Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Unselbständige Tätigkeit in der Schweiz Art.14 DBA-Schweiz

von Riebeck20.03.2007 | 11:29
1787 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Beginn des Jahres ist eine Mandantin von mir unselbständig in der Schweiz tätig (unter 183Tagen im Kalenderjahr). Gem. Art. 15 DBA-Schweiz wird durch das schweizerische Unternehmen von dem Arbeitslohn Quellensteuer einbehalten. Jedoch unterliegt meine Mandantin mit dem Arbeitslohn in der Schweiz nicht der Sozialversicherung (Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV/ALV)). Dieses müsste dann wohl in Deutschland deklariert werden. Meine Frage nun: Ist der ausländische Arbeitslohn sozialversicherungspflichtig. Wenn ja, bei welchem Amt ist dies zu deklarieren und welche Formulare sind dafür auszufüllen bzw. erhältlich? Mit freundlichen Grüßen -Holger Riebeck-

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zuständig für den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ist die Krankenkasse, Sie sollten sich unter Vorlage des "Bescheides" über die Befreiung von der AHV dorthin wenden.

Im übrigen, Vertragsanstalt zur Durchführung des Abkommens mit der Schweiz ist die

Deutsche Rentenversicherung Baden-WürttembergDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

(früher: Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg -23-)

Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe

Fon: 0721/8250

Fax: 0721/825-21229

http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/nn_31662/DRVBW/de/Navigation/Rente/Ausland__Rente/Verbindungsstellen/Schweiz__node.html__nnn=true

1 Antworten

KSCam 20.03.2007 | 19:30
ich lebe nun seit 20 Jahren im D-CH Grenzgebiet und habe den Begriff "unselbständige Tätigkeit" noch nie gehört. Was ist das für ein Job? Hat hier die AHV wirklich entschieden und geprüft, dass vom "Arbeitslohn" in CH kein AHV Beitrag gezahlt werden muss? Mein Vorschlag: wenden Sie sich schriftlich an die deutsche RV, wenn Sie Angst haben, sie müssten für einen Job in CH in D Beiträge abführen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026