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Unterbrechung der Beitragszahlung

von Elvis7119.04.2007 | 15:18
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage bezgl. der Unterbrechung der Betragszahlungen durch Wechsel des Arbeitgebers. Folgende Situation. Ich beende mein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zum 15.06. und nehme das neue Arbeitsverhältnis zum 18.06 auf. Das heißt ich bin übers Wochenende ohne Arbeitsvertrag. Folglich zahle ich für diese zwei Tage keine Versicherungsbeiträge. Wie wirkt sich das später auf meinen Rentenverlauf aus? Muß ich mich etwa für den Samstag und den Sonntag arbeitslos melden? Gibt es zu diesem Sachverhalt irgendwo Info zum downloaden bzw. Richtlinien zum nachlesen. Über ein hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! Mit besten Grüßen p.W.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Versicherungsleben vom Anfang der Beitragszahlung bis zur Rente besteht im allgemeinen aus mehreren Versicherungsjahren. Sofern Sie in einem Beitragsmonat 2 Tage nicht belegt haben, so spielt dies keine Rolle, da der Beitragsmonat als voll belegt gilt. Sie brauchen sich daher auch nicht arbeitslos melden.

Infos hierzu erhalten Sie unter www. deutsche-rentenversicherung.de

6 Antworten

xxxxxam 19.04.2007 | 16:16
Schade dass es in diesem Forum keine Icons gibt. Ich würde eines nehmen das mit dem Finger an die Stirn tippt
Berechneram 19.04.2007 | 15:39
Damit können Sie Ihre gesamte Altersvorsorge vergessen. Den Schaden können Sie nicht mehr ausgleichen. Im Ernst: Wegen 2 Tagen würde ich hier kein Faß aufmachen. Der Monat gilt rentenversicherungsrechtlich als voll belegt. Es entsteht also keine Lücke. Die Auswirkungen des zweitätigen Beitragsausfalls dürften betragsmäßig nicht zu errechnen sein.
Elvis71am 19.04.2007 | 21:12
Hallo Berechner, vielen Dank für die Antwort. So etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Weil ich unsicher war, rief ich beim zuständigen Arbeitsamt an und stellte meine Frage. Die Person dort wußte keine Antwort, also fragte sie in der Leistungsabteilung nach. Ich hörte unendlich lange Musik in der Warteschleife. Als sie wieder zurück war, sagte sie, dass ich mcih arbeitslos melden müßte, da ich sonst keinen Versicherungsschutz hätte und mir die beiden Tage eine Unterbrechung der Renten und Sozailversicherungbeiträge einhandeln würden. Das würde ich später bereuen. Eine Unterbrechung im Rentenverlauf hätte keinen positiven Auswirkungen. Ich soll also möglichst bald antanzen und mich arbeitslos melden. Der Gedanke kam mir sehr absurd vor, deshalb habe ich mich an das Forum gewandt. Ich werde das morgen noch mit meiner Krankenkasse klären und mich dann auf meinen neuen Job freuen. Vielen Dank nochmals! Gruß p.w.
Berechneram 20.04.2007 | 07:08
Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind sie einen Monat lang nach Ende der Beitragszahlung beitragsfrei weiterversichert. Dies ergibt sich aus § 19 SGB V. Es könnte sein, dass die Krankenkasse das nicht von sich aus Ihnen gegenüber erwähnen wird. Es besteht als keine Gefahr wegen einem fehlenden Versicherungsschutz. Den Gang zum Arbeitsamt können Sie sich sparen, höchstens Sie möchten die Warteschleifenmusik auf CD gebrannt haben.
HLRT67am 20.04.2007 | 10:24
Ganz kleine Korrektur: Der genannte Paragraph im SGB V bezieht sich auf Versicherungspflichtige - sollte Elvis71 also über der KV-Beitragsbemessungsgrenze verdienen, wären die beiden Tage seitens der KV offen. Träfe das zu, so verhandeln Sie mit altem oder neuem Arbeitgeber - bei einem normalen 5-Tagejob sollte es doch für einen der beiden möglich sein, das Wochenede mit einzubinden.
elvis71am 23.04.2007 | 21:05
Vielen Dank für die zahlreichen, wirklich hilfreichen Beiträge. Beste Grüße aus Stuttgart p.w.
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