Hallo Walhai,
ohne genauere Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufs und darüber, weshalb weitere Unterlagen über den Bezug von Unterhaltsgeld von Ihnen angefordert wurden, ist es schwierig, Ihre Frage zu beantworten.
Die Zeit des Unterhaltsgeldbezugs könnte als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit in Ihrem Versicherungskonto vorgemerkt sein und damit Entgeltpunkte erhalten (80 % vom sogenannten Gesamtleistungswert - ein Durchschnittswert, der sich aus Ihrem Versicherungsleben berechnet).
Die Zeit der Schulausbildung von 1976 bis 1978 wird nicht mit Entgeltpunkten bewertet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung