glaubhaft gemacht werden.

Auch dies wird aber beim Online-Antrag an den entsprechenden Stellen erklärt.

Auch dass die Mindestwertberechnungen erst erfolgen können, wenn die 35 Jahre 'abgelaufen' sind, wurde Ihnen bereits mitgeteilt.

Hier im Forum kann man Ihnen also nicht viel weiter helfen, egal wie Sie es drehen und wenden.

Vielleicht sollten Sie sonst tatsächlich auch die Mitgliedschaft in einem Sozialverband erwägen um dort weitere Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.

Und dass evtl. die Zahlung nicht tatsächlich schon zu Sylvester erfolgt, weil doch noch etwas fehlt, auch das wurde bereits ausführlich erklärt und Ihnen Alternativen aufgezeigt. Die zustehenden Beträge werden dann nachbezahlt.

Und ansonsten hilft Ihnen vielleicht auch die Broschüre schon mal weiter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/aussiedler_und_ihre_%20rente.html

Alles Gute!

Wenn sie sich auf Beitragszeiten beziehen, hier gab es zwei Monate, wo fehlerhafte Angaben vorliegen, aber um dies zu berichtigen, sind Lohnquittungen/SV-Heft-Belege vorhanden. Ich hoffe, diese reichen aus? Ansonsten wüsste ich nicht, was"an Silvester" noch fehlen sollte...
Spätaussiedlersohnam 05.07.2020 | 18:54
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen
Hallo Spätaussiedlersohn, 'diese' 35 Jahre für die "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt" sind etwas tricky/grundsätzlich nur/meist bei Spätaussiedlern - warum nur?/betrifft ja die Zeiten von 1992 ...können Sie nur auf besondere Nachfrage bei der DRV in Erfahrung bringen, was bei diesen speziellen 35 Jahren noch fehlt. Aus einer aktuell schriftlich angeforderten Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen ließe sich das auch ermitteln ...wenn man's kann :-) Gruß w.
Also nur bei Spätaussiedlern soll diese Berechnung/Feststellung "tricky" sein? Wie das? Beschäftigungszeiten in Russland/Rumänien/Kasachstan etc. zählen doch hierfür ganz normal mit, oder nicht? Also, um noch mal den strittigen Punkt zu erwähnen, wo ich oben aus dem Rechtsportal Haufe.de verlinkt habe: Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden ja auf jeden komplett mitgezählt (=10 Jahre)? Also auch für Zeiten, wo gleichzeitig solche Beitragszeiten vorliegen, die hier nicht zur Erreichung der 35 Jahre zählen? Also wenn in der selben Zeit ein Tatbestand vorliegt, der nicht mitzählt und ein anderer, der aber zählt? Wird dann zugunsten des Versicherten entschieden? Ich habe diesen Passus mit der "Ausnahme" nur bei Haufe.de gefunden, nicht im offiziellen Gesetz, auch nicht bei den Arbeitsanweisung der DRV. Und eine Anfrage an die DRV wurde ja gestellt, um eine ganz klare Auskunft zu erhalten. Das war vor etwa einem Monat, aber es kam noch keine Rückmeldung. Der Antrag auf freiwillige Versicherung wurde schneller beantwortet. Mit welchen Fristen kann man hier rechnen? Zwei Monate? Drei? Noch länger? Es wäre halt wichtig, dass darauf bis Anfang September eine Antwort erfolgt...
Spätaussiedlersohnam 05.07.2020 | 21:34
Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. [/Quote] Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,
Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Spätaussiedlersohnam 05.07.2020 | 21:21
Meine russischstämmige Mutter möchte (eigentlich) die Schwerbehindertenrente im September beantragen, erste Auszahlung soll bitte sozusagen rechtzeitig für die Silvesterfeier kommen! ;) Nun geht es darum, ob sie Mindestentgeltpunkte bekommt. Diese Regelung ist sehr schwierig und kompliziert! Ich habe mich aber informiert, und eigentlich müssten die Vorraussetzungen für die Berechnung von Mindestentgeltpunkten dann erfüllt sein. Im Moment sind sie dies noch nicht, was wohl der Grund dafür ist, dass im Rentenbescheid dazu nichts steht, außer dass die Bedingungen noch nicht erfüllt sind, weil keine 35 Jahre voll sind. Auch hat sie noch nicht genug Monate für die Schwerbehindertenrente zusammengekommen, hier hat man sich aber wenigstens die Mühe gemacht, die genaue Anzahl der fehlenden Monate anzugeben und es wurde mal ihr gegenüber erwähnt, die man sie auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen kann. Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen. Um das nun ganz amtlich und zweifelsfrei festzustellen, wurde vor etwa einem Monat eine Online-Anfrage gestellt, um dies feststellen zu lassen. Doch bis heute kam noch keine Rückmeldung. Wie lange soll man eigentlich noch warten? Und wie ist vorzugehen, wenn diese Rückmeldung bis zum Termin für den Rentenantrag (Anfang Sept.) noch nicht vorliegt? Eigentlich ist dann geplant, den Rentenantrag trotzdem zu stellen, und dann mal zu sehen, was dabei rauskommt. Es ist noch zu erwähnen, dass für Oktober und November noch freiwillige Rentenbeiträge und Beiträge des AG für einen versicherungsfreien Minijob hinzukommen. Erst durch diese zwei zusätzlichen Beitragsmonate entsteht der Anspruch die Mindest-EP, wogegen die Mindestversicherungszeit für die Schwerbehindertenrente schon ab Oktober erfüllt ist. Diese wäre dann ca. 100€ niedriger ohne die zusätzliche Höherwertung. Sollte man Widerspruch einlegen, wenn die Mindest-EP nicht berücksichtigt wurden? Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. Sollte ich diese Probeberechnung dem Widerspruch dann beifügen? Also der Passus, welcher es unklar macht, ob die "Wartezeit" für die Mindest-EP bereits erfüllt ist, findet sich (eigentlich nur) hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/janse… Und zwar folgender Abschnitt: "Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, MIT AUSNAHME der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten,[...]"
Haben Sie auch eine Tabellendokument mit umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen wie wenig ihre Mutter in Deutschland eingezahlt hat und trotzdem eine viel höhere Rente bekommt als jemals in Russland? Mehr Dankbarkeit wäre auch mal schön.
Ernsthaft?! Für eine Armutsrente soll man noch dankbar sein? Meine Mutter musste sich in Deutschland unter Wert verkaufen. Ohne Ehegatten könnte sie gleich zum Sozialamt gehen... Da bekäme sie das gleiche, wie wenn sie gar nicht gearbeitet hätte, weder in Deutschland noch in der ehemaligen Sowjetunion.
Spätaussiedlersohnam 05.07.2020 | 21:33
Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. [/Quote] Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,
Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Achtungam 06.07.2020 | 06:37
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,
Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen. Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.
-am 06.07.2020 | 11:08
Hallo Spätaussiedlersohn, die Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte ist dieselbe wie für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die in der Rentenauskunft ausgewiesene Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit der Altersrente entspricht also der Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit bei den Mindestentgeltpunkten. Eine konkrete Berechnung der Mindestentgeltpunkte ist erst möglich, wenn die Wartezeit tatsächlich erfüllt ist. Im Rahmen der Rentenbewilligung wird in jedem Fall geprüft, on Mindestentgeltpunkte zu ermitteln sind. Ob Sie ggf. Widerspruch einlegen, ist Ihre Entscheidung. Eventuell sollten sie sich dazu den Rat eines Fachmanns einholen. Nachdem Ihre manuelle Berechnung gegenüber der maschinellen Berechnung der DRV zu Ungunsten Ihrer Mutter ausfällt, macht das wohl wenig Sinn. Wenn in einem Kalendermonat eine Zeit liegt, die nicht auf die Wartezeit anrechenbar ist, aber im selben Monat auch eine auf die Wartezeit anrechenbare Zeit liegt, wird der Kalendermonat bei der Wartezeit berücksichtigt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
nachdenklicham 06.07.2020 | 14:29
Mein Gott, wendet der Mann Zeit und Energie bei dem Bemühen auf, die höchstmöglichste Rente von der deutschen RV für seine Mutter herauszuholen. Egal wie! Zu beachten und zu "bewundern" ist zudem sein Blick auf die ihr hier in DE gebotenen Möglichkeiten und "Geschenke" Toll, da freut man sich als langjährlicher Beitragszahler so richtig.
Spätaussiedlersohnam 06.07.2020 | 18:11
Zitat von - anzeigenausblenden
Im Moment sind sie dies noch nicht, was wohl der Grund dafür ist, dass im Rentenbescheid dazu nichts steht, außer dass die Bedingungen noch nicht erfüllt sind, weil keine 35 Jahre voll sind. Auch hat sie noch nicht genug Monate für die Schwerbehindertenrente zusammengekommen, hier hat man sich aber wenigstens die Mühe gemacht, die genaue Anzahl der fehlenden Monate anzugeben und es wurde mal ihr gegenüber erwähnt, die man sie auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen kann. Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen. Um das nun ganz amtlich und zweifelsfrei festzustellen, wurde vor etwa einem Monat eine Online-Anfrage gestellt, um dies feststellen zu lassen. Doch bis heute kam noch keine Rückmeldung. Wie lange soll man eigentlich noch warten?
Hallo Spätaussiedlersohn, die Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte ist dieselbe wie für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die in der Rentenauskunft ausgewiesene Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit der Altersrente entspricht also der Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit bei den Mindestentgeltpunkten. Eine konkrete Berechnung der Mindestentgeltpunkte ist erst möglich, wenn die Wartezeit tatsächlich erfüllt ist.
Das ist nicht korrekt. Es zählen z.B. Wartezeitmonate versicherungsfreie Minijobs für die Schwerbehindertrente mit, für die Errreichung der Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte jedoch nicht. Falls das aber tatsächlich die einzige Ausnahme darstellen sollte, so bin ich (relativ) beruhigt. Nachdem Ihre manuelle Berechnung gegenüber der maschinellen Berechnung der DRV zu Ungunsten Ihrer Mutter ausfällt, macht das wohl wenig Sinn.
Nein, wieso sollte diese Berechnung zu Ungunsten meiner Mutter ausfallen? Es wurde hier für den Zeitpunkt Dezember 2020 gerechnet, d.h. ich habe die Mindest-EP mitberücksichtigt, dies auch in der Gesamtleistungsbewertung etc.
Spätaussiedlersohnam 06.07.2020 | 18:12
Zitat von Achtung anzeigenausblenden
Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. [/Quote] Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,
Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen. Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.
Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich gebe nur den Inhalt des Grundrentengesetzes wieder, welches ich mir durchgelesen habe.
Spätaussiedlersohnam 06.07.2020 | 18:20
Zitat von nachdenklich anzeigenausblenden
Finden sie das etwa unmoralisch, zu versuchen, auf legalem wege(!) die höchstmögliche Rente für sich oder seine Lieben herauszuschlagen? ^^ Und ich sehe auch nicht, wo und inwiefern man hier etwas geschenkt bekäme...bestenfalls bekommt man eine Entschädigung. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass meine Mutter zudem, als anerkannte Heimatvertriebene (i.S. von Nachkomme eines Vertriebenen) nach ihrer Ankunft fast 20 000 DM Entschädigungsgeld bekam? Ich hoffe, sie werden grün vor Neid....;) Ihr Vater sowie ihre Mutter waren nämlich als Volksdeutsche insd Deutsche Reich eingebürgert worden, nachdem sie beim Rückzug der Wehrmacht aus der Ukraine evakuiert worden sind. Nach dem Krieg wurden sie aber wieder nach Russland deportiert...
W°lfgangam 06.07.2020 | 18:31
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
Spätaussiedlersohn schrieb

