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Experten-Antwort

Unsicherheit über Renteneintritt: Beratung erbeten

von AngehendeRentnerin30.07.2025 | 07:25
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 61 Jahre alt und plane, in einigen Jahren in Rente zu gehen. Allerdings bin ich verunsichert, wie sich eine Teilzeittätigkeit auf meine zukünftige Rente auswirkt und welche Möglichkeiten ich habe, den genauen Zeitpunkt des Renteneintritts zu wählen. Könnten Sie mir erklären, welche Konsequenzen ein früherer oder späterer Rentenbeginn hat und worauf ich bei der Entscheidung achten sollte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AngehendeRentnerin,

 

wir empfehlen Ihnen, eine kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Über das Servicetelefon 0800 1000 4800 erreichen Sie unsere Fachleute und können auch einen Beratungstermin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vereinbaren, sowohl in Präsenz auch als per Telefon. Über die Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de können Sie sich auch selbst einen Termin über die Stichwortsuche "Videoberatung" vergeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derart individuelle und auch komplexe Sachverhalte hier nicht behandeln können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Vieles möglicham 30.07.2025 | 07:53
Eine solche Rundum-Sorglos -Beartung ist hier nicht möglich. Wenn Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, fallen in vielen Fällen Abschläge an (0,3 Prozent pro Monat) an. Das ist so bei der "Rente für langjährig Versicherte" und bei einer vorgezogenen Schwerbehindertenrente (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeit). Die Schwerbehinderten-Rente können Sie abschlagfrei zwei Jahre vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze bekommen, früher dann auch mit Abschlägen (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeit und zum Rentenbeginn mindestens GdB von 50). Wenn Sie 45 Jahre spezielle Wartezeit haben, können Sie zwei Jahre vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei in die "Rente für besonders langjährig Versicherte" gehen (diese Rente gibt es aber nicht früger, auch nicht mit Abschlägen. Zum Rentenbeginn: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… Allgemeines zur Altersrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
Klare Sacheam 30.07.2025 | 07:55
Ein vorgezogener Rentenbeginn bringt oft Rente-Abschläge und verkürzt die TZeit der Rentenbeitragszahlung, führt also zu einer geringeren monatlichen Rentenzahlung. In Teilzeitarbeit erwerben Sie bei gleichem Stundenlohn weniger Entgeltpunkte als in einem Vollzeit-Job, was auch eine zu einer geringeren monatlichen Rente führt.
Altersteilzeit, wenn angebotenam 30.07.2025 | 08:01
Wenn Ihr Arbeitgeber das anbietet, könnten Sie in Altersteilzeit gehen, zum Beispiel nach dem Blockmodell (z.B. für 4 Jahre oder maximal 6 Jahre). Die erste Hälfte der Zeit arbeiten Sie weiter, bekommen ber weniger Gehalt ausgezahlt (aber mehr als nur die Hälfte des bisherigen Gehaltes). In der zweiten Hälfte arbeiten Sie gar nicht mehr, bekommen aber das reduzierte Gehalt weiter. Das führt nur zu sehr geringen Rentenverlusten, weil der Arbeitgeber die Rentebeiträge für die gesamte Dauer auf mindestens 90 Prozent der bisherigen Höhe aufstocken muss.
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