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Experten-Antwort

Unter 3 Stunden....

von Erwerbsminderungsrentnerin07.07.2011 | 10:59
5076 Ansichten
18 Antworten
....heißt das tatsächlich,dass ich nach 2 Stunden und 59 Minuten Feierabend machen muß ? Ich würde mir nämlich gern einen Minijob suchen,weil einfach zuviel Monat übrig ist,wenn die Rente verbraucht ist. Schonmal ein liebes Danke an die User,die sich Zeit nehmen mir zu antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2011 | 11:23

Hallo Erwerbsminderungsrentnerin,

niemand kann Sie zwingen bereits nach 2 Stunden und 59 Minuten Feierabend zu machen. Allerdings stellt sich bei einer längeren Tätigkeit im Falle einer Überprüfung des Rentenanspruchs bzw. bei einem Verlängerungsantrag hinsichtlich einer Zeitrente ggf. schon die Frage, ob Ihr Restleistungsvermögen noch weiterhin unter 3 Stunden täglich liegt. Insoweit kann also eine 3 und mehr Stunden täglich ausgeübte Tätigkeit schon Ihren Erwerbsminderungsrentenanspruch gefährden.

17 Antworten

:-(am 07.07.2011 | 11:01
Ja, das hieße es. Aber wer kontrolliert das denn schon???
Kontrolleam 07.07.2011 | 11:04
Neider, Kollegen, Kolleginnen, Nachbarn, Berufsgenossenschaft, ........
Feliam 07.07.2011 | 11:24
Heißt es natürlich nicht. Die Feststellung, dass Ihr Leistungsvermögen unter 3 Stunden liegt, ist eine objektive und bedeutet, dass Sie aus medizinischer Sicht nur noch unter 3 Stunden oder sogar gar nicht mehr arbeiten können. Wie sie das Ihnen noch verbliebene Leistungsvermögen nutzen und ob Sie sich dabei überfordern, ist der Rentenversicherung solange völlig egal, wie der Verdienst aus dieser Beschäftigung im Monat unter 400 Euro bleibt.
:-(am 07.07.2011 | 11:06
solange es die RV nicht tut ist alles in Butter!
Erwerbsminderungsrentnerinam 07.07.2011 | 11:06
der dumme Zufall...... oder der Nachbar,der bei der DRV arbeitet.
Sabine50am 07.07.2011 | 13:09
Hallo! Handelt es sich den um eine befristete oder unbefristete Rente! Ein Experte gab hier mal zum Besten das bei einer Befristung es keine Rolle spielt ob man maximal 3 h oder eben 8 h arbeitet solange die 400 Euro Grenze nicht überschritten wird bei den unbefristeten wird allerdings pingelig darauf geschaut dass das Restleistungsvermögen nicht überschritten wird! Der Arbeitgeber muss ja auch melden wie viel h Sie gearbeitet haben! Das geht automatisch an die DRV! Sollte es dann zu Überprüfungen seitens der DRV kommen könnten Sie Ihre Rente recht schnell verlieren bzw. Sie wird in eine halbe Rente umgewandelt! Aber es soll ja auch Arbeitgeber geben die wissen wie man sowas regelt!
Erwerbsminderungsrentnerinam 07.07.2011 | 13:16
Hallo Sabine, es handelt sich um eine befristete Rente.
Erwerbsminderungsrentnerinam 07.07.2011 | 14:13
Ein Danke alle User
Sabine50am 07.07.2011 | 13:22
Nun dann müsste Ihnen hier ein Experte das eigentlich genau erklären können! Es gab da im neuen Rentenrecht von 2000/2001 eben scheinbar diese Veränderung das es bei befristeten Renten anders ist beim Zu verdienst! Ansonsten beim DRV oder eben VDK telefonische Erkundigung einholen!
--//--am 07.07.2011 | 15:03
