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Experten-Antwort

Untätigkeit seid 2018

von Krebskranker27.01.2021 | 09:32
234 Ansichten
6 Antworten
Hallo, bereits im Jahr 2018 wurden sämtliche Unterlagen an die Rentenversicherung gesendet zur Kontenklärung wegen polnischen Arbeitszeiten. Es geschah wenig bis gar nichts seid dem. Nur das meine Akte an die Knappschaft weitergegeben wurde. Im April 2021 bin ich offiziell im Rentenalter. Seid Oktober 2020 habe ich nunmehr einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Auch ohne Reaktion. Es wird gewarte. Auf was? Das ich tot bin? Ich würde aufgrund meiner Erkrankung in der Pflegestufe 4 eingestuft. Habe nur noch einige Wochen, vielleicht Monate zu leben und es passiert nichts. Das kann nicht sein. Wo kann ich mich offiziell beschweren? Oder muss Klage eingereicht werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2021 | 17:32

Hallo, Krebskranker,

bzgl. der Kontenklärung ist es so, dass auch die ZUS (polnischer Rentenversicherungsträger) an der Klärung der Sachverhalte in Polen beteiligt ist und im Verfahren die Zeiten prüft und dem deutschen Rentenversicherungsträger bzw. Ihnen die anzuerkennenden Zeiten bestätigt. Erfahrungsgemäß beansprucht dies oftmals einen längeren Zeitraum. Dass Fälle aus dem Jahr 2018 noch nicht durch die ZUS abschließend bearbeitet worden sind, kommt vor. Auf die Bearbeitungszeit dort hat die DRV keinen Einfluss.

Warum der Antrag auf [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html noch nicht abgeschlossen wurde können wir hier nicht genau sagen. „Von siehe hier“ hat schon darauf hingewiesen, dass es in manchen Fällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Diese sind teilweise auch darin begründet, dass während der Begutachtung evtl. durch den Gutachter weitere medizinische Unterlagen zur Einsicht angefordert werden. Abschließend können wir das aber nicht sagen. Es ist nur ein Beispiel.

Sie können bei der zuständigen Sachbearbeitung direkt telefonisch nachfragen, um eine Zwischennachricht zu erhalten. Die Telefonnummer der Sachbearbeitung sollte auf der Eingangsbestätigung stehen, welche Sie von der Knappschaft erhalten haben. Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie ab April 2021 evtl. eine Altersrente beantragen könnten. Sollte es nicht rechtzeitig zum Abschluss des Verfahrens wegen der Erwerbsminderungsrente kommen können Sie auch telefonisch den Antrag aufnehmen lassen. Die zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle würde dies dann erledigen. In diesem Forum sehen Sie rechts unter „Beratungsstellen“ welche [Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe:]https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html sind, die dann Antrag aufnehmen und an die Knappschaft weiterleiten.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie so schnell als möglich einen Bescheid erhalten, ebenso, dass die polnischen Zeiten geklärt worden sind. Des Weiteren gute Besserung und viel Gesundheit.

5 Antworten

Siehe hieram 27.01.2021 | 10:01
Wenn Sie erst im Oktober 2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, ist es durchaus normal, dass innerhalb von knapp drei Monaten hierüber noch keine Entscheidung gefällt wurde. Eine Klage hätte hier wenig Aussicht auf Erfolg. Beachten Sie bitte auch, dass eine lange Bearbeitungszeit (Kontenklärung seit 2018) durchaus auch an den polnischen Behörden liegen kann und nicht durch die DRV zu beeinflussen ist. Ihre Unterlagen wurden an die DRV Bundesknappschaft Bahn/See weiter geleitet, weil diese die zuständige Verbindungsstelle für Arbeitnehmer ist, die auch in Polen gearbeitet haben. Unabhängig davon sollten Sie jetzt Ihren Antrag auf die Altersrente stellen. Hierfür können Sie das verkürzte Antragsformular R0110 verwenden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Vermerken Sie auf dem Antrag, dass Sie bereits am xxx einen Antrag auf EM-Rente gestellt hatten. Sofern diese (EM-Rente) bewilligt wird, geht das auch rückwirkend, sofern die Voraussetzungen vorliegen/vorgelegen haben. Die Altersrente wird, wenn es zuvor eine EM-Rente gab, nicht niedriger sein als diese. Wenn auch für die Altersrente noch Fragen in der Kontenklärung offen sind, werden Sie von Ihrer zuständigen Rentenversicherung informiert.
Schadeam 27.01.2021 | 20:21
Von außen vermute ich folgendes: 1) die Kontenklärung wird wohl deshalb noch nicht abgeschlossen sein weil die ZUS die Zeiten noch nicht übermittelt hat. Darauf hat die DRV keinen Einfluß und daran ändert auch eine Klage vor einem deutschen Gericht nichts. Im Gegenteil, jedes Klageverfahren wird Ihren EM Antrag garantiert noch weiter verzögern. Da müssten Sie schon bei der ZUS reklamieren! Und ob das was hilft? 2) Wenn die EM Rente im Oktober 2020 beantragt wurde, würde es mich mehr wundern wenn die Entscheidung schon vorliegen würde....da muss man immer mit 3-6 Monaten rechnen...hätten Sie bei der Antragsstellung gefragt, hätte man Ihnen sicher gesagt, dass das durchaus bis zum Frühjahr 21 dauern kann. Wünsche alles Gute
ZZZam 28.01.2021 | 05:20
Im Prinzip sind Sie doch selber dafür verantwortlich, dass sie Ihr Versicherungskonto erst im Jahre 2018 klären wollten... Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sie das bereits gemacht hätten als sie aus Polen nach Deutschland gekommen sind. Dass die ZUS leider nicht für ihre schnelle Bearbeitungszeit bekannt ist kommt erschwerend hinzu.
G.W.am 28.01.2021 | 07:35
ZZZ schrieb