Im Moment sind sie dies noch nicht, was wohl der Grund dafür ist, dass im Rentenbescheid dazu nichts steht, außer dass die Bedingungen noch nicht erfüllt sind, weil keine 35 Jahre voll sind. Auch hat sie noch nicht genug Monate für die Schwerbehindertenrente zusammengekommen, hier hat man sich aber wenigstens die Mühe gemacht, die genaue Anzahl der fehlenden Monate anzugeben und es wurde mal ihr gegenüber erwähnt, die man sie auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen kann. Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen. Um das nun ganz amtlich und zweifelsfrei festzustellen, wurde vor etwa einem Monat eine Online-Anfrage gestellt, um dies feststellen zu lassen. Doch bis heute kam noch keine Rückmeldung. Wie lange soll man eigentlich noch warten?

[/quote]

Hallo Spätaussiedlersohn,

die Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte ist dieselbe wie für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die in der Rentenauskunft ausgewiesene Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit der Altersrente entspricht also der Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit bei den Mindestentgeltpunkten. Eine konkrete Berechnung der Mindestentgeltpunkte ist erst möglich, wenn die Wartezeit tatsächlich erfüllt ist.[/quote]

Das ist nicht korrekt. Es zählen z.B. Wartezeitmonate versicherungsfreie Minijobs für die Schwerbehindertrente mit, für die Errreichung der Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte jedoch nicht. Falls das aber tatsächlich die einzige Ausnahme darstellen sollte, so bin ich (relativ) beruhigt.

Nachdem Ihre manuelle Berechnung gegenüber der maschinellen Berechnung der DRV zu Ungunsten Ihrer Mutter ausfällt, macht das wohl wenig Sinn.[/quote]

Nein, wieso sollte diese Berechnung zu Ungunsten meiner Mutter ausfallen? Es wurde hier für den Zeitpunkt Dezember 2020 gerechnet, d.h. ich habe die Mindest-EP mitberücksichtigt, dies auch in der Gesamtleistungsbewertung etc.

...genau DAS ist tricky (da irrt sich der Experte leider, auf die Wartezeitdarstellung der 35 Jahre bei Altersrente an langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen zu verweisen) ...die nicht versicherungspflichtigen Minijob sind 'trügerisch', wenn es um 35 Jahre hierfür/dafür geht. So meine Erfahrung speziell bei diesem Personenkreis und den Mindestentgeltpunkten – wenn man es nicht beachtet, krachen bei (zu frühem) Rentenbeginn plötzlich 100+ € weg. Ansonsten: lasst doch dem @Spätaussiedlersohn seine Fragen und Einstellungen - wem es nicht passt, muss ja nicht antworten/lächelt es einfach weg ;-) Gruß w.
Spätaussiedlersohnam 06.07.2020 | 19:10
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Das ist nicht korrekt. Es zählen z.B. Wartezeitmonate versicherungsfreie Minijobs für die Schwerbehindertrente mit, für die Errreichung der Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte jedoch nicht.
...genau DAS ist tricky (da irrt sich der Experte leider, auf die Wartezeitdarstellung der 35 Jahre bei Altersrente an langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen zu verweisen) ...die nicht versicherungspflichtigen Minijob sind 'trügerisch', wenn es um 35 Jahre hierfür/dafür geht. So meine Erfahrung speziell bei diesem Personenkreis und den Mindestentgeltpunkten – wenn man es nicht beachtet, krachen bei (zu frühem) Rentenbeginn plötzlich 100+ € weg. Ansonsten: lasst doch dem @Spätaussiedlersohn seine Fragen und Einstellungen - wem es nicht passt, muss ja nicht antworten/lächelt es einfach weg ;-) Gruß w.
Alles klar. Wobei das eigentlich nicht nur bei Russlanddeutschen etc. vorkommen kann... Jetzt ist nur noch zu hoffen, dass die Rentenberechnungsabteilung der DRV es "rafft", dass für Oktober und November noch freiwillige Beiträge eingehen sowie der AG-Anteil aus dem Minijob, und v.a. diese zwei dann noch in der Zukunft liegenden weiteren Beitragsmonate mit bedenken, bei der Entscheidung über die Mindest-EP. Ist zugegeben natürlich ein eher seltener Fall, dass die Wartezeit für Anwendung dieser Regelung erst genau in bzw. mit dem Monat vor Rentenbeginn eintritt...
W°lfgangam 06.07.2020 | 23:54
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
...grundsätzlich immer! An welchen Bewertungsmaßstäben nach FRG das wohl liegen mag - und der alternativ angesprochenen folgenden Versicherungsbiographie in D?! (die 'Mindestentgeltpunkte-Aufwertung' wird mit Versicherungszeiten in D aufgrund anderer Versicherungsbiographie grundsätzlich nicht mehr erreicht!) ...die 'Krönung' Ihrer Nachfragen wäre es, wenn Ihre Mutter noch in einem 'alten' Minijob (vor 2013 begonnen, immer noch auf max. 'nur' 400-Basis) steckt und schlicht auf die Versicherungsfreiheit zeitnah hätte verzichten können, um die notwendigen Pflichtbeiträge zu erreichen/wäre 'billiger', als die (zusätzliche) freiwillige Versicherung ;-) Lesen Sie nicht so viel + halbgar interpretiert - vertrauen Sie sich einer Beratungsstelle an, die verkürzen Ihre Online-Zeiten/Recherchen um 99 % ...allerdings geht dann hier der *Amüsierungsfaktor etwas zurück :-)) Gruß w.
Achtungam 06.07.2020 | 19:55
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
Spätaussiedlersohn schrieb

Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt.

[/Quote]

Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,[/quote]

Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen!

Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen.

Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.[/quote]

Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen.

Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.[/quote]

Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich gebe nur den Inhalt des Grundrentengesetzes wieder, welches ich mir durchgelesen habe.

Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,
Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen. Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.
Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich gebe nur den Inhalt des Grundrentengesetzes wieder, welches ich mir durchgelesen habe.
Dann lesen Sie mal Ihren eigenen Beitrag. Sie geben den Inhalt (den Sie vermutlich und sogar nachvollziehbar, nicht verstanden haben) nicht nur wieder, sondern bewerten diesein auch noch laienhaft. In keinem Ihrer leider zu zahlreichen Fragen und Kommentare haben Sie bisher rentenrechtliches Wissen, sondern nur Ihre Interpretationen verlauten lassen. Sie sollten sich wirklich mehr zurückhalten oder wollen Sie hier eher den Troll oder Clown geben?
Spätaussiedlersohnam 06.07.2020 | 20:00
Recht ist grundsätzlich immer Interpretationssache. Ansonsten bräuchte es auch keine Gerichte.
Siehe hieram 06.07.2020 | 20:37
Die Gerichte sind eher dazu da, die Ausnahmefälle zu regeln, die versuchen, in eindeutige Gesetze etwas hinein zu interpretieren, was dort nicht steht.
Spätaussiedlersohnam 07.07.2020 | 00:17
Nö, der Minijob hat erst 2018 begonnen. Und der Fehler liegt eher seitens der kleinen Firma, wo sie beschäftigt ist: Sie ist gar nicht danach gefragt worden, wie sie das mit den Rentenbeiträgen handhaben will. Da sie sich damit nicht auskennt, ist das erstmal so geblieben. Ändern lässt es sich nicht mehr. Die Vorgängerin war etliche Jahre beschäftigt, anscheinend bevor diese Regelung kam, dass man wieder "richtige" RV-Beiträge über den Minijob zahlen kann... Die Firma hat das einfach weiter laufen gelassen, wie gehabt...
Spätaussiedlersohnam 07.07.2020 | 03:27
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Nö, der Minijob hat erst 2018 begonnen. Und der Fehler liegt eher seitens der kleinen Firma, wo sie beschäftigt ist: Sie ist gar nicht danach gefragt worden, wie sie das mit den Rentenbeiträgen handhaben will. Da sie sich damit nicht auskennt, ist das erstmal so geblieben. Ändern lässt es sich nicht mehr. Die Vorgängerin war etliche Jahre beschäftigt, anscheinend bevor diese Regelung kam, dass man wieder "richtige" RV-Beiträge über den Minijob zahlen kann... Die Firma hat das einfach weiter laufen gelassen, wie gehabt...
