Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
"Haben Sie auch eine Tabellendokument mit umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen wie wenig ihre Mutter in Deutschland eingezahlt hat und trotzdem eine viel höhere Rente bekommt als jemals in Russland? Mehr Dankbarkeit wäre auch mal schön.
Also nur bei Spätaussiedlern soll diese Berechnung/Feststellung "tricky" sein? Wie das? Beschäftigungszeiten in Russland/Rumänien/Kasachstan etc. zählen doch hierfür ganz normal mit, oder nicht? Also, um noch mal den strittigen Punkt zu erwähnen, wo ich oben aus dem Rechtsportal Haufe.de verlinkt habe: Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden ja auf jeden komplett mitgezählt (=10 Jahre)? Also auch für Zeiten, wo gleichzeitig solche Beitragszeiten vorliegen, die hier nicht zur Erreichung der 35 Jahre zählen? Also wenn in der selben Zeit ein Tatbestand vorliegt, der nicht mitzählt und ein anderer, der aber zählt? Wird dann zugunsten des Versicherten entschieden? Ich habe diesen Passus mit der "Ausnahme" nur bei Haufe.de gefunden, nicht im offiziellen Gesetz, auch nicht bei den Arbeitsanweisung der DRV. Und eine Anfrage an die DRV wurde ja gestellt, um eine ganz klare Auskunft zu erhalten. Das war vor etwa einem Monat, aber es kam noch keine Rückmeldung. Der Antrag auf freiwillige Versicherung wurde schneller beantwortet. Mit welchen Fristen kann man hier rechnen? Zwei Monate? Drei? Noch länger? Es wäre halt wichtig, dass darauf bis Anfang September eine Antwort erfolgt...Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlenHallo Spätaussiedlersohn, 'diese' 35 Jahre für die "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt" sind etwas tricky/grundsätzlich nur/meist bei Spätaussiedlern - warum nur?/betrifft ja die Zeiten von 1992 ...können Sie nur auf besondere Nachfrage bei der DRV in Erfahrung bringen, was bei diesen speziellen 35 Jahren noch fehlt. Aus einer aktuell schriftlich angeforderten Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen ließe sich das auch ermitteln ...wenn man's kann :-) Gruß w.
Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. [/Quote] Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Ernsthaft?! Für eine Armutsrente soll man noch dankbar sein? Meine Mutter musste sich in Deutschland unter Wert verkaufen. Ohne Ehegatten könnte sie gleich zum Sozialamt gehen... Da bekäme sie das gleiche, wie wenn sie gar nicht gearbeitet hätte, weder in Deutschland noch in der ehemaligen Sowjetunion.Meine russischstämmige Mutter möchte (eigentlich) die Schwerbehindertenrente im September beantragen, erste Auszahlung soll bitte sozusagen rechtzeitig für die Silvesterfeier kommen! ;) Nun geht es darum, ob sie Mindestentgeltpunkte bekommt. Diese Regelung ist sehr schwierig und kompliziert! Ich habe mich aber informiert, und eigentlich müssten die Vorraussetzungen für die Berechnung von Mindestentgeltpunkten dann erfüllt sein. Im Moment sind sie dies noch nicht, was wohl der Grund dafür ist, dass im Rentenbescheid dazu nichts steht, außer dass die Bedingungen noch nicht erfüllt sind, weil keine 35 Jahre voll sind. Auch hat sie noch nicht genug Monate für die Schwerbehindertenrente zusammengekommen, hier hat man sich aber wenigstens die Mühe gemacht, die genaue Anzahl der fehlenden Monate anzugeben und es wurde mal ihr gegenüber erwähnt, die man sie auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen kann. Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen. Um das nun ganz amtlich und zweifelsfrei festzustellen, wurde vor etwa einem Monat eine Online-Anfrage gestellt, um dies feststellen zu lassen. Doch bis heute kam noch keine Rückmeldung. Wie lange soll man eigentlich noch warten? Und wie ist vorzugehen, wenn diese Rückmeldung bis zum Termin für den Rentenantrag (Anfang Sept.) noch nicht vorliegt? Eigentlich ist dann geplant, den Rentenantrag trotzdem zu stellen, und dann mal zu sehen, was dabei rauskommt. Es ist noch zu erwähnen, dass für Oktober und November noch freiwillige Rentenbeiträge und Beiträge des AG für einen versicherungsfreien Minijob hinzukommen. Erst durch diese zwei zusätzlichen Beitragsmonate entsteht der Anspruch die Mindest-EP, wogegen die Mindestversicherungszeit für die Schwerbehindertenrente schon ab Oktober erfüllt ist. Diese wäre dann ca. 100€ niedriger ohne die zusätzliche Höherwertung. Sollte man Widerspruch einlegen, wenn die Mindest-EP nicht berücksichtigt wurden? Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. Sollte ich diese Probeberechnung dem Widerspruch dann beifügen? Also der Passus, welcher es unklar macht, ob die "Wartezeit" für die Mindest-EP bereits erfüllt ist, findet sich (eigentlich nur) hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/janse… Und zwar folgender Abschnitt: "Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, MIT AUSNAHME der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten,[...]"Haben Sie auch eine Tabellendokument mit umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen wie wenig ihre Mutter in Deutschland eingezahlt hat und trotzdem eine viel höhere Rente bekommt als jemals in Russland? Mehr Dankbarkeit wäre auch mal schön.
Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. [/Quote] Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen. Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Nein, wieso sollte diese Berechnung zu Ungunsten meiner Mutter ausfallen? Es wurde hier für den Zeitpunkt Dezember 2020 gerechnet, d.h. ich habe die Mindest-EP mitberücksichtigt, dies auch in der Gesamtleistungsbewertung etc.Das ist nicht korrekt. Es zählen z.B. Wartezeitmonate versicherungsfreie Minijobs für die Schwerbehindertrente mit, für die Errreichung der Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte jedoch nicht. Falls das aber tatsächlich die einzige Ausnahme darstellen sollte, so bin ich (relativ) beruhigt. Nachdem Ihre manuelle Berechnung gegenüber der maschinellen Berechnung der DRV zu Ungunsten Ihrer Mutter ausfällt, macht das wohl wenig Sinn.Im Moment sind sie dies noch nicht, was wohl der Grund dafür ist, dass im Rentenbescheid dazu nichts steht, außer dass die Bedingungen noch nicht erfüllt sind, weil keine 35 Jahre voll sind. Auch hat sie noch nicht genug Monate für die Schwerbehindertenrente zusammengekommen, hier hat man sich aber wenigstens die Mühe gemacht, die genaue Anzahl der fehlenden Monate anzugeben und es wurde mal ihr gegenüber erwähnt, die man sie auch mit freiwilligen Beiträgen vollmachen kann. Bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde nicht angegeben, wie viel Monate genau fehlen. Um das nun ganz amtlich und zweifelsfrei festzustellen, wurde vor etwa einem Monat eine Online-Anfrage gestellt, um dies feststellen zu lassen. Doch bis heute kam noch keine Rückmeldung. Wie lange soll man eigentlich noch warten?Hallo Spätaussiedlersohn, die Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte ist dieselbe wie für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die in der Rentenauskunft ausgewiesene Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit der Altersrente entspricht also der Anzahl der fehlenden Monate für die Wartezeit bei den Mindestentgeltpunkten. Eine konkrete Berechnung der Mindestentgeltpunkte ist erst möglich, wenn die Wartezeit tatsächlich erfüllt ist.
Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich gebe nur den Inhalt des Grundrentengesetzes wieder, welches ich mir durchgelesen habe.Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen. Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.Ich habe übrigens mit einem Tabellendokument eine umfangreiche und detaillierte Proberechnung vorgenommen, in der ich alles berücksichtigt habe, was noch fehlt. [/Quote] Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Alles klar. Wobei das eigentlich nicht nur bei Russlanddeutschen etc. vorkommen kann... Jetzt ist nur noch zu hoffen, dass die Rentenberechnungsabteilung der DRV es "rafft", dass für Oktober und November noch freiwillige Beiträge eingehen sowie der AG-Anteil aus dem Minijob, und v.a. diese zwei dann noch in der Zukunft liegenden weiteren Beitragsmonate mit bedenken, bei der Entscheidung über die Mindest-EP. Ist zugegeben natürlich ein eher seltener Fall, dass die Wartezeit für Anwendung dieser Regelung erst genau in bzw. mit dem Monat vor Rentenbeginn eintritt...Das ist nicht korrekt. Es zählen z.B. Wartezeitmonate versicherungsfreie Minijobs für die Schwerbehindertrente mit, für die Errreichung der Wartezeit für die Mindestentgeltpunkte jedoch nicht....genau DAS ist tricky (da irrt sich der Experte leider, auf die Wartezeitdarstellung der 35 Jahre bei Altersrente an langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen zu verweisen) ...die nicht versicherungspflichtigen Minijob sind 'trügerisch', wenn es um 35 Jahre hierfür/dafür geht. So meine Erfahrung speziell bei diesem Personenkreis und den Mindestentgeltpunkten – wenn man es nicht beachtet, krachen bei (zu frühem) Rentenbeginn plötzlich 100+ € weg. Ansonsten: lasst doch dem @Spätaussiedlersohn seine Fragen und Einstellungen - wem es nicht passt, muss ja nicht antworten/lächelt es einfach weg ;-) Gruß w.
