Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unregelmäßiges Einkommen aus selbstständiger Dozententätigkeit in der Regelaltersrente

von Rentner und freier Dozent12.12.2024 | 11:23
574 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Derzeit bin ich noch als Bezieher einer Regelaltersrente mit einem Minijob für eine Dozententätigkeit angestellt. Diese Anstellung läuft im nächsten Jahr aus. Ich kann diese Tätigkeit dann auf selbständiger Basis weiterführen. Welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Benötigt die Organisation, für die ich Vorträge halte, dafür einen speziellen Vertrag? Es handelt sich hier um ca. 300 - max. 600 € Zuverdienst im Monat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner und freier Dozent,

 

wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, sind weder Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, noch kann aus der freiberuflichen Dozententätigkeit eine Rentenversicherungspflicht erwachsen. Die Tätigkeit ist also für Ihren Rentenbezug nicht von Bedeutung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Anonymam 12.12.2024 | 11:29
Hallo, als Regelaltersrente-Empfängerin haben Sie keine Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Sie können dazu verdienen soviel Sie wollen. Nur wenn Sie eine Witwenrente noch dazu beziehen würden, könnte diese gekürzt werden. Bitte beachten Sie, dass Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit sich an der jährlichen nachträglichen Besteuerung Ihrer Rente sich etwas ändern kann. Ob und wenn wie genau, kann Ihnen die Rentenversicherung nicht sagen. Wenden Sie sich bitte ans Finanzamt, den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Robam 12.12.2024 | 13:31
Was die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Dozenten angeht, ist derzeit einiges in Bewegung. Stichwort: Herrenbergurteil. Sie sollten sich mit der Clearingstelle bei der DRV Bund in Verbindung setzen.
Tinaam 12.12.2024 | 13:56
Wenn Sie dieselbe Tätigkeit weiter ausüben, dann sind Sie auch weiterhin als Arbeitnehmerin (ggf. als Minijobberin) anzumelden. Damit es eine selbständige Tätigkeit ist, muss es wesentliche Unterschiede zur vorher ausgeübten Arbeitnehmer-Tätigkeit geben. (z.B. ein Unternehmer-Risiko, das Sie vorher nicht hatten)
Schadeam 12.12.2024 | 18:33
Die bei der Clearingstelle werden sich über Anfragen von Regelaltersrentnern ganz besonders freuen - die sind doch versicherungsfrei!
Nachfrageam 13.12.2024 | 10:43
Und wofür soll es bei einem Bezieher der Regelaltersrente wichtig sein, ob er als Selbständiger oder Angestellter betrachtet wird? Beiträge muss er doch in beiden Fällen nicht zahlen. Das ist doch höchstens ein Problem des Arbeitgebers, oder?
Aufschnapperam 13.12.2024 | 11:52
Eben, die Ausgangsfrage war ja auch, "welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden, dass die Tätigkeit auf selbständiger Basis weitergeführt werden kann." Die Frage nach Versicherungspflicht oder -freiheit in den einzelnen Zeigen der SV ist der zweite Schritt. Im ersten Schritt geht es darum, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder um eine abhängige Beschäftigung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026