Hallo, Krebskranker,
bzgl. der Kontenklärung ist es so, dass auch die ZUS (polnischer Rentenversicherungsträger) an der Klärung der Sachverhalte in Polen beteiligt ist und im Verfahren die Zeiten prüft und dem deutschen Rentenversicherungsträger bzw. Ihnen die anzuerkennenden Zeiten bestätigt. Erfahrungsgemäß beansprucht dies oftmals einen längeren Zeitraum. Dass Fälle aus dem Jahr 2018 noch nicht durch die ZUS abschließend bearbeitet worden sind, kommt vor. Auf die Bearbeitungszeit dort hat die DRV keinen Einfluss.
Warum der Antrag auf [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html noch nicht abgeschlossen wurde können wir hier nicht genau sagen. „Von siehe hier“ hat schon darauf hingewiesen, dass es in manchen Fällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Diese sind teilweise auch darin begründet, dass während der Begutachtung evtl. durch den Gutachter weitere medizinische Unterlagen zur Einsicht angefordert werden. Abschließend können wir das aber nicht sagen. Es ist nur ein Beispiel.
Sie können bei der zuständigen Sachbearbeitung direkt telefonisch nachfragen, um eine Zwischennachricht zu erhalten. Die Telefonnummer der Sachbearbeitung sollte auf der Eingangsbestätigung stehen, welche Sie von der Knappschaft erhalten haben. Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie ab April 2021 evtl. eine Altersrente beantragen könnten. Sollte es nicht rechtzeitig zum Abschluss des Verfahrens wegen der Erwerbsminderungsrente kommen können Sie auch telefonisch den Antrag aufnehmen lassen. Die zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle würde dies dann erledigen. In diesem Forum sehen Sie rechts unter „Beratungsstellen“ welche [Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe:]https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html sind, die dann Antrag aufnehmen und an die Knappschaft weiterleiten.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie so schnell als möglich einen Bescheid erhalten, ebenso, dass die polnischen Zeiten geklärt worden sind. Des Weiteren gute Besserung und viel Gesundheit.
Im Prinzip sind Sie doch selber dafür verantwortlich, dass sie Ihr Versicherungskonto erst im Jahre 2018 klären wollten...
Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sie das bereits gemacht hätten als sie aus Polen nach Deutschland gekommen sind.
Dass die ZUS leider nicht für ihre schnelle Bearbeitungszeit bekannt ist kommt erschwerend hinzu.
Soweit es die KK betrifft hätte ein früherer Antrag auf Anerkennung der polnischen Versicherungszeiten vermutlich nicht geholfen, da der ZUS (Polnischer Rentenversicherungsträger) Anfragen zur Klärung der Versicherungszeiten vor dem 55. Lebensjahr nur in Verbindung mit einem Leistungsantrag oder Scheidungsverfahren beantwortet. Daher sind die Deutschen Rentenversicherungsträger gebeten worden, von Anfragen vor dem 55. Lebensjahr abzusehen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem solchen Verfahren stehen.
Wenn der Fragesteller "Krebskranker" also das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es durchaus sein, dass die Klärung der polnischen Zeiten erst mit dem Rentenantrag auf den Weg gebracht werden konnte.
Wie in vorherigen Posts bereits erläutert dauert sowohl die medizinische Sachaufklärung als auch die Klärung des Rentenversicherungskontos mit der Berührung polnischer Versicherungszeiten mehrere Monate.
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