Im Prinzip sind Sie doch selber dafür verantwortlich, dass sie Ihr Versicherungskonto erst im Jahre 2018 klären wollten...

Es wäre sinnvoller gewesen, wenn sie das bereits gemacht hätten als sie aus Polen nach Deutschland gekommen sind.

Dass die ZUS leider nicht für ihre schnelle Bearbeitungszeit bekannt ist kommt erschwerend hinzu.

Soweit es die KK betrifft hätte ein früherer Antrag auf Anerkennung der polnischen Versicherungszeiten vermutlich nicht geholfen, da der ZUS (Polnischer Rentenversicherungsträger) Anfragen zur Klärung der Versicherungszeiten vor dem 55. Lebensjahr nur in Verbindung mit einem Leistungsantrag oder Scheidungsverfahren beantwortet. Daher sind die Deutschen Rentenversicherungsträger gebeten worden, von Anfragen vor dem 55. Lebensjahr abzusehen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem solchen Verfahren stehen. Wenn der Fragesteller "Krebskranker" also das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es durchaus sein, dass die Klärung der polnischen Zeiten erst mit dem Rentenantrag auf den Weg gebracht werden konnte. Wie in vorherigen Posts bereits erläutert dauert sowohl die medizinische Sachaufklärung als auch die Klärung des Rentenversicherungskontos mit der Berührung polnischer Versicherungszeiten mehrere Monate.
W°lfgangam 28.01.2021 | 20:31
G.W. schrieb

Soweit es die KK betrifft hätte ein früherer Antrag auf Anerkennung der polnischen Versicherungszeiten vermutlich nicht geholfen, da der ZUS (Polnischer Rentenversicherungsträger) Anfragen zur Klärung der Versicherungszeiten vor dem 55. Lebensjahr nur in Verbindung mit einem Leistungsantrag oder Scheidungsverfahren beantwortet. Daher sind die Deutschen Rentenversicherungsträger gebeten worden, von Anfragen vor dem 55. Lebensjahr abzusehen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem solchen Verfahren stehen.

Wenn der Fragesteller "Krebskranker" also das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es durchaus sein, dass die Klärung der polnischen Zeiten erst mit dem Rentenantrag auf den Weg gebracht werden konnte.

Wie in vorherigen Posts bereits erläutert dauert sowohl die medizinische Sachaufklärung als auch die Klärung des Rentenversicherungskontos mit der Berührung polnischer Versicherungszeiten mehrere Monate.

Alternativ ließe sich doch ein _vorläufiger_ Rentenbescheid erstellen, sofern hier über das jeweilige DPSVA oder/und ggf. sogar FRG, die PL-Zeiten in den VV eingebaut werden würden (oder auch ohne beides), sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aus ggf. nur rein dtsch. Versicherungszeiten erfüllt sind. Dann wird erstmal das 'Mindest-Niveau' an Versicherungszeiten angenommen und anschließend nachgebessert, ggf. auch nachgefordert. ...mein ja nur - wäre mit der KBS im direkten Kontakt zu hinterfragen /auf eine schnelle/erste Lösung, zu klären. Gruß w.
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