Ein Versicherungsleben vom Anfang der Beitragszahlung bis zur Rente besteht im allgemeinen aus mehreren Versicherungsjahren. Sofern Sie in einem Beitragsmonat 2 Tage nicht belegt haben, so spielt dies keine Rolle, da der Beitragsmonat als voll belegt gilt. Sie brauchen sich daher auch nicht arbeitslos melden.
Infos hierzu erhalten Sie unter www. deutsche-rentenversicherung.de