Hallo U.Bonner,
den Ausführungen von Achill schließen wir uns an.
Klären Sie direkt zu Beginn der Reha-Maßnahme die Beurlaubung für das maßgebliche Wochenende, dann dürfte dies kein Problem sein.
Nicht jeder hat so ein schlechtes Verhältnis zu seinen Kindern wie der Kollege Vollpfosten GroKoHallo, fahre in den nächsten Tagen in eine Rehamassnahme. Meine Tochter hat während dieser Zeit Ihre Abiturfeier an der ich sehr gerne teilnehmen möchte. Kann ich mich dafür 2 Tage ( Samstag/Sonntag ) aus der Reha beurlauben lassen ?Warum willst Du Deiner Tochter die Feier verderben?
Ach Fritzle, was macht Dich denn so Miesepetrig? Hat Frauchen Dich mal wieder in den Senkel gestellt?Warum willst Du Deiner Tochter die Feier verderben?Nicht jeder hat so ein schlechtes Verhältnis zu seinen Kindern wie der Kollege Vollpfosten GroKo
Das wäre es mir durchaus wert... Ich stehe zu dem was ich sage/schreibe. Allerdings dürfte es recht schwierig werden da ich mich in einem offenen Wlan-Netz bewege.Nicht jeder hat so ein schlechtes Verhältnis zu seinen Kindern wie der Kollege Vollpfosten GroKo"Vollpfosten" ist eine Beleidigung gemäß §185 StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Ihre Identität kann die Staatsanwaltschaft leicht an Ihren Zugangsdaten, die der Forenbetreiber auf Anordnung herausgeben muss, feststellen lassen. Ein Bekannter musste deswegen schon mal 2.400 Euro bezahlen. (Nur zur Info!) Und in den nächsten Wochen sorgfältig den Briefkasten kontrollieren.;-)
Das bestätigt eigentlich nur, wie primitiv und asozial Sie sind. Warum wohl hat der Gesetzgeber Beleidigungen unter Strafe gestellt?Dumm und naiv sind Sie also auch noch.....
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