Ist es nicht wirklich eigenartig, dass immer die "anderen" Schuld haben? Erst ist es die Rentenversicherung, die falsch berät, dann sind es Forenmitglieder, die Ihnen antworten, aber natürlich falsch, dann ist es nun die Firma Ihrer Mutter, die nicht auf etwas aufmerksam gemacht hat.... Dabei hatte Ihre Mutter doch über dreißig Jahre lang Zeit, die Sprache des Landes, in dem sie lebt, auch zu lernen um selbst zu verstehen, wie etwas hier geregelt ist oder zumindest den eifrig recherchierenden Sohn zu befragen.... Aber wie W°lfgang und andere schon richtig feststellten, einen gewissen Amüsementfaktor haben Ihre Beiträge hier schon :-)
Das hat nicht nur mit der Sprache zu tun. Bei den Gesetzen, da blickt doch keiner mehr durch. Ich war auch bis vor einiger Zeit noch nicht so gut informiert. Daher ist das mit dem Minijob erst später aufgefallen. Man kann das leider nicht mehr ummelden, dazu müsste sie gekündigt und später wieder neu eingestellt werden. Hätte sie ab Anfang 2018 richtige Beiträge gehabt aus dem Minijob, und dann vielleicht gleich noch bis Mitte 2022 gearbeitet, wo sie die Schwerbehindertenrente dann sogar abschlagsfrei bekäme, da gäbe es vermutlich die Grundrente noch obendrauf, also u.U. noch mal 100€ mehr oder so. Schade. Und ich habe nicht gesagt, dass mir hier jeder falsch geantwortet hätte. Manche Beiträge sind jedoch nicht zielführend gewesen. Das mit dem Amüsier-Faktor gebe ich gerne zurück, ist schon ein kurioses Forum hier...;)
Siehe hieram 07.07.2020 | 00:31
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
Ist es nicht wirklich eigenartig, dass immer die "anderen" Schuld haben? Erst ist es die Rentenversicherung, die falsch berät, dann sind es Forenmitglieder, die Ihnen antworten, aber natürlich falsch, dann ist es nun die Firma Ihrer Mutter, die nicht auf etwas aufmerksam gemacht hat.... Dabei hatte Ihre Mutter doch über dreißig Jahre lang Zeit, die Sprache des Landes, in dem sie lebt, auch zu lernen um selbst zu verstehen, wie etwas hier geregelt ist oder zumindest den eifrig recherchierenden Sohn zu befragen.... Aber wie W°lfgang und andere schon richtig feststellten, einen gewissen Amüsementfaktor haben Ihre Beiträge hier schon :-)
Achtungam 07.07.2020 | 06:29
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
Spätaussiedlersohn schrieb

Nö, der Minijob hat erst 2018 begonnen.

Und der Fehler liegt eher seitens der kleinen Firma, wo sie beschäftigt ist: Sie ist gar nicht danach gefragt worden, wie sie das mit den Rentenbeiträgen handhaben will. Da sie sich damit nicht auskennt, ist das erstmal so geblieben. Ändern lässt es sich nicht mehr. Die Vorgängerin war etliche Jahre beschäftigt, anscheinend bevor diese Regelung kam, dass man wieder "richtige" RV-Beiträge über den Minijob zahlen kann...

Die Firma hat das einfach weiter laufen gelassen, wie gehabt...[/quote]

Ist es nicht wirklich eigenartig, dass immer die "anderen" Schuld haben? Erst ist es die Rentenversicherung, die falsch berät, dann sind es Forenmitglieder, die Ihnen antworten, aber natürlich falsch, dann ist es nun die Firma Ihrer Mutter, die nicht auf etwas aufmerksam gemacht hat....

Dabei hatte Ihre Mutter doch über dreißig Jahre lang Zeit, die Sprache des Landes, in dem sie lebt, auch zu lernen um selbst zu verstehen, wie etwas hier geregelt ist oder zumindest den eifrig recherchierenden Sohn zu befragen....

Aber wie W°lfgang und andere schon richtig feststellten, einen gewissen Amüsementfaktor haben Ihre Beiträge hier schon :-)[/quote]

Das hat nicht nur mit der Sprache zu tun. Bei den Gesetzen, da blickt doch keiner mehr durch. Ich war auch bis vor einiger Zeit noch nicht so gut informiert. Daher ist das mit dem Minijob erst später aufgefallen. Man kann das leider nicht mehr ummelden, dazu müsste sie gekündigt und später wieder neu eingestellt werden. Hätte sie ab Anfang 2018 richtige Beiträge gehabt aus dem Minijob, und dann vielleicht gleich noch bis Mitte 2022 gearbeitet, wo sie die Schwerbehindertenrente dann sogar abschlagsfrei bekäme, da gäbe es vermutlich die Grundrente noch obendrauf, also u.U. noch mal 100€ mehr oder so. Schade.

Und ich habe nicht gesagt, dass mir hier jeder falsch geantwortet hätte. Manche Beiträge sind jedoch nicht zielführend gewesen.

Das mit dem Amüsier-Faktor gebe ich gerne zurück, ist schon ein kurioses Forum hier...;)

Daran haben Sie einen nicht unerheblichen Anteil. Ist schon interessant wie Sie Unwissenheit und fehlende Einsicht verbinden und dazu auch noch die Schuld für Fehler immer nur bei anderen suchen. In einem anonymen Forum kann man das so machen, im direkten zwischenmenschlichen Bereich wirkt das doch eher abschreckend.
AberAchtungam 07.07.2020 | 09:14
Zitat von Achtung anzeigenausblenden
Das mit dem Amüsier-Faktor gebe ich gerne zurück, ist schon ein kurioses Forum hier...;)
Daran haben Sie einen nicht unerheblichen Anteil. Ist schon interessant wie Sie Unwissenheit und fehlende Einsicht verbinden und dazu auch noch die Schuld für Fehler immer nur bei anderen suchen. In einem anonymen Forum kann man das so machen, im direkten zwischenmenschlichen Bereich wirkt das doch eher abschreckend.
Im Anmeldeformular zum Minijobs steht die Frage, ob man Beiträge zur RV zahlen möchte. Das man dadurch Ansprüche erwirbt, ist impliziert. Nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht liegt in der eigenen Verantwortung. Wenn man auch 30 Jahre später kein Deutsch versteht, spricht dies für Ignoranz gegenüber dem Gastland. Wahrscheinlicher als ein Fehler der Firma oder aller anderen, die einem nach der Einwanderung nicht geholfen haben ist eine Verdrängung der Frage. Genauso wie nach der Lehmann-Pleite alle doch nur risikofreie Investments abschließen wollten, will man kurz vor der Rente doch Beiträge gezahlt haben wollen...
W°lfgangam 07.07.2020 | 19:58
Quatsch! Da neues Beschäftigungsverhältnis mit einer neuen Mitarbeiterin ... ...ist eine Unterschrift von Ihrer Mutter auf dem Formular/Minijob-Arbeitsvertrag zu 'Erklärung' der Versicherungsfreiheit im Minijob drauf/das (die Wahl der Versicherungsfreiheit) angekreuzt? Einen Durchschlag davon wird sie erhalten haben ...oder kann auch jetzt noch vom AG einfordert werden. Ansonsten hat der AG die Pflichtbeiträge nachträglich einzuziehen und der Minijob-Zentral nachzuzahlen/im Rentenkonto werden vollwertige Pflichtbeiträge 'verbucht' ...nur so ein Gedanke, da jeder Minijob-Fall in den Lohn-/Personalunterlagen seitens des AG dokumentarisch zu hinterlegen ist. Gruß w. PS: damit soll es von meiner Seite nun aber auch genug sein, da Ihnen alle zielführenden Informationen - auch von den anderen Teilnehmern im Forum - mitgeteilt worden sind.
Späaussiedlersohnam 07.07.2020 | 23:14
Eben ein solches Anmeldeformular gab es nicht, oder bestenfalls füllte das der Chef selbst aus. Ich war nun auch nicht mit dabei. Was ich gesehen habe, ist ein allgemein gehaltener Arbeitsvertrag, dieser wurde natürlich unterschrieben.
Siehe hieram 08.07.2020 | 01:21
Wenn Ihre Mutter den Minijob erst in 2018 begonnen hat, war dieser versicherungspflichtig. Nur wenn Ihre Mutter a u s d r ü c k l i c h die Versicherungsfreiheit beantragt hat, kann der Arbeitgeber anders abrechnen. Der Antrag 'Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – (SGB VI)' für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist vom Arbeitnehmer zu unterschreiben und zu den Personalakten zu nehmen. Dann fordern Sie nun also mal bei dem Arbeitgeber genau eben dieses - von Ihrer Mutter eigenhändig unterschriebene - Dokument in Kopie von dem Arbeitgeber an. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, diese Angelegenheit über die Minijob-Zentrale klären zu lassen. Ein Link hierzu: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_…
Siehe hieram 08.07.2020 | 01:22
Wenn Ihre Mutter den Minijob erst in 2018 begonnen hat, war dieser versicherungspflichtig. Nur wenn Ihre Mutter a u s d r ü c k l i c h die Versicherungsfreiheit beantragt hat, kann der Arbeitgeber anders abrechnen. Der Antrag 'Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – (SGB VI)' für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist vom Arbeitnehmer zu unterschreiben und zu den Personalakten zu nehmen. Dann fordern Sie nun also mal bei dem Arbeitgeber genau eben dieses - von Ihrer Mutter eigenhändig unterschriebene - Dokument in Kopie von dem Arbeitgeber an. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, diese Angelegenheit über die Minijob-Zentrale klären zu lassen. Ein Link hierzu: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_…
Spätaussiedlersohnam 09.07.2020 | 01:25
Jetzt ist auch endlich die Antwort auf die Anfrage wegen der Wartezeit zu den Mindestentgeltpunkten gekommen. Es sind tatsächlich 11 fehlende Monate, so wie ich es auch ausgerechnet hatte. Seltsamerweise wurde nun auf die Möglichkeit der freiwilligen Beiträge verwiesen. Irgendwie scheint bei denen noch nicht angekommen zu sein, dass für dieses Jahr bereits welche gezahlt werden? Wie kann das sein? Es wurden im Juni Beiträge rückwirkend bis Januar, und jetzt folgen Monatlich welche bis einschließlich November.
Spätaussiedlersohnam 09.07.2020 | 01:25
Jetzt ist auch endlich die Antwort auf die Anfrage wegen der Wartezeit zu den Mindestentgeltpunkten gekommen. Es sind tatsächlich 11 fehlende Monate, so wie ich es auch ausgerechnet hatte. Seltsamerweise wurde nun auf die Möglichkeit der freiwilligen Beiträge verwiesen. Irgendwie scheint bei denen noch nicht angekommen zu sein, dass für dieses Jahr bereits welche gezahlt werden? Wie kann das sein? Es wurden im Juni Beiträge rückwirkend bis Januar, und jetzt folgen Monatlich welche bis einschließlich November.
Siehe hieram 09.07.2020 | 01:34
Zitat von Spätaussiedlersohn anzeigenausblenden
Und Sie meinen also tatsächlich, dass eine Zahlung, die erst im Juni getätigt wurde, bereits den Buchungslauf soweit absolviert hat, dass auch der für völlig andere Fachbereiche zuständige Sachbearbeiter bereits diese Zahlen auf Knopfdruck abrufen und schwupssdiwupps noch schnell in Ihr Schreiben mit einarbeiten kann, das von seinem Schreibtisch bis zur Stempelstelle auch eine Weile unterwegs ist.. Na, da träumen Sie mal weiter :-)
Katinka1971am 10.07.2020 | 17:45
Warum wird hier überhaupt noch versucht zu antworten? Alles was nicht passt, wird sowieso ignoriert.
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