Hallo Rentner und freier Dozent,
wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, sind weder Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, noch kann aus der freiberuflichen Dozententätigkeit eine Rentenversicherungspflicht erwachsen. Die Tätigkeit ist also für Ihren Rentenbezug nicht von Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung