Hallo silvia,
unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie nach durchgeführter Rehabilitationsmaßnahme von der Deutschen Rentenversicherung auf die Möglichkeit der Rentenantragstellung hingewiesen. Um den verbindlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu überprüfen, ist eine jedoch formelle Antragstellung durch den Versicherten selbst erforderlich. Hierfür können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden, welche Sie unter der Suchfunktion rechts (Button „Beratungsstellen“) finden können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung