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Experten-Antwort

Untätigkeitsklage

von Klappt Nix14.06.2021 | 21:16
174 Ansichten
7 Antworten
Da ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, wird mein Versicherungskonto bei der DRV Baden-Württemberg geführt. -Übersendung einer Beitragsbescheinigung = klappt nicht -Neufeststellung Altersruhegeld wegen Entrichtung von Beiträgen im Dezember 2020 nach § 187a SGB VI = klappt nicht. Welches Sozialgericht ist in Sachen Untätigkeitsklage zuständig? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2021 | 06:57

Hallo Klappt nix,

Hjk hat Ihnen bereits die richtige Fundstelle (§ 57 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz) mitgeteilt. Es kommt also bei einem Wohnsitz im Ausland auf den Sitz des beklagten Rentenversicherungsträgers an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Hjkam 15.06.2021 | 00:05
57 SGG 3) Hat der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland, so ist örtlich zuständig das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat.
Do Itam 15.06.2021 | 10:57
Hallo ich wohne auch in der Schweiz, jedoch wird mein DRV-Konto weiterhin in Berlin geführt. Das hat zwar die Mitarbeiter bei DRV-Bad.-Württ. auch gewundert, dem ist aber so. Ich habe mich dann tel. bei DRV Berlin erkundigt und meine Adressänderung dort mitgeteilt, dann hat es geklappt. Hoffe, dass es sich also hier nur um so eine Bagatelle handelt. Gruß DoIt
Schadeam 15.06.2021 | 11:37
....ob eine Untätigkeitsklage dieses Verfahren wirklich beschleunigt steht aller dings in den Sternen.... Zumindest der Eingang einer Zahlung aus dem Dezember 2020 dürfte doch einfach zu bestätigen sein - da würde ich mich zunächst mal energisch an die Vorgesetzten der Sachbearbeitung wenden.
ABCam 15.06.2021 | 16:43
Schade schrieb

....ob eine Untätigkeitsklage dieses Verfahren wirklich beschleunigt steht aller dings in den Sternen....

Zumindest der Eingang einer Zahlung aus dem Dezember 2020 dürfte doch einfach zu bestätigen sein - da würde ich mich zunächst mal energisch an die Vorgesetzten der Sachbearbeitung wenden.

Hallo User klappt nix, die Bearbeitung von Anträgen nach § 187a SGB VI sowie die Verarbeitung der Einzahlung/Bescheid über Rentenerhöhung durch die Einzahlung ist technisch sehr aufwändig und kann deshalb schon mehrere Monate dauern. Wenn Sie nur eine Bestätigung haben möchten, dass Ihr Einzahlung auf einem Konto der DRV BW angekommen ist, ist dies sicher schnell zu bestätigen wie User schade vermutet. Wollen Sie jedoch eine Bescheinigung für das Finanzamt/Steuererklärung zum Absetzen der Beiträge (je nachdem falls sie trotz Wohnsitz CH dem dt. Steuerrecht unterliegen?) ist dies erst nach Verbuchung der Einzahlung in Ihr Rentenkonto möglich und dies kann schon ein paar Monate dauern. Im Übrigen stelle ich mir die Frage, ob Sie den Antrag zur Zahlung nach § 187a SGB VI (Vordruck V0210) gestellt haben, die Berechtigung zur Zahlung geprüft wurde sowie Ihr Rentenkonto geklärt ist, ein Bescheid erteilt wurde, und Sie dann Ende 2020 das Geld auf ein Bankkonto der DRV BW überwiesen haben (dann müsste der Bescheid nach ca. 6 Monate schon kommen!) oder ob Sie das Geld ohne vorherigen Antrag überwiesen haben (richtiges Bankkonto des Träger BW?). Dann wären erst noch die Voraussetzungen (Wartezeit 35 Jahre erfüllt oder bis zum Renteneintritt noch möglich, Konto geklärt?) zu prüfen. Gggfs. fehlen noch Versicherungszeiten (Zeiten in der CH, Schul-und Studienzeiten?) Haben Sie bereits versucht, die DRV BW Abteilung CH telefonisch zu erreichen? Oder Sie schreiben eine E-Mail.
klappt nixam 15.06.2021 | 16:58
ABC schrieb

Hallo User klappt nix,

die Bearbeitung von Anträgen nach § 187a SGB VI sowie die Verarbeitung der Einzahlung/Bescheid über Rentenerhöhung durch die Einzahlung ist technisch sehr aufwändig und kann deshalb schon mehrere Monate dauern.

