Guten Morgen Jumbo,
teilen Sie bitte unverzüglich dem Rentenversicherungsträger mit, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen werden . Teilen Sie auch die Höhe des Hinzuverdienstes mit.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob die Ausübung der Tätigkeit Ihrem Rentenanspruch entgegensteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Formal ist das kein Problem für die volle EM-Rente.
Allerdings kann die Arbeistaufnahme für die DRV ein Anlass sein (muss aber nicht), die volle EM-Rente zu überprüfen.
Das dürfte im aktuellen politischen Umfeld eher häufiger passieren als früher.
Aber nichts Genaues weiß man nichts ;-)
Vor allem können alle immer 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten, aber 3 Stunden arbeiten können kann niemand. Diese 1 Minute länger wird einigen noch das Genick brechen. Spätestens bei der Weiterbewilligung.
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