das kann man doch nicht als kompletten Abbruch sehen, sondern nur als Unterbrechung, oder?
Ich habe es endlich geschafft, bei meinem Rehateam durchzukommen. Durch die Schließung des BFWs kommt es zu einem Abbruch der Umschulung, das heißt, mit dem heutigen Tag wird kein Übergangsgeld mehr gezahlt, allerdings werden die Zahlungen bei einer Fortsetzung wieder aufgenommen.
Ich wurde darum gebeten, mich direkt an die Agentur für Arbeit zu wenden, deren Telefonsystem ist aber komplett überlastet. Daher habe ich mich für den gelben Schein entschieden, um mir Krankengeld zu sichern.
Das ist so nicht richtig. Es wäre möglich, dass es dazu kommt. Die DRV hat in dem Fall noch nicht entschieden, nur die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zahlen die Leistungen während der Zwangspause weiter, siehe auch:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen
Die DRV als Kostenträger wird sich gut überlegen müssen, ob sie sämtliche Umschulungen als Abbruch werten, da dies einen riesigen bürokratischen Rattenschwanz nach sich ziehen würde.
Warum sollte die DRV Übergangsgeld zahlen für nichts?Ich habe es endlich geschafft, bei meinem Rehateam durchzukommen. Durch die Schließung des BFWs kommt es zu einem Abbruch der Umschulung, das heißt, mit dem heutigen Tag wird kein Übergangsgeld mehr gezahlt, allerdings werden die Zahlungen bei einer Fortsetzung wieder aufgenommen.Das ist so nicht richtig. Es wäre möglich, dass es dazu kommt. Die DRV hat in dem Fall noch nicht entschieden, nur die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zahlen die Leistungen während der Zwangspause weiter, siehe auch: https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informatione… Die DRV als Kostenträger wird sich gut überlegen müssen, ob sie sämtliche Umschulungen als Abbruch werten, da dies einen riesigen bürokratischen Rattenschwanz nach sich ziehen würde.
Ich habe es endlich geschafft, bei meinem Rehateam durchzukommen. Durch die Schließung des BFWs kommt es zu einem Abbruch der Umschulung, das heißt, mit dem heutigen Tag wird kein Übergangsgeld mehr gezahlt, allerdings werden die Zahlungen bei einer Fortsetzung wieder aufgenommen.
Ich wurde darum gebeten, mich direkt an die Agentur für Arbeit zu wenden, deren Telefonsystem ist aber komplett überlastet. Daher habe ich mich für den gelben Schein entschieden, um mir Krankengeld zu sichern.
Das Problem ist, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage der Weiterzahlung von Übergangsgeld in so einem Fall gibt. Außerdem kennt die Rechtsprechung des SGB das Wort "unterbrechen" nicht. Da geht es immer nur um Beenden oder "Abbruch mit späterer Wiederaufnahme".
Normalerweise ist das ein "Abbruch" der LTA-Maßnahme und die DRV ist nicht dazu verpflichtet, weiter ÜBG zu zahlen. Aber aufgrund der Lage denke ich, dass es nicht soweit kommen wird.
Es wird sicher ein offizielles Statement der Deutschen Rentenverischerung geben.
aber soweit ich gesehen habe, überbrückt das Arbeitsamt, und bei Wiederaufnahme, kann weiter Übergangsgeld gezahlt werden.das kann man doch nicht als kompletten Abbruch sehen, sondern nur als Unterbrechung, oder?Das Problem ist, dass es keinerlei gesetzliche Grundlage der Weiterzahlung von Übergangsgeld in so einem Fall gibt. Außerdem kennt die Rechtsprechung des SGB das Wort "unterbrechen" nicht. Da geht es immer nur um Beenden oder "Abbruch mit späterer Wiederaufnahme". Normalerweise ist das ein "Abbruch" der LTA-Maßnahme und die DRV ist nicht dazu verpflichtet, weiter ÜBG zu zahlen. Aber aufgrund der Lage denke ich, dass es nicht soweit kommen wird. Es wird sicher ein offizielles Statement der Deutschen Rentenverischerung geben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.