Wenn Sie nur eine Bestätigung haben möchten, dass Ihr Einzahlung auf einem Konto der DRV BW angekommen ist, ist dies sicher schnell zu bestätigen wie User schade vermutet.

Wollen Sie jedoch eine Bescheinigung für das Finanzamt/Steuererklärung zum Absetzen der Beiträge (je nachdem falls sie trotz Wohnsitz CH dem dt. Steuerrecht unterliegen?) ist dies erst nach Verbuchung der Einzahlung in Ihr Rentenkonto möglich und dies kann schon ein paar Monate dauern.

Im Übrigen stelle ich mir die Frage, ob Sie den Antrag zur Zahlung nach § 187a SGB VI (Vordruck V0210) gestellt haben, die Berechtigung zur Zahlung geprüft wurde sowie Ihr Rentenkonto geklärt ist, ein Bescheid erteilt wurde, und Sie dann Ende 2020 das Geld auf ein Bankkonto der DRV BW überwiesen haben (dann müsste der Bescheid nach ca. 6 Monate schon kommen!)

oder

ob Sie das Geld ohne vorherigen Antrag überwiesen haben (richtiges Bankkonto des Träger BW?). Dann wären erst noch die Voraussetzungen (Wartezeit 35 Jahre erfüllt oder bis zum Renteneintritt noch möglich, Konto geklärt?) zu prüfen. Gggfs. fehlen noch Versicherungszeiten (Zeiten in der CH, Schul-und Studienzeiten?)

Haben Sie bereits versucht, die DRV BW Abteilung CH telefonisch zu erreichen? Oder Sie schreiben eine E-Mail.

....ob eine Untätigkeitsklage dieses Verfahren wirklich beschleunigt steht aller dings in den Sternen.... Zumindest der Eingang einer Zahlung aus dem Dezember 2020 dürfte doch einfach zu bestätigen sein - da würde ich mich zunächst mal energisch an die Vorgesetzten der Sachbearbeitung wenden.
Hallo User klappt nix, die Bearbeitung von Anträgen nach § 187a SGB VI sowie die Verarbeitung der Einzahlung/Bescheid über Rentenerhöhung durch die Einzahlung ist technisch sehr aufwändig und kann deshalb schon mehrere Monate dauern. Wenn Sie nur eine Bestätigung haben möchten, dass Ihr Einzahlung auf einem Konto der DRV BW angekommen ist, ist dies sicher schnell zu bestätigen wie User schade vermutet. Wollen Sie jedoch eine Bescheinigung für das Finanzamt/Steuererklärung zum Absetzen der Beiträge (je nachdem falls sie trotz Wohnsitz CH dem dt. Steuerrecht unterliegen?) ist dies erst nach Verbuchung der Einzahlung in Ihr Rentenkonto möglich und dies kann schon ein paar Monate dauern. Im Übrigen stelle ich mir die Frage, ob Sie den Antrag zur Zahlung nach § 187a SGB VI (Vordruck V0210) gestellt haben, die Berechtigung zur Zahlung geprüft wurde sowie Ihr Rentenkonto geklärt ist, ein Bescheid erteilt wurde, und Sie dann Ende 2020 das Geld auf ein Bankkonto der DRV BW überwiesen haben (dann müsste der Bescheid nach ca. 6 Monate schon kommen!) oder ob Sie das Geld ohne vorherigen Antrag überwiesen haben (richtiges Bankkonto des Träger BW?). Dann wären erst noch die Voraussetzungen (Wartezeit 35 Jahre erfüllt oder bis zum Renteneintritt noch möglich, Konto geklärt?) zu prüfen. Gggfs. fehlen noch Versicherungszeiten (Zeiten in der CH, Schul-und Studienzeiten?) Haben Sie bereits versucht, die DRV BW Abteilung CH telefonisch zu erreichen? Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Ich habe den Antrag V 0210 Ende Dezember 2020 online gestellt und gleichzeitig das Geld überwiesen (Geldeingang noch im Jahr 2020 bei der DRV). Da ich bereits vorgezogene Altersrente beziehe, wäre die Rente ab 01.01.21 neu zu berechnen.
Fazitam 15.06.2021 | 19:43
Das Forum kann Ihnen nicht helfen Ihre Angelegenheit zu beschleunigen. Ob Ihnen eine Untätigkeitsklage dabei hilft, steht auch in den Sternen. Da ist telefonische und schriftliche Hartnäckigkeit vermutlich zielführender.
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