Hallo Erwerbsminderungsrentnerin,
niemand kann Sie zwingen bereits nach 2 Stunden und 59 Minuten Feierabend zu machen. Allerdings stellt sich bei einer längeren Tätigkeit im Falle einer Überprüfung des Rentenanspruchs bzw. bei einem Verlängerungsantrag hinsichtlich einer Zeitrente ggf. schon die Frage, ob Ihr Restleistungsvermögen noch weiterhin unter 3 Stunden täglich liegt. Insoweit kann also eine 3 und mehr Stunden täglich ausgeübte Tätigkeit schon Ihren Erwerbsminderungsrentenanspruch gefährden.
Lieben Dank für die vielen vernünftigen und hilfsreichen Antworten-Ausnahmen bestätigen die Regel.:-D
Auf jeden Fall weiß ich jetzt Bescheid,wie ich mich verhalten muß/kann,wenn ich einen Minijob aufnehmen sollte.
Allen einen schönen Restsonntag.
Selbstverständlich dürfen Sie so lange arbeiten, wie Sie KÖNNEN!
Sobald Sie meinen Kollegen oder mir wahrheitsgemäß Art und Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit mitgeteilt haben, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht von uns, ob und in welchem Umfang noch eine Erwerbsmiderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt und ob Ihre Erwerbsminderungsrente ggf. zu kürzen oder gar zu entziehen ist.
Bitte warten Sie nicht zu lange mit Ihrer Meldung. Denn wenn wir erst von einen Nachbarn oder Arbeitskollegen über Ihr Arbeitsvermögen informiert wurden, könnte das sehr unangenehme Folgen für Sie haben.
Der Staatsanwalt ließe dann eventuell grüßen!
Alles Gute für Sie!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Eine Tätigkeit mit t ä g l i c h mehr als 3 ist wohlmöglich rentenschädlich.
Unter t ä g l i c h werden landläufig 5 Arbeitstage pro Woche gewertet.
Einige DRV-Experten hier haben gar die Meinung vertreten, dass der Zeitaufwand nicht interessiert, so lange 400,00 Euro im Monat nicht überschritten werden.
Somit dürfte auf jeden Fall eine Arbeitszeit von z. B. Montag - Mittwoch - Freitag zu je 4,5 Stunden nicht rentenschädlich sein, da nicht
t ä g l i c h mehr als 3 Stunden gearbeitet wird.
Also ich würde als EM-Rentnerin überhaupt nichts hinzuverdienen, es sei denn natürlich ich brauche das Geld unbedingt zum Leben.
Da der Nebenverdienst ja anzeigepflichtig ist, könnte es nämlich sein, daß man da bei der DRV "schlafende Hunde" weckt. Unter Umständen sogar neidische Nachbarn.
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