Guten Morgen Reha2,
sowohl bei stationären als auch bei ganztägig ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben Sie in der Regel nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für 6 Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie wegen der Leistung nicht arbeiten können. Soweit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht( zum Beispiel durch Vorerkrankungszeiten),zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung unter den nachfolgenden Voraussetzungen Übergangsgeld:
Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor dem Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
Beziehen Sie bis zum Beginn der Leistung zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld und beruht diese Leistung auf Arbeitseinkünften, aus denen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, erhalten Sie ebenfalls Übergangsgeld.