So wie der Experte es bereits schrieb: NIEMAND wird Sie zwingen (oder es kontrollieren), ob Sie nach 2 Std. und 59 Minuten den Bengel fallen lassen. In einem Minijob bis 400,- EUR mtl. werden Sie ja in der Regel auch nicht täglich 4 - 8 Std. arbeiten, es sei denn, für einen Stundenlohn von 2 - 3 €! Kritisch kann´s erst dann werden, wenn der Minijob z.B. nur an 2 oder 3 Tagen mit jeweils weit über 3 Std. ausgeübt wird. Denn dann steht das zur Rente führende Leistungsvermögen von unter 3 Stunden im Mißverhältnis zu dem, wie lange Sie doch tatsächlich arbeiten können (wenn Sie nicht auf Kosten der Restgesundheit arbeiten). Erst dann gibt es in der Regel auch Überprüfungen durch den RV-Träger. Machen Sie sich nicht allzu viele unnötige Gedanken. Wenn Sie einen Minijob auf 400,- Euro-Basis finden, in welchem die Arbeitszeiten entsprechend (s.o.) sind, steht einer Ausübung nichts entgegen. Mit einer befristeten oder unbefristeten EM-Rente hat dies auch nichts zu tun. NUR wenn Sie eine volle EM-Rente auf Zeit wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt (sog. Arbeitsmarktrente) erhalten, MÜSSEN Sie bei Ausübung eines Minijobs - je nachdem, ob es sich evtl. sogar um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, dies umgehend der DRV melden. Denn dann ist der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt NICHT MEHR VERSCHLOSSEN und es besteht bei einem LV von 3 - unter 6 Std. nur noch ein Anspruch auf die teilweise EM-Rente!!!
Rentenüberprüferam 07.07.2011 | 19:00
Selbstverständlich dürfen Sie so lange arbeiten, wie Sie KÖNNEN! Sobald Sie meinen Kollegen oder mir wahrheitsgemäß Art und Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit mitgeteilt haben, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht von uns, ob und in welchem Umfang noch eine Erwerbsmiderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt und ob Ihre Erwerbsminderungsrente ggf. zu kürzen oder gar zu entziehen ist. Bitte warten Sie nicht zu lange mit Ihrer Meldung. Denn wenn wir erst von einen Nachbarn oder Arbeitskollegen über Ihr Arbeitsvermögen informiert wurden, könnte das sehr unangenehme Folgen für Sie haben. Der Staatsanwalt ließe dann eventuell grüßen! Alles Gute für Sie!
Elliam 08.07.2011 | 18:55
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Eine Tätigkeit mit t ä g l i c h mehr als 3 ist wohlmöglich rentenschädlich. Unter t ä g l i c h werden landläufig 5 Arbeitstage pro Woche gewertet. Einige DRV-Experten hier haben gar die Meinung vertreten, dass der Zeitaufwand nicht interessiert, so lange 400,00 Euro im Monat nicht überschritten werden. Somit dürfte auf jeden Fall eine Arbeitszeit von z. B. Montag - Mittwoch - Freitag zu je 4,5 Stunden nicht rentenschädlich sein, da nicht t ä g l i c h mehr als 3 Stunden gearbeitet wird.
Frau Michalikam 16.07.2011 | 01:36
Also ich würde als EM-Rentnerin überhaupt nichts hinzuverdienen, es sei denn natürlich ich brauche das Geld unbedingt zum Leben. Da der Nebenverdienst ja anzeigepflichtig ist, könnte es nämlich sein, daß man da bei der DRV "schlafende Hunde" weckt. Unter Umständen sogar neidische Nachbarn.
Erwerbsminderungsrentnerinam 16.07.2011 | 12:27
Frau Michalik schrieb

Also ich würde als EM-Rentnerin überhaupt nichts hinzuverdienen, es sei denn natürlich ich brauche das Geld unbedingt zum Leben.

Da der Nebenverdienst ja anzeigepflichtig ist, könnte es nämlich sein, daß man da bei der DRV "schlafende Hunde" weckt. Unter Umständen sogar neidische Nachbarn.

Hallo Frau Michalik, aus finanziellen Gründen wäre ein Minijob schon angebracht,aber aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht machbar.Bei meinen vielen Einschränkungen würde ich auch keinen AG finden. Mir ist bekannt,dass ich der DRV einen Minijob melden müßte.Aber wie oben schon geschrieben schaffe ich es nicht einen Job auszuüben.Das ist leider seit 2006 so,deswegen ja auch die EM-Rente auf Zeit. Meine Frage war aus reiner Neugier,wie man/ich mich verhalten müßte,wenn..... Ich bin die ganzen Jahre mit der Rente ausgekommen und schaffe es auch weiter-auch,wenn´s eng ist.Das klappt schon-muß klappen ;-) Schönes Wochenende
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