Hallo Nachgehakt,
der Grenzbetrag errechnet man wie folgt: Aktueller Mindestlohn (aktuell 13,90 €/Stunde) x 15 Wochenstunden x 13/3 = Grenzbetrag (aktuell 910€, aufgerundet auf die nächsten vollen 10€).
Der Grenzbetrag stellt ausdrücklich keine Grenze für den Wegfall einer Erwerbsminderungsrente dar; bei einem Verdienst ab 910 €/Brutto im Monat wird lediglich von der Rentenversicherung überprüft, ob eine tägliche Arbeitzeit von 3 Stunden (= 15 Stunden in der Woche) überschritten wird, und somit keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Die im Thread genannten Beträge von 840 € und 910 € beziehen sich auf die jährl. Anpassungen der Freibeträge für die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag gem Paragraph 97a SGB VI. Die offiziellen Werte für 2026, die den anrechnungsfreien Teil des Einkommens definieren, sind in den jährl. Bekanntmachungen der DRV zu finden.
in den Verfahrensanweisungen der DRV zum 43 SGBVI. Die ist meines Wissens nicht öffentlich
Unterschreitet das monatliche Arbeitsentgelt den Grenzbetrag entsprechend der Mindestlohnentwicklung für das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung , ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird. Volle Erwerbsminderung besteht im Regelfall weiter.
Hallo Nachgehakt,
der Grenzbetrag errechnet man wie folgt: Aktueller Mindestlohn (aktuell 13,90 €/Stunde) x 15 Wochenstunden x 13/3 = Grenzbetrag (aktuell 910€, aufgerundet auf die nächsten vollen 10€).
Der Grenzbetrag stellt ausdrücklich keine Grenze für den Wegfall einer Erwerbsminderungsrente dar; bei einem Verdienst ab 910 €/Brutto im Monat wird lediglich von der Rentenversicherung überprüft, ob eine tägliche Arbeitzeit von 3 Stunden (= 15 Stunden in der Woche) überschritten wird, und somit keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.