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Experten-Antwort

Unterbrechung Einkommen

von Hinterbliebenenrentenempfänger08.10.2013 | 11:55
6790 Ansichten
2 Antworten
Hallo, mein 400 Eurojob endet am 30.10. Am 23.11. beginne ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Handelt es sich hierbei "nur" um eine Einkommensänderung oder im November um erneutes "erstmaliges" Zusammentreffen von Einkommen mit der Hinterbliebenenrente ( Bezug seit 1995). Zählt in diesem Fall weniger als ein Kalendermonat Unterbrechung oder darf kein Kalendertag Unterbrechung vorliegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.10.2013 | 12:42

Wird im Rahmen der Einkommensanrechnung zunächst Einkommen berücksichtigt und fällt das laufende Einkommen später gänzlich weg, so dass es für mindestens einen Kalendertag nicht zu einem Zusammentreffen von Rente wegen Todes und Einkommen kommt, liegt im Zeitpunkt des erneuten Bezuges eines anrechenbaren Einkommens ein erneutes ”erstmaliges Zusammentreffen” vor.

Fällt das bisher berücksichtigte Einkommen im Laufe eines Kalendermonats weg, entfällt ab dem folgenden Tag die Einkommensanrechnung. Die Höhe der Rente wegen Todes ist neu festzustellen

1 Antworten

....am 08.10.2013 | 12:15
Sofern Ihr Einkommen tatsächlich ab 01.11. komplett wegfällt, handelt es sich bei der Aufnahme am 23.11.2013 um ein erstmaliges zusammentreffen. Aber das laufende neu Entgelt ist nur insofern zu berücksichtigen, wenn mindestens 10% geringer ist als das Vorjahreseinkommen. Wenn Sie also letztes Jahr einer Beschäftigung (auch Minijob) nachgegangen sind, die bei der Sie weniger verdient haben als Sie ab 23.11. verdienen, müsste diese Entgelt für die Einkommensanrechnung zu Grunde gelegt werden. Wenn Sie kein Einkommen im Vorjahr hatten wird auf das laufende abgestellt.
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