Dann lesen Sie mal Ihren eigenen Beitrag. Sie geben den Inhalt (den Sie vermutlich und sogar nachvollziehbar, nicht verstanden haben) nicht nur wieder, sondern bewerten diesein auch noch laienhaft. In keinem Ihrer leider zu zahlreichen Fragen und Kommentare haben Sie bisher rentenrechtliches Wissen, sondern nur Ihre Interpretationen verlauten lassen. Sie sollten sich wirklich mehr zurückhalten oder wollen Sie hier eher den Troll oder Clown geben?Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich gebe nur den Inhalt des Grundrentengesetzes wieder, welches ich mir durchgelesen habe.Na sie „Rentenexperte“ müssen es ja wissen. Sie schaffen es mit Ihren Beiträgen immer wieder mich und vermutlich auch andere, die hier oft im Forum unterwegs sind, zum Lachen zu bringen. Ihnen ist anscheinend nichts peinlich.Na dann beschäftigen Sie sich doch mal mit der Grundrente und dem Zuschlag für langjährig Versicherte. Dafür braucht es doch nur 33 Jahre. Vielleicht bringt das ja noch mehr,Da bei dieser Pseudo-Grundrente ja keine Zeiten einer (nichtbetrieblichen) Ausbildung auf einer Fachschule mitzählen (in der SU war das normal!) geschweige denn Zeiten der Arbeitslosigkeit, bestenfalls noch Ersatzzeiten, kann man das vergessen! Und diese Gleitzone ist sowieso ein Witz, und bringt eigentlich nur Leuten was, denen vielleicht 2 oder 3 Monate zu den 35 J. fehlen. Bei 33 Jahren wird nur hochgewertet, wenn der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,4 EP liegt, und dann gibt 0,4 EP. Das ist doch lächerlich. Wenn schon, dann hätte man es so gestalten können, dass der Zuschlag prozentual gestaffelt wird in dieser Gleitzone. So bringt sie nur manchen Hilfsarbeitern etwas, die zufällig gerade so die 33 J. erreichen, die bekommen dann einen minimalen Aufschlag. Bestenfalls vielleicht 100€ dazu zu den 400€, wie in dem Beispiel auf der Seite des Arbeitsministeriums. Das macht den Braten nun auch nicht fett.
Das hat nicht nur mit der Sprache zu tun. Bei den Gesetzen, da blickt doch keiner mehr durch. Ich war auch bis vor einiger Zeit noch nicht so gut informiert. Daher ist das mit dem Minijob erst später aufgefallen. Man kann das leider nicht mehr ummelden, dazu müsste sie gekündigt und später wieder neu eingestellt werden. Hätte sie ab Anfang 2018 richtige Beiträge gehabt aus dem Minijob, und dann vielleicht gleich noch bis Mitte 2022 gearbeitet, wo sie die Schwerbehindertenrente dann sogar abschlagsfrei bekäme, da gäbe es vermutlich die Grundrente noch obendrauf, also u.U. noch mal 100€ mehr oder so. Schade. Und ich habe nicht gesagt, dass mir hier jeder falsch geantwortet hätte. Manche Beiträge sind jedoch nicht zielführend gewesen. Das mit dem Amüsier-Faktor gebe ich gerne zurück, ist schon ein kurioses Forum hier...;)Nö, der Minijob hat erst 2018 begonnen. Und der Fehler liegt eher seitens der kleinen Firma, wo sie beschäftigt ist: Sie ist gar nicht danach gefragt worden, wie sie das mit den Rentenbeiträgen handhaben will. Da sie sich damit nicht auskennt, ist das erstmal so geblieben. Ändern lässt es sich nicht mehr. Die Vorgängerin war etliche Jahre beschäftigt, anscheinend bevor diese Regelung kam, dass man wieder "richtige" RV-Beiträge über den Minijob zahlen kann... Die Firma hat das einfach weiter laufen gelassen, wie gehabt...Ist es nicht wirklich eigenartig, dass immer die "anderen" Schuld haben? Erst ist es die Rentenversicherung, die falsch berät, dann sind es Forenmitglieder, die Ihnen antworten, aber natürlich falsch, dann ist es nun die Firma Ihrer Mutter, die nicht auf etwas aufmerksam gemacht hat.... Dabei hatte Ihre Mutter doch über dreißig Jahre lang Zeit, die Sprache des Landes, in dem sie lebt, auch zu lernen um selbst zu verstehen, wie etwas hier geregelt ist oder zumindest den eifrig recherchierenden Sohn zu befragen.... Aber wie W°lfgang und andere schon richtig feststellten, einen gewissen Amüsementfaktor haben Ihre Beiträge hier schon :-)
Im Anmeldeformular zum Minijobs steht die Frage, ob man Beiträge zur RV zahlen möchte. Das man dadurch Ansprüche erwirbt, ist impliziert. Nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht liegt in der eigenen Verantwortung. Wenn man auch 30 Jahre später kein Deutsch versteht, spricht dies für Ignoranz gegenüber dem Gastland. Wahrscheinlicher als ein Fehler der Firma oder aller anderen, die einem nach der Einwanderung nicht geholfen haben ist eine Verdrängung der Frage. Genauso wie nach der Lehmann-Pleite alle doch nur risikofreie Investments abschließen wollten, will man kurz vor der Rente doch Beiträge gezahlt haben wollen...Das mit dem Amüsier-Faktor gebe ich gerne zurück, ist schon ein kurioses Forum hier...;)Daran haben Sie einen nicht unerheblichen Anteil. Ist schon interessant wie Sie Unwissenheit und fehlende Einsicht verbinden und dazu auch noch die Schuld für Fehler immer nur bei anderen suchen. In einem anonymen Forum kann man das so machen, im direkten zwischenmenschlichen Bereich wirkt das doch eher abschreckend.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.