Hallo Klappt nix,
Hjk hat Ihnen bereits die richtige Fundstelle (§ 57 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz) mitgeteilt. Es kommt also bei einem Wohnsitz im Ausland auf den Sitz des beklagten Rentenversicherungsträgers an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
....ob eine Untätigkeitsklage dieses Verfahren wirklich beschleunigt steht aller dings in den Sternen....
Zumindest der Eingang einer Zahlung aus dem Dezember 2020 dürfte doch einfach zu bestätigen sein - da würde ich mich zunächst mal energisch an die Vorgesetzten der Sachbearbeitung wenden.
Hallo User klappt nix,
die Bearbeitung von Anträgen nach § 187a SGB VI sowie die Verarbeitung der Einzahlung/Bescheid über Rentenerhöhung durch die Einzahlung ist technisch sehr aufwändig und kann deshalb schon mehrere Monate dauern.
Wenn Sie nur eine Bestätigung haben möchten, dass Ihr Einzahlung auf einem Konto der DRV BW angekommen ist, ist dies sicher schnell zu bestätigen wie User schade vermutet.
Wollen Sie jedoch eine Bescheinigung für das Finanzamt/Steuererklärung zum Absetzen der Beiträge (je nachdem falls sie trotz Wohnsitz CH dem dt. Steuerrecht unterliegen?) ist dies erst nach Verbuchung der Einzahlung in Ihr Rentenkonto möglich und dies kann schon ein paar Monate dauern.
Im Übrigen stelle ich mir die Frage, ob Sie den Antrag zur Zahlung nach § 187a SGB VI (Vordruck V0210) gestellt haben, die Berechtigung zur Zahlung geprüft wurde sowie Ihr Rentenkonto geklärt ist, ein Bescheid erteilt wurde, und Sie dann Ende 2020 das Geld auf ein Bankkonto der DRV BW überwiesen haben (dann müsste der Bescheid nach ca. 6 Monate schon kommen!)
oder
ob Sie das Geld ohne vorherigen Antrag überwiesen haben (richtiges Bankkonto des Träger BW?). Dann wären erst noch die Voraussetzungen (Wartezeit 35 Jahre erfüllt oder bis zum Renteneintritt noch möglich, Konto geklärt?) zu prüfen. Gggfs. fehlen noch Versicherungszeiten (Zeiten in der CH, Schul-und Studienzeiten?)
Haben Sie bereits versucht, die DRV BW Abteilung CH telefonisch zu erreichen? Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Ich habe den Antrag V 0210 Ende Dezember 2020 online gestellt und gleichzeitig das Geld überwiesen (Geldeingang noch im Jahr 2020 bei der DRV). Da ich bereits vorgezogene Altersrente beziehe, wäre die Rente ab 01.01.21 neu zu berechnen.....ob eine Untätigkeitsklage dieses Verfahren wirklich beschleunigt steht aller dings in den Sternen.... Zumindest der Eingang einer Zahlung aus dem Dezember 2020 dürfte doch einfach zu bestätigen sein - da würde ich mich zunächst mal energisch an die Vorgesetzten der Sachbearbeitung wenden.Hallo User klappt nix, die Bearbeitung von Anträgen nach § 187a SGB VI sowie die Verarbeitung der Einzahlung/Bescheid über Rentenerhöhung durch die Einzahlung ist technisch sehr aufwändig und kann deshalb schon mehrere Monate dauern. Wenn Sie nur eine Bestätigung haben möchten, dass Ihr Einzahlung auf einem Konto der DRV BW angekommen ist, ist dies sicher schnell zu bestätigen wie User schade vermutet. Wollen Sie jedoch eine Bescheinigung für das Finanzamt/Steuererklärung zum Absetzen der Beiträge (je nachdem falls sie trotz Wohnsitz CH dem dt. Steuerrecht unterliegen?) ist dies erst nach Verbuchung der Einzahlung in Ihr Rentenkonto möglich und dies kann schon ein paar Monate dauern. Im Übrigen stelle ich mir die Frage, ob Sie den Antrag zur Zahlung nach § 187a SGB VI (Vordruck V0210) gestellt haben, die Berechtigung zur Zahlung geprüft wurde sowie Ihr Rentenkonto geklärt ist, ein Bescheid erteilt wurde, und Sie dann Ende 2020 das Geld auf ein Bankkonto der DRV BW überwiesen haben (dann müsste der Bescheid nach ca. 6 Monate schon kommen!) oder ob Sie das Geld ohne vorherigen Antrag überwiesen haben (richtiges Bankkonto des Träger BW?). Dann wären erst noch die Voraussetzungen (Wartezeit 35 Jahre erfüllt oder bis zum Renteneintritt noch möglich, Konto geklärt?) zu prüfen. Gggfs. fehlen noch Versicherungszeiten (Zeiten in der CH, Schul-und Studienzeiten?) Haben Sie bereits versucht, die DRV BW Abteilung CH telefonisch zu erreichen? Oder Sie schreiben eine E-Mail.
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