Hallo Jürgen,
in diesem Forum werden nur Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation durch unsere Experten beantwortet.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Jürgen,
in diesem Forum werden nur Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation durch unsere Experten beantwortet.
Da es sich hier um Fragen handelt, die nicht Gegenstand des Forums sind, schließen wir den Thread und hoffen, dass der Fragesteller genügend Hinweise erhielt.
Ihr Admin
bleibt aber trotzdem steuerfrei, und zwar bis zu Höhe des Freibetrages, der dem unterstützten Haushalt zusteht und nicht dem Haushalt der unterstützenden Person. Und ja, wird natürlich abgezogen/angerechnet, bevor weitere Leistungen erbracht werden.(als steuerfreies Einkommen) unterstützen lassen können. Dies sind so nun mal die Regelungen unseres Sozialsystems.und auch hier liegen sie falsch. Der Unterhalt wäre bis zum Freibetrag Steuerfrei und müssten beim beantragen von Sozialleistungen als Einkommen angegeben werden.
@ Siehe hier, dann spielen sie ihre Denke doch einmal im Fall einer WG, was anderes liegt ja hier auch nicht vor, durch. Und zum Steuerfreibetrag, lösen sie das Problem ihrer Denke doch einmal im Fall wo unterstützt wird und der Unterstützte voll steuerpflichtig ist. Es wird durch die Steuererklärung doch nur die Steuerlast ( in Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen ) verschoben. Grenze dabei liegt im Höchstbetrag der geltend gemacht werden kann.wenn das unterstützte Kind noch im unterstützenden Haushalt lebt, haben Sie recht. Ist hier aber nicht der Fall. und auch hier liegen sie falsch. Der Unterhalt wäre bis zum Freibetrag Steuerfrei und müssten beim beantragen von Sozialleistungen als Einkommen angegeben werden.bleibt aber trotzdem steuerfrei, und zwar bis zu Höhe des Freibetrages, der dem unterstützten Haushalt zusteht und nicht dem Haushalt der unterstützenden Person. Und ja, wird natürlich abgezogen/angerechnet, bevor weitere Leistungen erbracht werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.