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Experten-Antwort

unter 3 stunden

von silvia13.01.2023 | 20:33
115 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage: Ausgesteuert,4 Monate Arbeitslosengeld 1,jetzt nach 5 Wochen Psychosomatischer Reha als unter 3 stunden arbeitfähig entlassen. Muß ich jetzt eine Erwebsunfähigkeitsrente selbst beantragen,oder macht das die Rentenvericherung von sich aus,sie bekommt doch die Rehaunterlagen von der Rehaklinik zugsand. Alter 61,43 Jahre ununterbrochen im Arbeitsverhältniss. Danke recht herzlich für Auskunft!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo silvia,

unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie nach durchgeführter Rehabilitationsmaßnahme von der Deutschen Rentenversicherung auf die Möglichkeit der Rentenantragstellung hingewiesen. Um den verbindlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu überprüfen, ist eine jedoch formelle Antragstellung durch den Versicherten selbst erforderlich. Hierfür können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden, welche Sie unter der Suchfunktion rechts (Button „Beratungsstellen“) finden können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 13.01.2023 | 21:53
Wenn Sie in Absprache mit Ihren Ärzten glauben erwerbsgemindert zu sein, können Sie doch jederzeit tätig werden und selbst EM Rente beantragen. Warum denn warten ob irgendjemand anderes aktiv wird? Warum nicht selbst Initiative ergreifen? Wer im Forum sollte denn wissen ob die DRV Sie ohne Antrag für EM hält? Manche Fragen muten schon komisch an - sollte doch eigentlich klar sein dass man einen Antrag stellen soll wenn man Rente will.
Antragsfiktionam 13.01.2023 | 21:56
Sollte im Reha Bericht erwerbsgemindert unter 6 Stunden stehen, wird das von der Reha Sachbearbeitung an die Rentensachbearbeitung gegeben. Umdeutung §116 SGB VI ist das Stichwort. Der Teamleiter Rente guckt sich das an und entscheidet dann unter noch anderen Aspekten, ob es eine Umdeutung wird oder er es nochmal zum Prüfarzt gibt oder keine Umdeutung geschieht. Sollte der Reha Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden bekommt der Versicherte eine Aufforderung zur Antragsstellung. Natürlich müssen Sie nicht abwarten bis es soweit ist, Sie können immer einen Antrag stellen
Melliam 14.01.2023 | 09:26
Spätestens, wenn ich nach zwei Monaten noch nichts von der DRV gehört hätte, würde ich von mir aus einen Rentenantrag stellen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Melliam 14.01.2023 | 09:27
Spätestens, wenn ich nach zwei Monaten nichts von der Rentenversicherung gehört habe, würde ich von mir aus einen Antrag stellen.
Königam 14.01.2023 | 11:19
Dann sollten Sie auf jeden Fall hier auf anonyme User hören, die weder Sie kennen, noch Sie diese User kennen. Wie leichtgläubig und ohne Selbstbewusstsein kann man eigentlich noch sein?
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